Verkehrsanordnungen
Für die Nutzung des öffentlichen Straßenraums benötigt man grundsätzlich eine Erlaubnis, zum Beispiel für Umzüge, Baustellen oder Filmdreharbeiten.
Wichtiger Hinweis
Vorsichtsmaßnahmen wegen Corona
Aufgrund der aktuellen Lage bitten wir Sie, Anträge möglichst schriftlich per Post oder E-Mail einzureichen.
Baustellen- und Zufahrtserlaubnisse
- Genehmigung von Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum
benötigen Sie, wenn Sie auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen- den Boden aufgraben,
- etwas lagern oder aufstellen,
- Bereiche absperren oder
- Leitungen verlegen.
- Sondernutzung von städtischen öffentlichen Grünanlagen
- zur Einrichtung einer Baustelle in einer öffentlichen städtischen Grünanlage
- zum Befahren einer öffentlichen städtischen Grünanlage
- Zufahrtserlaubnis Fußgängerzone
- für Fahrzeuge mit mehr als 7,5 Tonnen und
- für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen, wenn Sie außerhalb der erlaubten Zeiten in eine Fußgängerzone einfahren müssen.
- Regelpläne des Mobilitätsreferats
Bodenmarkierung vor Einfahrten
- Bodenmarkierungen vor Einfahrten
Die im Volksmund "Zick-Zack-Markierung" genannte Bodenmarkierung verdeutlicht und erweitert das generelle Parkverbot vor Einfahrten.
Drehgenehmigungen
- Drehgenehmigung auf öffentlichen Verkehrsflächen
- für Foto- oder Filmaufnahmen auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen, wenn diese mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden
- Drehgenehmigung in städtischen öffentlichen Grünanlagen
- für Film- und Fotoaufnahmen in einer städtischen öffentlichen Grünanlage
- Regelpläne des Mobilitätsreferats
Vorübergehende Haltverbote
- Vorübergehendes Haltverbot für Umzüge und Baustellen
- Beantragen einer freien Anfahrtszone zu einem bestimmten Termin für Umzüge, Baustellenbelieferungen oder ähnliche Anlässe
- Beantragung im Internet, per E-Mail, Fax oder Post
- Vorübergehendes Haltverbot für Filmaufnahmen und Veranstaltungen
- Beantragen einer freien Anfahrtszone zu einem bestimmten Termin für Filmaufnahmen oder Veranstaltungen