Verkaufsstand, ambulanter Handel für Obst, Blumen, Maroni, gebrannte Nüsse
Wer im Straßenhandel Obst, Gemüse, Südfrüchte, Blumen, Maroni oder gebrannte Nüsse verkaufen will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis für den Standplatz.
Beschreibung
Wer im Straßenhandel Obst, Gemüse, Südfrüchte, Blumen, Maroni oder gebrannte Nüsse verkaufen will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis für den Standplatz.
Die wichtigsten Voraussetzungen:
- Der Standplatz ist geeignet (zum Beispiel muss auf dem Gehweg eine Breite von mindestens 1,60 Meter frei bleiben).
- Sie bieten an Ihrem Stand keine anderen Waren an.
- die Tätigkeit am Verkaufsstand ist Ihre wesentliche Existenzgrundlage (ausgenommen bei Maroni, Nüssen, Mandeln).
- Sie führen den Verkauf persönlich durch (oder mit Verkaufshilfen).
- Grundsätzlich sind Sie verpflichtet die Verkaufseinrichtung täglich nach Verkaufsende vom öffentlichen Grund zu entfernen.
- Auf Antrag kann geprüft werden, ob der Verkaufswagen außerhalb der Öffnungszeiten am Standplatz stehen bleiben darf. Dies gilt nicht für Turnusstandplätze und Standplätze, die sich im Gebiet der Altstadt-Fußgängerbereiche-Satzung befinden. Hierfür entsteht eine zusätzliche Pauschal-Gebühr.
An der Entscheidung über die Standplätze sind auch der jeweils zuständige Bezirksausschuss und der Landesverband der Marktkaufleute und Schausteller beteiligt.
Für die Verkaufsstände von Obst, Gemüse und Südfrüchten gibt es ein sogenanntes Turnussystem, bei dem der Standplatz wöchentlich gewechselt werden muss. Es gibt 27 Standplätze im Bereich der Münchner Innenstadt, die im wöchentlichen Wechsel an die berechtigten Antragsteller vergeben werden. Berechtigt sind die ersten 27 Gewerbetreibenden auf der Liste aller Antragsteller. Diese bilden eine sogenannte Turnusgemeinschaft. Wenn jemand ausscheidet, kann die nächste Person nachrücken. Die Wartezeit beträgt mehrere Jahre.
Wer sich als Nachfolger für einen bereits vorhandenen, festen Verkaufsplatz bewerben will, kann sich beim Landesverband der Marktkaufleute und Schausteller in eine Vormerkliste aufnehmen lassen (gilt nicht für das Turnussystem).
Benötigte Unterlagen
Für einen festen Standplatz:
- Antrag an den Bayerischen Landesverband der Marktkaufleute und Schausteller (Formular ist dort erhältlich)
- Reisegewerbekarte (in Kopie)
- maßstabsgetreuer Plan
Für die Liste der Turnusgemeinschaft:
- Antrag an die Bezirksinspektion Mitte (Formular ist dort erhältlich)
Rechtliche Grundlagen
Bayerisches Straßen- und Wegegesetz
Sondernutzungsrichtlinien Landeshauptstadt München
Sondernutzungsgebührensatzung