Lebensmittelkontrolle
Für die Lebensmittelkontrolle in München ist die Lebensmittelüberwachung des Kreisverwaltungsreferats zuständig.
Bei der Lebensmittelüberwachung arbeiten ausschließlich speziell ausgebildete Beamtinnen und Beamte. Die Beschäftigten brauchen Berufserfahrung in der Lebensmittelbranche und müssen die Meisterprüfung in einem Lebensmittelhandwerk oder einer vergleichbaren Ausbildung abgelegt haben. Es folgt eine zweijährige staatliche Ausbildung im Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in den Fachbereichen Lebensmitteltechnologie, Mikrobiologie und Warenkunde.
Zudem haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachung entsprechende Rechtskenntnisse.
Für die Lebensmittelkontrolle in München ist die Lebensmittelüberwachung des Kreisverwaltungsreferats zuständig. Die Beschäftigten sind auf die verschiedenen Bezirksinspektionen verteilt. Die Lebensmittelüberwachung deckt mehrere Aufgabenbereiche ab:
Kontrollen in Betrieben und bei Veranstaltungen:
Die Kontrolleure überprüfen die Betriebe. Dabei achten sie schwerpunktmäßig auf die Betriebs- und Personalhygiene, die Lagerung von Lebensmitteln und den Warenverkehr. Während der Kontrollen entnehmen sie Proben, sehen Geschäftsunterlagen ein, führen Sicherstellungen durch und bei schlimmen Verstößen sofortige Betriebsschließungen.
- Folgende Betriebe werden kontrolliert: Bäckereien, Betriebskantinen, Bio- und Bauernmärkten, Einzelhandelsgeschäften, Erzeugerbetrieben, Gaststätten, Großküchen, Großmarkthalle, Herstellerbetriebe, Hotels und Pensionen, Jugendherbergen, Kindergärten und Horte, Kioske, Konditoreien und Eiscafés, Metzgereien, Schlachthof, Schulspeisung, Tankstellen, den Viktualienmarkt, Wochenmärkte.
- Folgende Veranstaltungen werden kontrolliert: Auer Dult, Bürgerfeste, Christkindlmärkte, Frühlingsfest, Landwirtschaftsfest, Messeveranstaltungen, Oktoberfest, Open-Air-Veranstaltungen, Straßenfeste.
- Folgende Waren werden kontrolliert: Lebensmittel aller Art, Tabakwaren, Zusatzstoffe, kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände wie Spielwaren, Putzmittel, Brillen und Kleidung, freiverkäufliche Arzneimittelwesen
Ahndung von Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen:
Je nach Fall belehrt die Lebensmittelüberwachung die Betriebe, verwarnt sie oder leitet Bußgeld- beziehungsweise Strafverfahren ein.
Beratung der Verbraucher und Gewerbetreibenden:
Die Lebensmittelüberwachung informiert über Rechtsvorschriften, Lebensmittel und die Kennzeichnung von Lebensmitteln und Fertigpackungen, sie kommt zu Betriebsbegehungen, beantwortet Fragen zur Betriebs- und Personalhygiene sowie zur Warenkunde.
Rechtliche Grundlagen
Lebensmittel- und Futtergesetzbuch (LFGB), Strafprozessordnung (StPO) Strafgesetzbuch (StGB) Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Bezirksinspektionen
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Ruppertstraße 19
80466 München
Adresse
Implerstraße 11
81371 München
Öffnungszeiten
Montag 7.30 – 12 Uhr
Dienstag 8.30 – 12 Uhr und 14 – 16 Uhr
Mittwoch 7.30 – 12 Uhr
Donnerstag 8.30 – 15 Uhr
Freitag 7.30 – 12 Uhr
und nach Terminvereinbarung