Zweitwohnungsteuer
Wenn Sie oder Familienangehörige neben Ihrer Hauptwohnung weitere Wohnungen in München nutzen, müssen Sie Zweitwohnungsteuern zahlen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Als Zweitwohnung gilt jede Wohnung, die neben der Hauptwohnung zur eigenen Lebensführung oder zur Lebensführung von Angehörigen gehalten wird. Wenn Sie im Stadtgebiet München eine Zweitwohnung haben, sind Sie in München steuerpflichtig – unabhängig davon, wo sich Ihre Hauptwohnung befindet oder ob Sie die Zweitwohnung als Nebenwohnung angemeldet haben.
Nicht als Zweitwohnungen gelten:
- Wohnungen, die öffentliche oder gemeinnützige Träger zu therapeutischen oder erzieherischen Zwecken bereitstellen
- Wohnungen, die Altenheime, Pflegeheime oder anderen Einrichtungen für pflegebedürftige Personen anbieten
- Wohnungen, die nicht dauerhaft getrennt lebende Eheleute aus beruflichen Gründen neben einer außerhalb Münchens liegenden Hauptwohnung halten
- Wohnungen, die sich im selben Gebäude wie die Hauptwohnung befinden
Keine Steuern werden erhoben für:
- Räumlichkeiten, die nicht der persönlichen Lebensführung dienen, wie Gewerbeflächen oder als Kapitalanlage vermietete Eigentumswohnungen
- Unterkünfte kasernierter Soldat*innen und Polizist*innen
- Ruheräume, die im Rahmen eines Bereitschaftsdienstes genutzt werden
Benötigte Unterlagen
Wenn Sie eine Nebenwohnung in München angemeldet haben, senden wir Ihnen das Formular „Zweitwohnungsteuererklärung“ in aller Regel zu. Sie füllen die Steuererklärung vollständig aus und schicken diese an die Stadtkämmerei zurück.
Sollten Sie Ihre Zweitwohnung nicht als Nebenwohnung gemeldet haben oder innerhalb von sechs Monaten kein Formular erhalten haben, müssen Sie die Steuererklärung unaufgefordert einreichen. Nutzen Sie dazu das hier bereitgestellte Formular „Zweitwohnungsteuererklärung“.