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9 Ergebnisse für "Vaterschaftsanerkennung"

Vaterschaftsanerkennung ohne Sorgerechtserklärung mit bereits ausgestellter Geburtsurkunde für das Kind

Wenn Sie der Vater eines Kindes und mit der Mutter des Kindes nicht verheiratet sind, können Sie die Vaterschaft anerkennen.

Vaterschaftsanerkennung ohne Sorgerechtserklärung vor Geburt/Geburtsbeurkundung des Kindes

Wenn Sie der Vater eines Kindes und mit der Mutter des Kindes nicht verheiratet sind, können Sie die Vaterschaft anerkennen. Die Anerkennung der Vaterschaft muss öffentlich beurkundet werden.

Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung mit bereits ausgestellter Geburtsurkunde für das Kind

Wenn Sie der Vater eines Kindes und mit der Mutter des Kindes nicht verheiratet sind, können Sie die Vaterschaft anerkennen.

Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung vor Geburt/Geburtsbeurkundung des Kindes

Wenn Sie der Vater eines Kindes und mit der Mutter des Kindes nicht verheiratet sind, können Sie die Vaterschaft anerkennen. Die Anerkennung der Vaterschaft muss öffentlich beurkundet werden.

Geburtsurkunde – Neugeborene

Die Geburt Ihres Kindesamt muss im Standesamt - Geburtenbüro beurkundet werden.

Änderung im Geburtenregister

Wenn die Daten Ihrer Geburtsurkunde nicht korrekt sind, können Sie hier die notwendige Änderung im Geburtenregister beantragen.

Unterhaltsvorschuss beantragen

Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinerziehender Mütter und Väter bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Sorgeerklärung beurkunden

Sie sind Eltern eines Kindes und nicht miteinander verheiratet? Durch eine Sorgeerklärung können Sie das gemeinsame Sorgerecht erlangen.

Geburtsurkunde – Geburt im Ausland

Wenn deutsche Staatsangehörige im Ausland geboren wurden, können sie die Geburt beim zuständigen Standesamt in Deutschland nachbeurkunden lassen.