Schutzgebiete

In München gibt es vier Naturschutzgebiete und 17 Landschaftsschutzgebiete. Hinzu kommen geschützte Landschaftsbestandteile und Naturdenkmäler.

Naturschutzgebiete

Naturschutzgebiete sind größere Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist.

"Die Erhaltung von Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit steht an erster Stelle." Gesetzliche Grundlage ist Paragraph 23 des Bundesnaturschutzgesetzes. Naturschutzgebiete stellen die höchste Schutzkategorie dar.

Im nördlichen Stadtgebiet Münchens sind derzeit vier wertvolle Landschaftsräume als Naturschutzgebiete ausgewiesen.

Markus Bräu

Die Fröttmaninger Heide zählt zusammen mit den Naturschutzgebieten Panzerwiese und Hartelholz, Garchinger Heide, Echinger Lohe und Mallertshofer Holz sowie den Heiden des Flugplatzes Oberschleißheim zu den wertvollsten Naturschätzen Bayerns.

Die Allacher Lohe ist mit einer Größe von fast 150 Hektar einer der letzten Restbestände des einst für den Münchner Norden und Westen charakteristischen Lohwaldgürtels.

Das Naturschutzgebiet Panzerwiese und Hartelholz im Münchner Stadtteil Milbertshofen liegt innerhalb einer landesweit bedeutsamen Heidelandschaft der nördlichen Münchner Schotterebene.

Stefan Gerstorfer / LHM

Das etwa 100 Hektar große Schwarzhölzl repräsentiert mit seinen vier Einzelflächen einen Querschnitt durch mehrere Typen der Reste des ehemals riesigen Moorgebietes am Nordrand der Münchner Schotterebene im Übergangsbereich zum Dachauer Moos.

Naturdenkmäler

Als Naturdenkmäler können Einzelschöpfungen der Natur geschützt werden. Dieser besondere Schutz kann aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich sein (Paragraph 28 Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG).

In München sind derzeit ausschließlich ortsbildprägende Bäume mit hohem naturschutzfachlichen Wert durch die Naturdenkmalverordnung geschützt.

Die Naturdenkmalliste umfasst 117 Naturdenkmäler mit 200 Einzelbäumen, die mit Baumart, Lage und Qualitätsmerkmalen aufgeführt sind. Die Bäume sind durch ein kleines, dreieckiges Schild mit grünem Rand und schwarzem Adler auf weißem Grund gekennzeichnet.

Die letzte Novellierung erfolgte mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 23. Juni 2021 (Sitzungsvorlagen Nr. 20-26/V 03003). Sie beschränkte sich auf die Fortschreibung der Naturdenkmalliste und geringfügige Anpassungen im Text der Verordnung. Die Naturdenkmalverordnung mit der Liste der Naturdenkmäler und den Bezeichnungen sowie den jeweiligen Standorten der Bäume können Sie im Münchner Stadtrecht einsehen.

Ein Naturdenkmal und seine geschützte Umgebung darf nicht ohne Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde entfernt, zerstört oder verändert werden. Welche Maßnahmen einer vorherigen Genehmigung oder Anzeige bedürfen, geht aus der Naturdenkmalverordnung hervor.

Landschaftsschutzgebiete

In München gibt es 17 verschiedene Landschaftsschutzgebiete. Dazu zählen die Isarauen mit Auwaldresten und den Laubmischwaldbeständen der Hangleitenwälder, der Nymphenburger Park, die Angerlohe (ein Lohwaldrest mit ausgeprägtem Unterwuchs), die Aubinger Lohe mit angrenzenden Niedermoorstandorten, der Langwieder See und der Waldfriedhof.

Als Landschaftsschutzgebiete können Gebiete festgesetzt werden, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft

  • zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarbeiten,
  • wegen der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder
  • wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung

erforderlich sind (Paragraph 26 Bundesnaturschutzgesetz).

Style-Photography - Fotolia.com

In Landschaftsschutzgebieten „ist es verboten, Veränderungen vorzunehmen, die die Natur schädigen, den Naturgenuss beeinträchtigen oder das Landschaftsbild verunstalten“ (Paragraph 3 Absatz 1 der Landschaftsschutzverordnung der Landeshauptstadt München).

