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30 Ergebnisse für "Sorgerecht"

Sorgerecht, Unterhalt, Umgangsrecht

Die Bezirkssozialarbeit informiert, berät und unterstützt bei Trennung, Ehescheidung und Umgangsregelungen für Kinder und Jugendliche. Die Zuständigkeit richtet sich dabei nach dem Wohnort des Kindes.

Sorgerecht beantragen

Verweigert bei unverheirateten Eltern ein Elternteil die Abgabe einer gemeinsamen Sorgerechtserklärung, kann das Familiengericht auf Antrag des anderen Elternteils den Eltern die Sorge für ihr Kind gemeinsam übertragen, wenn dies dem Kindeswohl entspricht.

Sorgeerklärung beurkunden

Sie sind Eltern eines Kindes und nicht miteinander verheiratet? Durch eine Sorgeerklärung können Sie das gemeinsame Sorgerecht erlangen.

Namensänderungen für Kinder

In bestimmten Fällen ist es möglich, den Familiennamen eines Kindes an eine veränderte Familiensituation anzupassen.

Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister

Eine Mutter, die mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet ist oder war, kann vom zuständigen Jugendamt aus dem Sorgeregister eine schriftliche Auskunft über die Alleinsorge erhalten (sogenannte Negativbescheinigung oder Negativattest).

Vormundschaft und Pflegschaft bei Minderjährigen

Ausübung der vollen oder teilweisen elterlichen Sorge und gesetzlichen Vertretung für ein Kind durch das Jugendamt anstelle der Eltern.

Unterhaltsvorschuss beantragen

Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinerziehender Mütter und Väter bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Mutterschaftsanerkennung beurkunden

Haben ein oder beide Elternteile nicht (nur) die deutsche Staatsangehörigkeit, kann die urkundliche Anerkennung der Mutterschaft erforderlich sein.

Beistandschaft führen

Beistandschaft: gesetzliche Vertretung minderjähriger Kinder bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Kindesunterhalt.