Schutzgebiete in München

In München gibt es vier Naturschutzgebiete und 17 Landschaftsschutzgebiete. Hinzu kommen geschützte Landschaftsbestandteile und Naturdenkmäler.

Naturschutzgebiete

Blick auf die Grashaide der Panzerwiese

Naturschutzgebiete sind größere Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft im Ganzen oder in einzelnen Teilen erforderlich ist.

Gesetzliche Grundlage ist der Paragraph 23 des Bundesnaturschutzgesetzes. Naturschutzgebiete stellen die höchste Schutzkategorie dar.

Im Stadtgebiet München gibt es derzeit vier Landschaftsräume die als Naturschutzgebiete zählen, weitere Infos zu den Gebieten finden Sie auf unserer Website.

Markus Bräu

Die Fröttmaninger Heide zählt zusammen mit den Naturschutzgebieten Panzerwiese und Hartelholz, Garchinger Heide, Echinger Lohe und Mallertshofer Holz sowie den Heiden des Flugplatzes Oberschleißheim zu den wertvollsten Naturschätzen Bayerns.

Die Allacher Lohe ist mit einer Größe von fast 150 Hektar einer der letzten Restbestände des einst für den Münchner Norden und Westen charakteristischen Lohwaldgürtels.

Das Naturschutzgebiet Panzerwiese und Hartelholz im Münchner Stadtteil Milbertshofen liegt innerhalb einer landesweit bedeutsamen Heidelandschaft der nördlichen Münchner Schotterebene.

Stefan Gerstorfer / LHM

Das Schwarzhölzl ist etwa 100 Hektar groß. Es repräsentiert mit seinen vier Einzelflächen die unterschiedlichen Reste des ehemals riesigen Moorgebietes am Nordrand der Münchner Schotterebene im Übergangsbereich zum Dachauer Moos.

Landschaftsschutzgebiete

Sommerlinde bei Schloss Badenburg

Als Landschaftsschutzgebiete können Gebiete festgesetzt werden, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich sind (Paragraph 26 Bundesnaturschutzgesetz):

  • zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- Funktions- und Regenerationsfähigkeit der Natur, einschließlich des Schutzes von Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten
  • wegen der Vielfalt, Eigenart, Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft
  • wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung

Im Stadtgebiet München gibt es aktuell 17 Landschaftsschutzgebiete. Die genaue Lage der einzelnen Schutzgebiete können Sie unserer Website oder der World Database on Protected Areas (WDPA) entnehmen. Hier ein paar Beispiele:

Die Isarauen verleihen mit ihren Hangleitenwäldern und Auwaldrelikten, den teilweise naturnahen Parkanlagen des Englischen Gartens, der Maximiliansanlagen und der Hirschau der Stadt ein unverwechselbares Erscheinungsbild.

Der Nymphenburger Park besteht zum Teil aus 300-jährigen Gehölzbeständen mit Wiesen, Wasserflächen sowie stets auf das Schloss gerichteten freien Blickfeldern, sogenannten Sichtachsen.

Referat für Klima- und Umweltschutz

Die Angerlohe ist ein Überrest des Lohwaldgürtels und zeichnet sich durch das Vorherrschen von Hainbuchen und das völlige Fehlen von Nadelbäumen aus.

Geschützte Landschaftsbestandteile

Kleine Biotopflächen, die aufgrund ihrer Größe nicht die Voraussetzungen eines Naturschutzgebietes erfüllen, aber für den Naturhaushalt von großer Bedeutung sind, können als Landschaftsbestandteile durch Verordnungen unter Schutz gestellt werden.

Dies gilt besonders, wenn sie für die Tier- und Pflanzenwelt oder wegen ihrer Bedeutung für die Entwicklung oder Erhaltung von Biotopverbundsystemen erforderlich sind oder zur Belebung des Landschaftsbilds beitragen.

Dies gilt unter anderem für Baum- und Gebüschgruppen, Heideflächenreste, Alleen, Hecken, Feldgehölze, Parks und viele weitere (Paragraph 30 Bundesnaturschutzgesetz).

In München sind sehr unterschiedliche Lebensräume als Landschaftsbestandteile unter Schutz gestellt.

Beispielsweise die Hecken und Bäche am Erlbachwiesen- und Faulwiesenweg, Streuwiesen und Weidengebüsche an der Scharinenbachstraße, die Langwieder Heide, Restflächen der Perlacher Heide oder der Alte Nördliche Friedhof.

Die aktuell 47 geschützten Landschaftsbestandteile haben eine Fläche von insgesamt 175 Hektar.

 

Geschützte Landschaftsbestandteile dürfen nicht ohne Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde entfernt, zerstört oder verändert werden. Welche Maßnahmen einer Genehmigung bedürfen, geht aus den jeweiligen Schutzverordnungen hervor.

Diese sind im Münchner Stadtrecht unter den Satzungs-/Verordnungsnummern 880 zu finden.

Naturdenkmäler

Als Naturdenkmäler können Einzelschöpfungen der Natur geschützt werden.

Dieser besondere Schutz kann aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich sein (Paragraph 28 Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG).

Kennzeichnungsschild für Naturdenkmäler

In München sind derzeit ausschließlich ortsbildprägende Bäume mit hohem naturschutzfachlichen Wert durch die Naturdenkmalverordnung geschützt.

Die Naturdenkmalliste umfasst 117 Naturdenkmäler mit 200 Einzelbäumen, die mit Baumart, Lage und Qualitätsmerkmalen aufgeführt sind.

Die Bäume sind durch ein kleines, dreieckiges Schild mit grünem Rand und schwarzem Adler auf weißem Grund gekennzeichnet.

Die letzte Erneuerung erfolgte mit dem Stadtratsbeschluss aus 2021 (Sitzungsvorlagen Nr. 20-26/V 03003). Sie beinhaltet die Fortschreibung der Naturdenkmalliste und kleine Anpassungen im Text der Verordnung. Die Naturdenkmalverordnung mit der Liste der Naturdenkmäler und den Bezeichnungen sowie den jeweiligen Standorten der Bäume können im Münchner Stadtrecht nachgelesen werden.

Ein Naturdenkmal und seine geschützte Umgebung darf nicht ohne Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde entfernt, zerstört oder verändert werden. Welche Maßnahmen einer vorherigen Genehmigung oder Anzeige bedürfen, geht aus der Naturdenkmalverordnung hervor.

Im Booklet "Naturdenkmalspaziergang durch die Innenstadt" (PDF) finden Sie zwölf Naturdenkmäler der Münchner Innenstadt.

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