Dienstleistungsfinder

16 Ergebnisse für "Beurkundung"

Beurkundung von Unterhaltsansprüchen

Lebt Ihr Kind nicht mit beiden Elternteilen in einem Haushalt? Dann hat es gegenüber dem haushaltsfernen Elternteil Anspruch auf „Barunterhalt“.

Beurkundung einer Sorgeerklärung

Sie sind Eltern eines Kindes und nicht miteinander verheiratet? Durch eine Sorgeerklärung können Sie das gemeinsame Sorgerecht erlangen.

Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister

Eine Mutter, die mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet ist oder war, kann aus dem Sorgeregister eine schriftliche Auskunft über die Alleinsorge erhalten.

Beistandschaft führen

Beistandschaft: gesetzliche Vertretung minderjähriger Kinder bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Kindesunterhalt.

Rechtsberatung in Vaterschafts- und Unterhaltsfragen

Wir beraten zu Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder und junger Erwachsener bis zum 21. Geburtstag sowie zu Betreuungsunterhalt.

Beglaubigung von mehr als 20 Dokumenten

Mit einer amtlichen Beglaubigung bestätigen wir mit Siegel und Unterschrift, dass die bei uns gefertigte Kopie mit dem von Ihnen vorgelegten Dokument übereinstimmt.

Beglaubigung von bis zu 20 Dokumenten

Mit einer amtlichen Beglaubigung bestätigen wir mit Siegel und Unterschrift, dass die bei uns gefertigte Kopie mit dem von Ihnen vorgelegten Dokument übereinstimmt.

Beglaubigung von bis zu 5 Dokumenten

Mit einer amtlichen Beglaubigung bestätigen wir mit Siegel und Unterschrift, dass die bei uns gefertigte Kopie mit dem von Ihnen vorgelegten Dokument übereinstimmt.

Geburtsurkunde – Neugeborene

Die Geburt Ihres Kindes muss im Geburtenbüro Ihres Standesamtes beurkundet werden.