Zufahrtserlaubnis in die Fußgängerzone
Eine Erlaubnis brauchen Sie für Fahrzeuge mit mehr als 7,5 Tonnen sowie für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen, wenn Sie außerhalb der erlaubten Zeiten in eine Fußgängerzone einfahren müssen.
Hinweise:
- Wenn Sie eine Zufahrtserlaubnis für eine Baustelle beantragen möchten, benötigen Sie zuerst eine verkehrsrechtliche Erlaubnis des Mobilitätsreferats (siehe unten: „Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum“). Erst wenn diese vorliegt, können Sie eine Zufahrtserlaubnis beantragen.
- Die Erlaubnis ist nur im Original gültig und muss im Fahrzeug gut lesbar ausgelegt werden.
- Die Erlaubnis berechtigt nur zum Be- und Entladen. Das Parken in Fußgängerzonen ist nicht erlaubt.
- Der Aufenthalt des Fahrzeuges in Fußgängerzonen ist auf die unbedingt erforderliche Dauer zu beschränken.
Für die erlaubten Lieferzeiten in den Altstadt-Fußgängerbereichen gibt es eine Übersicht (zum Download erhältlich). Diese gelten für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen.
Die Erlaubnis wird nur in zwingend notwendigen Einzelfällen und zeitlich auf ein Minimum befristet erteilt, entweder zur Durchführung von Arbeiten (bei Baustellen, Veranstaltungen, Umzügen) oder für Anwohner zur häuslichen Versorgung oder für Fahrten von und zu Stellplätzen auf Privatgrund.
Benötigte Unterlagen
Vollständig ausgefülltes Antragsformular (zum Download erhältlich)
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
- 10 Arbeitstage
Gebührenrahmen
Bei Fahrzeugen über 7,5 Tonnen:
Verwaltungsgebühr:
- pro Erlaubnis: 22 Euro
zusätzliche Sondernutzungsgebühr:
- 1 Tag: 42 Euro
- 2 Tage: 84 Euro
- 3 bis 7 Tage: 128 Euro
- jede weitere angefangene Woche: 64 Euro
Bei Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen:
Verwaltungsgebühr:
- 1 Tag: 15 Euro
- 2 Tage bis 1 Monat: 30 Euro
- 1 bis 12 Monate: 60 Euro
- nur für Anwohner: 15 Euro (12 Monate gültig)
Rechtliche Grundlagen
Straßenverkehrsordnung (§ 46 Absatz 1 Ziffer 11 in
Verbindung mit § 41 Absatz 2 Ziffer 5)
Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (Art. 18 und Art. 21)
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Bezirksinspektion Mitte
Bitte beachten Sie die Corona-Bestimmungen
Telefon
Fax
Internet
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Bezirksinspektion Mitte
Ruppertstraße 19
80466 München
Adresse
Tal 31
80331 München
Öffnungszeiten
Kontaktieren Sie uns schriftlich