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19 Ergebnisse für "Ausnahmegenehmigung"

Plakatieren für Wahlen und politische Veranstaltungen – Ausnahmegenehmigung

Wer auf öffentlichen Straßen außerhalb der zugelassenen Flächen Plakate für Wahlen oder politische Veranstaltungen anbringen will, braucht eine Ausnahmegenehmigung.

Transport übergroßer Ladungen – Ausnahmegenehmigung

Für Fahrten, bei denen Ladungen mit Überbreite, Überhöhe oder Überlänge transportiert werden sollen, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.

Ausnahmegenehmigung zum Parken

Sie wollen in einem Parklizenzgebiet parken, sind aber kein*e Anwohner*in? Dann können Sie in bestimmten Härtefällen eine Ausnahmegenehmigung erhalten.

Ferienreisefahrverbot – Ausnahmegenehmigung

Im Sommer gilt samstags auf einigen Autobahnen und Bundesstraßen ein Lkw-Fahrverbot. In Einzelfällen können Sie eine Ausnahme von diesem Verbot beantragen.

Sonntags- und Feiertagsfahrverbot – Ausnahmegenehmigung

An Sonn- und Feiertagen gilt zwischen 0 und 22 Uhr für den gewerblichen Güterverkehr ein Lkw-Fahrverbot. Für zwingende Fahrten brauchen Sie eine Ausnahmegenehmigung.

Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Umweltzone

Wer ein Dieselfahrzeug mit Euro 4 und schlechter hat, braucht unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung, um die Umweltzone München befahren zu dürfen

Stiller Feiertag

An sogenannten stillen Feiertagen gelten in Bayern Beschränkungen für öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen.

Mobiler Fahrradständer vor einem Geschäft

Wer einen mobilen Fahrradständer vor seinem Geschäft aufstellen will, benötigt dazu unter bestimmten Voraussetzungen in der Regel keine Sondernutzungserlaubnis.

Pflanzgefäß vor einem Geschäft

Wer Pflanzgefäße vor seinem Geschäft aufstellen will, benötigt dazu unter Voraussetzungen keine Sondernutzungserlaubnis. Alle Informationen dazu finden Sie hier.

Christbaumverkauf

Wer auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie in städtischen Grünanlagen Christbäume verkaufen will, benötigt dazu eine Genehmigung für den Verkaufsplatz.