Der Besitz besonders geschützter Arten muss bei der Unteren Naturschutzbehörde angemeldet werden. Die Vermarktung geschützter Arten muss beantragt werden.
Taubenfütterungsverbot, Hilfe bei Tauben auf dem Balkon und der Terasse, Gesundheitsgefahren – wir beraten und informieren bei allen Fragen zu Tauben in München.
Es ist die Aufgabe von Amtstierärzt*innen, die Gesundheit von Tieren zu schützen. In bestimmten Fällen braucht man eine Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz.
Hier finden Sie Informationen zu Ansprechpartner*innen in der Biberberatung sowie zu Schadensersatzansprüchen durch Biberschäden und Hintergrundwissen über Biber.