Bestimmte Maßnahmen dürfen jedoch durchgeführt werden. Zuvor muss eine Erlaubnis von der Unteren Naturschutzbehörde im Referat für Klima- und Umweltschutz der Landeshauptstadt München eingeholt, beziehungsweise die Maßnahme der Unteren Naturschutzbehörde fristgerecht angezeigt werden (Paragraph 3 Absatz 2 Landschaftsschutzverordnung). Dazu zählen beispielsweise das Zelten außerhalb ausgewiesener Zeltplätze oder das Befahren von Waldwegen mit Kraftfahrzeugen. Details hierzu finden Sie in Paragraph 3 Absatz 2 bis 5 Landschaftsschutzverordnung.

Falls Sie sich unsicher sind, ob eine von Ihnen geplante Nutzung erlaubnis- oder anzeigepflichtig ist, beantworten unsere Mitarbeiter*innen in der Unteren Naturschutzbehörde gerne Ihre Fragen. Schreiben Sie dazu bitte eine E-Mail an naturschutz.rku@muenchen.de.

Bitte helfen Sie mit, unsere Landschaftsschutzgebiete zu erhalten! Verstöße gegen die Regelungen der Landschaftsschutzverordnung können mit Geldbußen geahndet werden.

Ausführliche Informationen, wie und an welchen Stellen das Grillen im Landschaftsschutzgebiet erlaubt ist, erhalten Sie auf der Seite Grillen in der Stadt und in der Zentrale des Gartenbaus der Landeshauptstadt München unter der Telefonnummer 089 233 27656.

Die Bezeichnungen aller Gebiete und ihr Grenzverlauf sind in der Anlage zur Landschaftsschutzverordnung der Landeshauptstadt München beschrieben.

Die genaue Lage der einzelnen Schutzgebiete können Sie während der Öffnungszeiten bei der Unteren Naturschutzbehörde erfragen, den entsprechenden Karten im Maßstab 1:5.000 oder der World Database on Protected Areas (WDPA) entnehmen.

Die Isarauen verleihen mit ihren Hangleitenwäldern und Auwaldrelikten, den teilweise naturnahen Parkanlagen des Englischen Gartens, der Maximiliansanlagen und der Hirschau der Stadt ein unverwechselbares Erscheinungsbild.

Der Nymphenburger Park besteht zum Teil aus 300-jährigen Gehölzbeständen mit Wiesen, Wasserflächen sowie stets auf das Schloss gerichteten freien Blickfeldern, sogenannten Sichtachsen.

Referat für Klima- und Umweltschutz

Die Angerlohe ist ein Überrest des Lohwaldgürtels und zeichnet sich durch das Vorherrschen von Hainbuchen und das völlige Fehlen von Nadelbäumen aus.

Geschützte Landschaftsbestandteile

Kleine Biotopflächen, die aufgrund ihrer Größe nicht die Voraussetzungen eines Naturschutzgebietes erfüllen, aber für den Naturhaushalt von großer Bedeutung sind, können als so genannte Landschaftsbestandteile durch Verordnung unter Schutz gestellt werden.

Dies gilt besonders, wenn sie für die Tier- und Pflanzenwelt oder wegen ihrer Bedeutung für die Entwicklung oder Erhaltung von Biotopverbundsystemen erforderlich sind oder zur Belebung des Landschaftsbilds beitragen. Dies gilt unter anderem für Baum- und Gebüschgruppen, Heideflächenreste, Alleen, Hecken, Feldgehölze, Parks und viele weitere (Paragraph 30 Bundesnaturschutzgesetz).

In München sind sehr unterschiedliche Lebensräume als Landschaftsbestandteile unter Schutz gestellt (zum Beispiel Hecken und Bäche am Erlbachwiesen- und Faulwiesenweg, Streuwiesen und Weidengebüsche an der Scharinenbachstraße, die Langwieder Heide, Restflächen der Perlacher Heide, Alter Nördlicher Friedhof). Die bislang 47 geschützten Landschaftsbestandteile haben eine Fläche von insgesamt 175 Hektar. Die Unterschutzstellung besonders wertvoller Biotope wird kontinuierlich fortgesetzt. 

 

Geschützte Landschaftsbestandteile dürfen nicht ohne Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde entfernt, zerstört oder verändert werden. Welche Maßnahmen einer Genehmigung bedürfen, geht aus den jeweiligen Schutzverordnungen hervor.

Diese sind im Münchner Stadtrecht unter den Satzungs-/Verordnungsnummern 880 zu finden.

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