Denkmalschutz in München
In München sind annähernd 7.000 Gebäude, Gebäudeteile, Brunnen, Brücken, Gartenanlagen, Friedhöfe, Standbilder oder Wegkreuze in der Denkmalliste eingetragen.
Denkmalschutz
2028 blickt München auf eine 870-jährige Geschichte zurück. Sie ist heute an vielen Stellen in der Stadt ablesbar: angefangen von den sichtbaren Resten der Stadtmauer aus dem 13. Jahrhundert in der Jungfernturmstraße über die Relikte des Wiederaufbaus und die Maxburg bis hin zu den jüngeren Denkmälern, wie dem Olympiapark. Nach ihrer fast vollständigen Zerstörung im Zweiten Weltkrieg ist es dem damaligen Stadtbaurat Karl Meitinger zu verdanken, dass die historische Altstadt weitestgehend in ihrer ursprünglichen Form wiederaufgebaut wurde und zugleich „neue“ Einflüsse im Rahmen des Wiederaufbaus zugelassen wurden.
In München obliegen der Abteilung IV/6 im Referat für Stadtplanung und Bauordnung (Abteilung Denkmalschutz und Stadtgestalt - Untere Denkmalschutzbehörde (UDB)) die Bewahrung und zeitgemäße Fortentwicklung des baukulturellen Erbes im Rahmen des Vollzugs des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG). Das betrifft Einzeldenkmäler, Ensembles, Gebäude in der Nähe von Denkmälern oder Ensembles sowie Bodendenkmäler. In Zeiten des Klimawandels rücken Denkmäler als robuste, reparable Ressource mit einer hervorragenden energetischen Gesamtbilanz in den Fokus – Stichwort: Graue Energie. Die Abteilung IV/6 ist auch für die Genehmigung von Werbeanlagen zuständig.
Denkmalarten
Es gibt verschiedene Arten von Denkmälern. Dazu gehören Einzelbaudenkmäler, Ensembles, Bodendenkmäler wie archäologische Funde aus Ausgrabungen sowie Gartendenkmäler.
Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis
Wer Baudenkmäler oder Teile davon beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort verbringen will, benötigt eine Erlaubnis nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz. Dies gilt auch für Veränderungen des Erscheinungsbildes von Ensembles sowie für Maßnahmen in der Nähe von Denkmälern oder Ensembles, die sich auf deren äußere Erscheinung auswirken können. Auch für Grabungsarbeiten im Bereich von Bodendenkmälern wird eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis benötigt.
Gebäudeenergiegesetz
Auch im Bereich des Denkmalschutzes sind die Vorschriften zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG) mit einigen Ausnahmen anzuwenden.
Solaranlagen und Denkmalschutz
Um dem Klimawandel entgegenzutreten, ist es seit der Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes 2023 einfacher, regenerative Energien bei Baudenkmälern und in Ensemblebereichen zu nutzen.
Wettbewerbe
Die Landeshauptstadt München prämiert seit vielen Jahren vorbildlich renovierte und gestaltete Fassaden
Fassadenpreis
Preis für Stadtbildpflege
Olympiapark
Der Olympiapark soll UNESCO-Weltkulturerbe werden. Alles Wissenswerte erfahren Sie hier.
Werbeanlagen
Wer Werbeanlagen errichten, aufstellen, anbringen oder ändern will, benötigt hierfür grundsätzlich eine Baugenehmigung.
Ansprechpartner*innen zu Fragen rund um den Denkmalschutz
Ansprechpartner*innen zu Fragen rund um den Denkmalschutz
E-Mail: plan.ha4-60@muenchen.de
Telefon: 089 233-23283