Drehgenehmigung – Städtische öffentliche Grünanlagen
Wer Film- und Fotoaufnahmen in einer städtischen öffentlichen Grünanlage machen will, benötigt dazu eine Ausnahmegenehmigung.
Städtische öffentliche Grünanlagen sind zum Beispiel gärtnerisch gestaltete Park- und Grünflächen, Erholungs- und Freizeitflächen, Sport- und Spielflächen, Freibadegelände, Liegewiesen und Kinderspielplätze. Sie sind in der Regel durch Schilder als öffentliche Grünanlage gekennzeichnet.
Voraussetzungen
Zu jeder Sondernutzung einer städtischen Grünanlage muss das Baureferat-Gartenbau (als Grundeigentümer) zustimmen. Erst wenn die schriftliche Zustimmung des Baureferats vorliegt, kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Benötigte Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular (zum Download erhältlich)
- Lageplan oder Handskizze (gemäß den Vorgaben im Antragsformular)
- MVAS-Zertifikat für die im Antrag genannte und verantwortliche Person vor Ort
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
- Für die Bearbeitung des eingereichten Antrags (per E-Mail, Fax, Post oder während der Öffnungszeiten) benötigen wir 15 Arbeitstage. In der Bearbeitungszeit ist die Anhörung des städtischen Baureferates bereits beinhaltet. Eine längere Bearbeitungszeit ist in Einzelfällen möglich.
- Die Bearbeitungszeit verkürzt sich, wenn bereits eine Genehmigung vorliegt und Sie nachträglich nur den Zeitraum verlängern oder verschieben müssen.
- Eine sofortige Mitnahme der Genehmigung ist nicht möglich.
Gebührenrahmen
Sondernutzungsgebühren gemäß Grünanlagengebührensatzung (zum Download erhältlich)
Mobilitätsreferat
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