Lebensmittelkontrolle

Für die Lebensmittelkontrolle in München ist die Lebensmittelüberwachung des Kreisverwaltungsreferats zuständig.

Bei der Lebensmittelüberwachung arbeiten ausschließlich speziell ausgebildete Beamtinnen und Beamte. Die Beschäftigten brauchen Berufserfahrung in der Lebensmittelbranche und müssen die Meisterprüfung in einem Lebensmittelhandwerk oder einer vergleichbaren Ausbildung abgelegt haben. Es folgt eine zweijährige staatliche Ausbildung im Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in den Fachbereichen Lebensmitteltechnologie, Mikrobiologie und Warenkunde.
Zudem haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachung entsprechende Rechtskenntnisse.

Für die Lebensmittelkontrolle in München ist die Lebensmittelüberwachung des Kreisverwaltungsreferats zuständig. Die Beschäftigten sind auf die verschiedenen Bezirksinspektionen verteilt. Die Lebensmittelüberwachung deckt mehrere Aufgabenbereiche ab:

Kontrollen in Betrieben und bei Veranstaltungen:

Die Kontrolleure überprüfen die Betriebe. Dabei achten sie schwerpunktmäßig auf die Betriebs- und Personalhygiene, die Lagerung von Lebensmitteln und den Warenverkehr. Während der Kontrollen entnehmen sie Proben, sehen Geschäftsunterlagen ein, führen Sicherstellungen durch und bei schlimmen Verstößen sofortige Betriebsschließungen.

  • Folgende Betriebe werden kontrolliert: Bäckereien, Betriebskantinen, Bio- und Bauernmärkten, Einzelhandelsgeschäften, Erzeugerbetrieben, Gaststätten, Großküchen, Großmarkthalle, Herstellerbetriebe, Hotels und Pensionen, Jugendherbergen, Kindergärten und Horte, Kioske, Konditoreien und Eiscafés, Metzgereien, Schlachthof, Schulspeisung, Tankstellen, den Viktualienmarkt, Wochenmärkte.
  • Folgende Veranstaltungen werden kontrolliert: Auer Dult, Bürgerfeste, Christkindlmärkte, Frühlingsfest, Landwirtschaftsfest, Messeveranstaltungen, Oktoberfest, Open-Air-Veranstaltungen, Straßenfeste.
  • Folgende Waren werden kontrolliert: Lebensmittel aller Art, Tabakwaren, Zusatzstoffe, kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände wie Spielwaren, Putzmittel, Brillen und Kleidung, freiverkäufliche Arzneimittelwesen


Ahndung von Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen:
Je nach Fall belehrt die Lebensmittelüberwachung die Betriebe, verwarnt sie oder leitet Bußgeld- beziehungsweise Strafverfahren ein.

Beratung der Verbraucher und Gewerbetreibenden:
Die Lebensmittelüberwachung informiert über Rechtsvorschriften, Lebensmittel und die Kennzeichnung von Lebensmitteln und Fertigpackungen, sie kommt zu Betriebsbegehungen, beantwortet Fragen zur Betriebs- und Personalhygiene sowie zur Warenkunde.

Rechtliche Grundlagen

Lebensmittel- und Futtergesetzbuch (LFGB), Strafprozessordnung (StPO) Strafgesetzbuch (StGB) Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Bezirksinspektionen

Information

Bitte beachten Sie die Corona-Bestimmungen

Telefon

Fax

Internet

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Bezirksinspektionen

Ruppertstraße 19
80466 München

Adresse

Implerstraße 11
81371 München

Öffnungszeiten

Montag 7.30 – 12 Uhr
Dienstag 8.30 – 12 Uhr und 14 – 16 Uhr
Mittwoch 7.30 – 12 Uhr
Donnerstag 8.30 – 15 Uhr
Freitag 7.30 – 12 Uhr
und nach Terminvereinbarung

Barrierefreiheit & Anfahrt

Anfahrt mit MVV

Ähnliche Leistungen

Sperrzeiten

Für alle Gaststätten gilt die gesetzliche Sperrzeit. Im Einzelfall kann das Kreisverwaltungsreferat eine andere Regelung genehmigen.

Freischankfläche beantragen

Wenn Sie einen gastronomischen Betrieb haben, können Sie eine Freischankfläche beantragen.

Geldspielgeräte aufstellen

Sie möchten Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen? Dann benötigen Sie eine gewerberechtliche Erlaubnis und eine Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes.

Imbiss eröffnen

Wenn Sie einen mobilen Imbiss eröffnen und an wechselnden Standorten betreiben möchten, brauchen Sie eine Reisegewerbekarte.

Gaststättenerlaubnis beantragen

Schank- und Speisewirtschaften sowie Beherbergungsbetriebe benötigen eine Gaststättenerlaubnis, wenn alkoholische Getränke ausgeschenkt werden.

Rauchverbot in Gaststätten und Diskotheken – Kontrolle

In Behörden, Kinder-, Jugend-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Sportstätten, Bier-, Wein- und Festzelten sowie in Innenräumen aller Gaststätten gilt Rauchverbot.

Erstbelehrung bei gewerbsmäßigem Umgang mit Lebensmitteln

Bevor Sie in einer Küche oder Gemeinschaftsverpflegung tätig werden oder sonst gewerbsmäßigen Kontakt mit Lebensmitteln haben, müssen Sie eine Belehrung erhalten.

Zulassung von Lebensmittelunternehmen

Wenn Sie ein Lebensmittelunternehmen führen und dafür eine EU-Zulassung benötigen, erhalten Sie hier die entsprechenden Informationen.

Lebensmittelunternehmen registrieren oder abmelden

Wenn Sie ein Lebensmittelunternehmen führen, das keine Gewerbemeldung braucht, können Sie dieses hier online registrieren, abmelden oder uns Änderungen mitteilen.