Sorgerecht, Unterhalt, Umgangsrecht

Die Bezirkssozialarbeit informiert, berät und unterstützt bei Trennung, Ehescheidung und Umgangsregelungen für Kinder und Jugendliche. Die Zuständigkeit richtet sich dabei nach dem Wohnort des Kindes.

Die Bezirkssozialarbeit informiert, berät und unterstützt bei:

  • Partner-, Ehe- und Familienfragen bzw. -konflikten
  • Trennung, Ehescheidung und Sorgerechtsregelung
  • Sorge- und Umgangsfragen für Kinder und Jugendliche
  • Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren
  • Vermittlung von Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, wie Ehe-, Erziehungs- und Familienberatung sowie Hilfen zur Erziehung
  • Einleitung von Schutzmaßnahmen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene bei Gewalt, Gefährdung, Vernachlässigung

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtliche Grundlagen

§§ 16.17,18 und 50 SGB VIII, § 162 FamFG, §§ 1687, 1684 ff. BGB