Dienstleistungsfinder
20 Ergebnisse für "Todesfall"
Grabnutzungsrecht erwerben
Ein Grabnutzungsrecht für ein Grab können Sie bei einem aktuellen Todesfall oder auch zu Lebzeiten im Vorkauf erwerben.
Sterbeurkunde bei Todesfall im Ausland
Wenn deutsche Staatsangehörige im Ausland verstorben sind, können Sie als Angehörige den Sterbefall im Inland nachbeurkunden lassen.
Sterbeurkunde
Das Standesamt stellt nach einem Todesfall Sterbeurkunden aus. Um die Anzeige des Sterbefalls kümmert sich in der Regel das beauftragte Bestattungsunternehmen.
Übernahme von Bestattungskosten
In Deutschland müssen Angehörige von verstorbenen Personen für die Bestattung sorgen. In manchen Fällen übernimmt das Amt für Soziale Sicherung die Kosten.
Anonyme Bestattung
Auf dem anonymen Gräberfeld am Waldfriedhof werden Urnen anonym außerhalb der Friedhofsöffnungszeiten und ohne Angehörige beigesetzt.
Urnenbestattung
Die Urnenbestattung ist mit der Sarg- oder Erdbestattung die Dienstleistung, die die Städtischen Friedhöfe München im Bestattungsbetrieb anbietet.
Sargbestattung
Die städtischen Friedhöfe bieten Sarg- oder Erdbestattung an. Termine und Details sprechen sprechen wir persönlich mit den Auftraggeber*innen ab.
Grabnutzungsrecht übertragen
Bestehende Gräber müssen eine oder einen Verantwortlichen haben. Die notwendigen Informationen dazu erfahren Sie hier.
Verzicht auf Grabnutzungsrechte
Wenn die vorgeschriebene Ruhezeit abgelaufen ist, können Sie Grabnutzungsrechte aufgeben.
Bestattung in den Heckengärten
Auf dem Friedhof am Perlacher Forst gibt es mit den „Heckengärten“ die erste pflegefreie Gemeinschaftsgrabanlage, in der man Särge und Urnen zusammen bestatten kann.
Bestattung unter Bäumen
In ausgewählten naturnahen Grabfeldern des Waldfriedhofs werden Urnenbestattungsplätze unter Bäumen angeboten.
Grabnutzungsrecht verlängern
Wenn Sie ein Grabnutzungsrechts verlängern wollen, fallen Gebühren an.
Abschluss eines Bestattungsvertrages
Wir bieten die komplette Organisation einer Bestattung beziehungsweise einer Überführung an. Unsere Leistungen entsprechen denen von privaten Bestattungsunternehmen.
Bestattung von Amts wegen
Verstorbene, für die kein Bestattungsauftrag erteilt wird, werden von Amts wegen bestattet.
Ausnahme vom Kfz-Verbot auf dem Friedhof für private Besuche
In begründeten Fällen können Sie als Besucher*in eine einmalige oder dauerhafte Ausnahme vom Kfz-Fahrverbot auf den städtischen Friedhöfen beantragen.
Beisetzung in Familiengrabstätten
In Erdgrabstätten können zwei Särge bestattet oder bis zu acht Urnen beigesetzt werden, in Urnenerdgrabstätten bis zu sechs Urnen.
Grabnutzungsrecht im Urnen-Friedhof erwerben
Ein Grabnutzungsrecht für eine Urnen-Grabstätte im Friedhof am Krematorium können Sie bei einem aktuellen Todesfall oder bereits zu Lebzeiten erwerben.
Bestattung von Föten und totgeborenen Kindern
Am Waldfriedhof haben Eltern tot geborener Kinder und Föten die Möglichkeit, die Kinder in einer Gemeinschaftsanlage beisetzen zu lassen.