Dienstleistungsfinder
30 Ergebnisse für "Geburt"
Erstausstattung bei Schwangerschaft
Finanzielle Unterstützung für die notwendige Schwangerschaftsbekleidung, das heißt, Umstandskleid oder Umstandshose und Stillbüstenhalter
Geburtsurkunde – Geburt im Ausland
Wenn deutsche Staatsangehörige im Ausland geboren wurden, können sie die Geburt beim zuständigen Standesamt in Deutschland nachbeurkunden lassen.
Geburtsurkunde – Neugeborene
Die Geburt Ihres Kindesamt muss im Standesamt - Geburtenbüro beurkundet werden.
Geburtszeit
Wenn Sie in München geboren sind, dann haben Sie die Möglichkeit, Ihre Geburtszeit bei uns zu erfragen.
Schwangerschaftskonfliktberatung
Unsere staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen berät im Schwangerschaftskonflikt.
Eine Beratungsbescheinigung wird auf Wunsch ausgestellt.
Änderung im Geburtenregister
Wenn die Daten Ihrer Geburtsurkunde nicht korrekt sind, können Sie hier die notwendige Änderung im Geburtenregister beantragen.
Babyerstausstattung
Finanzielle Unterstützung für notwendige Babybekleidung bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres sowie für Kinderbett und Kinderwagen.
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt
Kinder mit mindestens einem deutschen Elternteil erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit unabhängig vom Geburtsort automatisch mit der Geburt.
Beratung von werdenden Eltern
Bis zum 3. Geburtstag Ihres Kindes beraten wir Sie rund um Schwangerschaft und Geburt, zu pränataler Diagnostik und bei einer möglichen Behinderung des Kindes.
Geburtsurkunde – Erwachsene und Kinder ab 3 Monate
Sie können Personenstandsurkunden bei den Standesämtern online bestellen. Die Urkunden werden per Post zugesandt, auch ins Ausland.
Vaterschaftsanerkennung ohne Sorgerechtserklärung vor Geburt/Geburtsbeurkundung des Kindes
Wenn Sie Vater eines Kindes sind und mit der Mutter nicht verheiratet sind, können Sie die Vaterschaft anerkennen. Die Anerkennung muss öffentlich beurkundet werden.
Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung vor Geburt/Geburtsbeurkundung des Kindes
Wenn Sie Vater eines Kindes sind und mit der Mutter nicht verheiratet sind, können Sie die Vaterschaft anerkennen. Die Anerkennung muss öffentlich beurkundet werden.
Vaterschaftsanerkennung ohne Sorgerechtserklärung mit bereits ausgestellter Geburtsurkunde für das Kind
Wenn Sie der Vater eines Kindes und mit der Mutter des Kindes nicht verheiratet sind, können Sie die Vaterschaft anerkennen.
Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung mit bereits ausgestellter Geburtsurkunde für das Kind
Wenn Sie der Vater eines Kindes und mit der Mutter des Kindes nicht verheiratet sind, können Sie die Vaterschaft anerkennen.
Urkundenbestellung
Sie können Personenstandsurkunden bei den Standesämtern online bestellen. Die Urkunden werden per Post zugesandt, auch ins Ausland.
Leistungen aus dem Bildungspaket
Menschen unter 25 Jahren, die bestimmte Sozialleistungen erhalten, können auch Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.
Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister
Eine Mutter, die mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet ist oder war, kann aus dem Sorgeregister eine schriftliche Auskunft über die Alleinsorge erhalten.
Meldebescheinigung
Auf Antrag erstellen wir schriftliche oder elektronische Meldebescheinigungen.
Stiller Feiertag
An sogenannten stillen Feiertagen gelten in Bayern Beschränkungen für öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen.
Beglaubigung für Rentenzwecke
Für den Nachweis von Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung ist es notwendig, dass dem Träger Originale oder amtlich beglaubigte Unterlagen vorgelegt werden.