Sondernutzung von städtischen öffentlichen Grünanlagen
Wer in einer öffentlichen städtischen Grünanlage eine Baustelle einrichten beziehungsweise die Grünanlage befahren will, benötigt dazu eine Ausnahmegenehmigung.
- Städtische öffentliche Grünanlagen sind zum Beispiel gärtnerisch gestaltete Park- und Grünflächen, Erholungs- und Freizeitflächen, Sport- und Spielflächen, Freibadegelände, Liegewiesen und Kinderspielplätze. Sie sind in der Regel durch eine Beschilderung als öffentliche Grünanlage gekennzeichnet.
- Ihren Antrag können Sie entweder per Fax, per Post oder während der Öffnungszeiten im Kreisverwaltungsreferat, Gewerbeangelegenheiten "Servicebüro Bau und Straßennutzung", Implerstraße 11, Zimmer 203 einreichen.
Benötigte Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular (zum Download erhältlich)
- Lageplan oder Handskizze (gemäß den Vorgaben im Antragsformular)
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
- Kleinere Baustellen: Die Antragsbearbeitung für solche Maßnahmen dauert aktuell etwa 3 Wochen.
- Mittlere bis große Baustellen: Die Bearbeitungsdauer beträgt hier aktuell etwa 6 Wochen.
Bitte berücksichtigen Sie bei der Zeitplanung, dass Sie die Genehmigung rechtzeitig brauchen, um die Schilder spätestens vier Tage vor dem Gültigkeitsdatum aufstellen zu können.
Gebührenrahmen
- Verwaltungskosten: 3 bis 250 Euro (je nach Aufwand)
- Sondernutzungsgebühren gemäß Grünanlagengebührensatzung (zum Download erhältlich, siehe "Formulare und Downloads")
Rechtliche Grundlagen
- Grünanlagensatzung (Satzung über die Benutzung der städtischen öffentlichen Grünanlagen)
- Kostensatzung (Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Landeshauptstadt München)
- Grünanlagengebührensatzung (Satzung über die Gebühren für die Benutzung von Grünanlagen der Landeshauptstadt München)
Mobilitätsreferat (MOR)
Temporäre Anordnungen (MOR-GB2.3)
Telefon
Internet
Adresse
Implerstraße 9
81371 München
Öffnungszeiten
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