Dienstleistungsfinder
24 Ergebnisse für "Gesundheitsamt"
Amtsärztliche Begutachtung – Nachteilsausgleich bei Studierenden
Mit einem amtsärztlichen Gutachten können Studierende mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen für ihr Studium einen Nachteilsausgleich durch die Universität erhalten.
Beratung zur Tuberkulose
Wir begleiten Tuberkuloseerkrankte und bieten Untersuchungen (Röntgen, Hauttestung, Bluttestung) von Kontaktpersonen zum Ausschluss oder Nachweis einer Infektion an.
Amtsärztliche Untersuchung – Einstellung ins Beamtenverhältnis
Beamt*innen müssen vor ihrer Einstellung ein amtsärztliches Zeugnis zur gesundheitlichen Eignung für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe und Lebenszeit vorlegen.
Amtsärztliches Gutachten – Außergewöhnliche Belastungen
Auf Anforderung Ihrer Steuerbehörde können Sie amtsärztliche Gutachten zu besonderen Aufwendungen und Belastungen im Rahmen des Einkommenssteuerrechts beantragen.
Amtsärztliche Begutachtung – Prüfungsfähigkeit
Studierende der Rechtswissenschaften (Jurastudent*innen) haben auch die Möglichkeit, durch den Gerichtsärztlichen Dienst eine Begutachtung zur Frage der Prüfungsfähigkeit durchführen zu lassen. Wenden Sie sich bitte im Bedarfsfall an diese Stelle.
Erstbelehrung bei gewerbsmäßigem Umgang mit Lebensmitteln
Bevor Sie in einer Küche oder Gemeinschaftsverpflegung tätig werden oder sonst gewerbsmäßigen Kontakt mit Lebensmitteln haben, müssen Sie eine Belehrung erhalten.
Amtsärztliche Begutachtung – Notwendigkeit einer Kurmaßnahme (Beihilfe)
Unter bestimmten Voraussetzungen, die in den Beihilfeverordnungen aufgeführt sind, müssen Sie die medizinische Notwendigkeit einer Kurmaßnahme vor Kurbeginn amtsärztlich überprüfen lassen.
Amtsärztliche Begutachtung – Kindergeld bei längerer Erkrankung eines erwachsenen Kindes
Wenn erwachsene Kinder länger als sechs Monate erkrankt sind und dadurch die Berufsausbildung nicht angetreten können oder unterbrochen müssen, kann mit einem amtsärztliches Gutachten der Anspruch auf Kindergeld nachgewiesen werden.
Hygiene-Überwachung Gesundheits- und Körperpflege
Tätigkeiten wie beispielsweise Maniküre, Pediküre, Tätowieren, Piercen und Ohrlochstechen unterliegen der Überwachung durch das Gesundheitsamt.
Anmeldung von nichtärztlichen Heilberufen
Angehörige gesetzlich geregelter Heilberufe haben eine selbstständige Berufsausübung unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.
Hygiene-Überwachung der Münchner Gemeinschaftsunterkünfte
Diese Gemeinschaftseinrichtungen werden regelmäßig sowie anlassbezogenen hinsichtlich der Hygiene überprüft.
Es wird auch Beschwerden über unhygienische Zustände in den Münchner Gemeinschaftseinrichtungen nachgegangen.
Heilpraktikererlaubnis für Ärzt*innen ohne Approbation
Zur Ausübung der Heilkunde ohne Approbation benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
Anmeldung von ambulanten Pflegediensten
Wer gegen Entgelt vorbehaltene Tätigkeiten in der Pflege erbringt oder anbietet hat dies unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.
Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Physiotherapie
Zur Ausübung der Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie ohne Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
Beauftragung eines amtsärztlichen Gutachtens
Als Behörde oder öffentliche Einrichtungen können Sie bei uns amts- und personalärztliche Begutachtungen Ihrer Münchner Mitarbeiter*innen in Auftrag geben.
Beratung nach Prostituiertenschutzgesetz
Wenn Sie in Deutschland sexuelle Dienstleistungen gegen Geld erbringen, müssen Sie regelmäßig eine gesundheitliche Beratung erhalten.
Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Psychotherapie
Zur Ausübung der Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie ohne Approbation benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Podologie
Zur Ausübung der Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Podologie ohne Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
Heilpraktikererlaubnis für Psycholog*innen
Zur Ausübung der Heilkunde als Diplom-Psycholog*in oder Absolvent*in M.Sc. (Psychologie) benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
Allgemeine Heilpraktikererlaubnis
Zur Ausübung der Heilkunde ohne Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.