Dienstleistungsfinder
16 Ergebnisse für "Beurkundung"
Beurkundung von Unterhaltsansprüchen
Lebt Ihr Kind nicht mit beiden Elternteilen in einem Haushalt? Dann hat es gegenüber dem haushaltsfernen Elternteil Anspruch auf „Barunterhalt“.
Beurkundung einer Sorgeerklärung
Sie sind Eltern eines Kindes und nicht miteinander verheiratet? Durch eine Sorgeerklärung können Sie das gemeinsame Sorgerecht erlangen.
Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister
Eine Mutter, die mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet ist oder war, kann aus dem Sorgeregister eine schriftliche Auskunft über die Alleinsorge erhalten.
Beistandschaft führen
Beistandschaft: gesetzliche Vertretung minderjähriger Kinder bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Kindesunterhalt.
Rechtsberatung in Vaterschafts- und Unterhaltsfragen
Wir beraten zu Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder und junger Erwachsener bis zum 21. Geburtstag sowie zu Betreuungsunterhalt.
Beglaubigung von mehr als 20 Dokumenten
Mit einer amtlichen Beglaubigung bestätigen wir mit Siegel und Unterschrift, dass die bei uns gefertigte Kopie mit dem von Ihnen vorgelegten Dokument übereinstimmt.
Beglaubigung von bis zu 20 Dokumenten
Mit einer amtlichen Beglaubigung bestätigen wir mit Siegel und Unterschrift, dass die bei uns gefertigte Kopie mit dem von Ihnen vorgelegten Dokument übereinstimmt.
Beglaubigung von bis zu 5 Dokumenten
Mit einer amtlichen Beglaubigung bestätigen wir mit Siegel und Unterschrift, dass die bei uns gefertigte Kopie mit dem von Ihnen vorgelegten Dokument übereinstimmt.
Geburtsurkunde – Neugeborene
Die Geburt Ihres Kindes muss im Geburtenbüro Ihres Standesamtes beurkundet werden.
Namensänderungen für Kinder
In bestimmten Fällen ist es möglich, den Familiennamen eines Kindes an eine veränderte Familiensituation anzupassen.
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt
Kinder mit mindestens einem deutschen Elternteil erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit unabhängig vom Geburtsort automatisch mit der Geburt.
Anpassung des Geschlechtseintrags und Vornamens (Selbstbestimmungsgesetz)
Ihr amtlich eingetragenes Geschlecht entspricht nicht Ihrer Persönlichkeit? Dann können Sie bestimmen, wie Ihr Geschlecht und ihr Vorname zukünftig angegeben werden.
Änderung im Sterberegister
Wenn die Daten einer verstorbenen Person in ihrer Sterbeurkunde nicht korrekt sind, können Sie die notwendige Änderung im Sterberegister beantragen.
Änderung im Geburtenregister
Wenn die Daten Ihrer Geburtsurkunde nicht korrekt sind, können Sie hier die notwendige Änderung im Geburtenregister beantragen.
Änderung im Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister
Sie möchten Ihren Eintrag im Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister ändern oder berichtigen? Dann können Sie das online melden.