Verkehrsanordnungen
Für die Nutzung des öffentlichen Straßenraums benötigt man grundsätzlich eine Erlaubnis, zum Beispiel für Umzüge, Baustellen oder Filmdreharbeiten.
Baustellen- und Zufahrtserlaubnisse
- Genehmigung von Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum
benötigen Sie, wenn Sie auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen- den Boden aufgraben,
- etwas lagern oder aufstellen,
- Bereiche absperren oder
- Leitungen verlegen.
- Sondernutzung von städtischen öffentlichen Grünanlagen
- zur Einrichtung einer Baustelle in einer öffentlichen städtischen Grünanlage
- zum Befahren einer öffentlichen städtischen Grünanlage
- Zufahrtserlaubnis Fußgängerzone
- für Fahrzeuge mit mehr als 7,5 Tonnen und
- für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen, wenn Sie außerhalb der erlaubten Zeiten in eine Fußgängerzone einfahren müssen.
- Regelpläne des Mobilitätsreferats
Bodenmarkierung vor Einfahrten
- Bodenmarkierungen vor Einfahrten
Die im Volksmund "Zick-Zack-Markierung" genannte Bodenmarkierung verdeutlicht und erweitert das generelle Parkverbot vor Einfahrten.
Drehgenehmigungen
- Drehgenehmigung auf öffentlichen Verkehrsflächen
- für Foto- oder Filmaufnahmen auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen, wenn diese mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden
- Drehgenehmigung in städtischen öffentlichen Grünanlagen
- für Film- und Fotoaufnahmen in einer städtischen öffentlichen Grünanlage
- Regelpläne des Mobilitätsreferats
Vorübergehende Haltverbote
- Vorübergehendes Haltverbot für Umzüge und Baustellen
- Beantragen einer freien Anfahrtszone zu einem bestimmten Termin für Umzüge, Baustellenbelieferungen oder ähnliche Anlässe
- Beantragung im Internet, per E-Mail, Fax oder Post
- Vorübergehendes Haltverbot für Filmaufnahmen und Veranstaltungen
- Beantragen einer freien Anfahrtszone zu einem bestimmten Termin für Filmaufnahmen oder Veranstaltungen