Grabnutzungsrecht erwerben

Ein Grabnutzungsrecht für ein Grab können Sie bei einem aktuellen Todesfall oder auch zu Lebzeiten im Vorkauf erwerben.

Beschreibung

Ein Grabnutzungsrecht können Sie für ein Grab in folgenden Friedhöfen erwerben:
  • Ostfriedhof
  • Nordfriedhof
  • Westfriedhof
  • Waldfriedhof
  • Friedhof am Perlacher Forst
  • Neuer Südfriedhof
  • Friedhof Pasing
  • Friedhof Obermenzing
  • Friedhof Untermenzing
  • Parkfriedhof Untermenzing

Diese Friedhöfe können frei gewählt werden, unabhängig vom Wohnsitz oder sonstigen Voraussetzungen, wie in allen anderen Friedhöfen in München. Dabei besteht freie Grabwahl, sofern zum betreffenden Zeitpunkt in der jeweiligen Grabart ein entsprechendes Grab frei ist. Bei Erwerb eines Grabnutzungsrechts stellen wir eine Graburkunde aus.

Es gibt ein vielfältiges Angebot an Grabarten und Gräbern für eine Sarg- oder Urnenbestattung. Die Ruhezeit beträgt zehn Jahre. Für Kinder gibt es abweichende Ruhezeiten.

Die Mitarbeiter*innen vor Ort beraten gerne und zeigen die in Frage kommenden Gräber. Bitte vereinbaren Sie für ein solches Beratungsgespräch einen Termin mit uns.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Ein bis zwei Stunden

Gebührenrahmen

21 bis 1200 Euro pro Jahr
bei aktuellem Sterbefall mindestens für die Dauer der Ruhezeiten

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

§ 17 Friedhofssatzung, § 4 Friedhofsgebührensatzung

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Grabnutzungsrecht übertragen

Bestehende Gräber müssen eine oder einen Verantwortlichen haben. Die notwendigen Informationen dazu erfahren Sie hier.

Verzicht auf Grabnutzungsrechte

Wenn die vorgeschriebene Ruhezeit abgelaufen ist, können Sie Grabnutzungsrechte aufgeben.