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30 Ergebnisse für "Sorgerecht"
Sorgerecht, Unterhalt, Umgangsrecht
Die Bezirkssozialarbeit informiert, berät und unterstützt bei Trennung, Ehescheidung und Umgangsregelungen für Kinder und Jugendliche. Die Zuständigkeit richtet sich dabei nach dem Wohnort des Kindes.
Sorgerecht beantragen
Verweigert bei unverheirateten Eltern ein Elternteil die Abgabe einer gemeinsamen Sorgerechtserklärung, kann das Familiengericht auf Antrag des anderen Elternteils den Eltern die Sorge für ihr Kind gemeinsam übertragen, wenn dies dem Kindeswohl entspricht.
Sorgeerklärung beurkunden
Sie sind Eltern eines Kindes und nicht miteinander verheiratet? Durch eine Sorgeerklärung können Sie das gemeinsame Sorgerecht erlangen.
Namensänderungen für Kinder
In bestimmten Fällen ist es möglich, den Familiennamen eines Kindes an eine veränderte Familiensituation anzupassen.
Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister
Eine Mutter, die mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet ist oder war, kann vom zuständigen Jugendamt aus dem Sorgeregister eine schriftliche Auskunft über die Alleinsorge erhalten (sogenannte Negativbescheinigung oder Negativattest).
Vormundschaft und Pflegschaft bei Minderjährigen
Ausübung der vollen oder teilweisen elterlichen Sorge und gesetzlichen Vertretung für ein Kind durch das Jugendamt anstelle der Eltern.
Unterhaltsvorschuss beantragen
Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinerziehender Mütter und Väter bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Mutterschaftsanerkennung beurkunden
Haben ein oder beide Elternteile nicht (nur) die deutsche Staatsangehörigkeit, kann die urkundliche Anerkennung der Mutterschaft erforderlich sein.
Beistandschaft führen
Beistandschaft: gesetzliche Vertretung minderjähriger Kinder bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Kindesunterhalt.
Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen beurkunden
Lebt Ihr Kind nicht mit beiden Elternteilen in einem Haushalt?
Dann hat es gegenüber dem haushaltsfernen Elternteil Anspruch auf „Barunterhalt“. Gleiches gilt unter besonderen Voraussetzungen während der ersten drei Lebensjahre des Kindes für dessen betreuenden Elternteil.
Vaterschaftsanerkennung ohne Sorgerechtserklärung mit bereits ausgestellter Geburtsurkunde für das Kind
Wenn Sie der Vater eines Kindes und mit der Mutter des Kindes nicht verheiratet sind, können Sie die Vaterschaft anerkennen.
Volljährige (unter 21 Jahre) in Unterhaltsfragen beraten
Volljährige, die ihren Unterhaltsbedarf nicht voll aus eigenen Mitteln decken können, können einen Unterhaltsanspruch gegenüber beiden Elternteilen haben
Vaterschaftsanerkennung ohne Sorgerechtserklärung vor Geburt/Geburtsbeurkundung des Kindes
Wenn Sie der Vater eines Kindes und mit der Mutter des Kindes nicht verheiratet sind, können Sie die Vaterschaft anerkennen. Die Anerkennung der Vaterschaft muss öffentlich beurkundet werden.
Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung vor Geburt/Geburtsbeurkundung des Kindes
Wenn Sie der Vater eines Kindes und mit der Mutter des Kindes nicht verheiratet sind, können Sie die Vaterschaft anerkennen. Die Anerkennung der Vaterschaft muss öffentlich beurkundet werden.
Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung mit bereits ausgestellter Geburtsurkunde für das Kind
Wenn Sie der Vater eines Kindes und mit der Mutter des Kindes nicht verheiratet sind, können Sie die Vaterschaft anerkennen.
Zuschuss zu den Elternbeiträgen für private Kitas
Wenn Sie die Kosten für eine Kindertageseinrichtung oder Mittagsbetreuung in freier Trägerschaft nicht zahlen können, können Sie einen Zuschuss beantragen.
Hilfe bei drohendem Wohnungsverlust (Wohnungssicherung)
Beratung und Hilfe für Münchner Bürger*innen, deren Mietverhältnis durch Kündigung oder Räumungsklage, bedroht ist.
Bezirkssozialarbeit (BSA)
Sie erhalten von uns Beratung und Unterstützung in schwierigen persönlichen oder wirtschaftlichen Lebenssituationen. Wir vermitteln Hilfe und Ansprechpartner.
Fahrzeug wieder anmelden
Wenn ein Fahrzeug (auch Anhänger) abgemeldet war und nun wieder auf denselben Fahrzeughalter zugelassen werden soll, finden Sie hier alle Informationen.
Vorläufiger Reisepass
Brauchen Sie sofort einen Reisepass und würde selbst das Expressverfahren zu viel Zeit kosten, können Sie in dringenden Fällen einen vorläufigen Reisepass beantragen.
Personalausweis
Deutsche Staatsbürger*innen sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis (oder Reisepass) zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind.
Reisepass
Wer außerhalb der Europäischen Union verreisen möchte, braucht einen Reisepass.
Verlust oder Diebstahl Personalausweis
Wenn Ihnen der Personalausweis verloren geht oder gestohlen wurde, gilt es einige Informationen zu beachten. Diese finden Sie hier.
Kinderreisepass (bis 12 Jahre) beantragen
Alle deutschen Kinder bis zum 12. Lebensjahr können einen Kinderreisepass erhalten.
Ausweisdokumente für die ganze Familie
Sie sind eine Familie und brauchen alle neue Pässe oder Ausweise? Als gesetzliche*r Vetreter*in können für alle Ihre minderjährigen Kinder Ausweisdokumente beantragen.
Verlust oder Diebstahl Reisepass
Wer in München seinen Hauptwohnsitz hat, muss den Verlust/ Diebstahl beim Bürgerbüro melden. Dies können Sie online erledigen, schriftlich mitteilen oder persönlich vorbeikommen. Für den Besuch in unseren Bürgerbüros müssen Sie einen Termin vereinbaren. Eine Verlust- oder Diebstahlanzeige bei der Polizei wird empfohlen.
Personalausweis oder Reisepass abholen
Bevor Sie für sich oder andere Personen einen Personalausweis oder/ und Reisepass abholen, müssen Sie folgendes wissen.
Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen
Ausländische Familienangehörige von Deutschen erhalten einen Aufenthalt zum Familiennachzug.
Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II
Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil II verloren geht, müssen Sie eine neue bei der Zulassungsstelle beantragen, bei der das Fahrzeug zugelassen wurde.
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- Betreuungsunterhalt
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