Bodenmarkierungen vor Einfahrten
Für Bodenmarkierungen vor Einfahrten zu privaten Grundstücken ist eine Genehmigung erforderlich.
Voraussetzungen
Im Einzellfall kann das generelle Parkverbot vor Einfahrten mit einer weißen Zick-Zack Markierung verlängert oder verdeutlicht werden. Dafür gelten folgende Voraussetzungen:
- Die Breite der Grundstückzufahrt und die Breite der Straße sind so gering, dass die Zufahrt zum Grundstück unzumutbar eingeschränkt wird.
- Den Antrag darf nur der Grundstückeigentümer oder eine Hausverwaltung stellen, nicht aber ein Mieter.
- Bei einer doppelten Grundstückszufahrt müssen die beiden betroffenen Eigentümer jeweils einen eigenen Antrag unterschreiben.
Benötigte Unterlagen
- Formloser schriftlicher Antrag mit Schilderung der Situation
- Foto der Örtlichkeit
- Ihre ausdrückliche Erklärung, dass Sie bereit sind, die Kosten für die Markierung zu übernehmen (Kostenübernahmeerklärung)
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Gebührenrahmen
- Genehmigung: 70 Euro
- Markierung: 135 Euro pro laufender Meter
Rechtliche Grundlagen
Mobilitätsreferat (MOR)
Dauerhafte Verkehrsanordnungen und Technischer Dienst (MOR-GB2.211)
Telefon
Internet
Adresse
Implerstraße 9
81371 München