Grabnutzungsrecht übertragen

Bestehende Gräber müssen eine oder einen Verantwortlichen haben. Die notwendigen Informationen dazu erfahren Sie hier.

Beschreibung

Bestehende Gräber müssen eine oder einen Verantwortlichen haben

  • Umschreibung zu Lebzeiten der Grabinhaber*innen nur auf direkte Familienangehörige
  • Umschreibung nach Ableben der Grabinhaber*innen aufgrund schriftlicher Verfügung oder auf sonstige Rechtsnachfolger*innen

Benötigte Unterlagen

  • Verzichtserklärung zugunsten der Antragsteller*innen
  • Übernahmeerklärung der Antragsteller*innen

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

3 – 4 Wochen

Gebührenrahmen

37 Euro

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

§ 18 Friedhofssatzung in Verbindung mit § 8 Friedhofssatzung

Landeshauptstadt München

Gesundheitsreferat
Städtische Friedhöfe München
Gräberverwaltung

Post

Landeshauptstadt München
Gesundheitsreferat
Städtische Friedhöfe München
Gräberverwaltung

Damenstiftstraße 8
80331 München

Adresse

Damenstiftstraße 8
80331 München

Montag – Donnerstag 8.00 – 15.00 Uhr
Freitag 8.00 – 12.00 Uhr

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