Bauberatung für laufende Bauvorhaben

Informationen zu laufenden Baugenehmigungsverfahren erhalten Sie direkt bei den zuständigen Sachbearbeiter*innen.

Information

Wichtiger Hinweis

Zu Auskünften vor Antragstellung wenden Sie sich bitte an unser Beratungszentrum.

Ähnliche Leistungen

Vergabe von Hausnummern

Bei baulichen Änderungen werden Hausnummern von Amts wegen zugeteilt. Auf Antrag können zusätzliche Hausnummern erteilt oder bestehende Anwesen umnummeriert werden.

Baugenehmigung

In der Regel benötigen Sie für Baumaßnahmen wie Neubau, Erweiterung oder Umbau sowie für Nutzungsänderungen eine Baugenehmigung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde.

Abnahme Fliegender Bauten

Fliegende Bauten müssen vor der ersten Aufstellung eine Ausführungsgenehmigung erhalten. In der Regel ist die Aufstellung mindestens eine Woche vorher anzuzeigen.

Nachbarunterschriften für Bauantrag

Zustimmung zu Bauvorhaben, bei denen die Stadt Grundstücksnachbar ist.

Erhaltungssatzungen – Genehmigung von Baumaßnahmen

Für bauliche Änderungen, Nutzungsänderungen oder den Rückbau (Abbruch) von Wohnraum in einem Erhaltungssatzungsgebiet brauchen Sie eine Genehmigung.

Sondernutzung von städtischen öffentlichen Grünanlagen

Wer in einer öffentlichen städtischen Grünanlage eine Baustelle einrichten beziehungsweise die Grünanlage befahren will, benötigt dazu eine Ausnahmegenehmigung.

Beratung zu Nachbarunterschrift für Bauantrag

Eigentümer*innen benachbarter Grundstücke müssen in einem Genehmigungsverfahren beteiligt werden.

Einsicht in Bauakten für Bauvorhaben (Zentralregistratur)

Wenn Sie für Ihr Bauvorhaben, eine Projektierungen, Feuerbeschauen oder Begutachtungen Einsicht in die Bauakten benötigen, können Sie diese in einem Termin einsehen.

Beratung zum Baurecht

Wenn Sie einen Neubau, Umbau oder eine Nutzungsänderung einer baulichen Anlage planen, beantwortet das Beratungszentrum der LBK vor Antragstellung Ihre Fragen.

Einsicht in Bauakten für Finanz & Verkauf (Zentralregistratur)

Wenn Sie für Kauf und Verkauf, Finanzierung, Wertermittlung oder Hausverwaltungsangelegenheiten Einsicht in die Bauakten benötigen, können Sie diese vor Ort einsehen