Wildtiere in Not

Eichhörnchen, Jungvögel, Igel und Co – was tun, wenn Sie in der Stadt ein verletztes Wildtier finden?

Wildtiere in Not

Infos

In den zahlreichen Parks und den Isarauen der Landeshauptstadt München sind viele Wildtiere heimisch. In den Gärten passieren immer wieder „Unfälle“, die tierliebende Bürgerinnen und Bürger verhindern beziehungsweise beheben möchten, um den Tieren zu helfen. So fallen zum Beispiel Jungvögel aus dem Nest, junge Eichhörnchen stürzen bei ihren ersten Kletterversuchen ab und Igel finden kein geeignetes Versteck für ihr Winterquartier.
Viele Menschen haben das Bedürfnis, einem in Not geratenen Wildtier zu helfen. Sie helfen am sinnvollsten, wenn sie die Wildtiere in der Natur belassen und nur offensichtlich verletzte oder kranke Tiere einer tierärztlichen Behandlung zuführen. Wenn Sie ein vermeintlich hilfloses Jungtier finden, lassen Sie es bitte in Ruhe und bringen Sie es nur aus der unmittelbaren Gefahrenzone (setzen Sie zum Beispiel Vögel ins Gebüsch). Die Aufnahme und tierärztliche Versorgung eines Wildtieres ist nur angezeigt, wenn es offensichtlich verletzt oder krank ist!

Hinweis:
Wenn Sie ein Tier finden, dann prüfen Sie bitte folgende Punkte:

Ist das Wildtier hilfsbedürftig?
Dabei gilt es zu beachten: Jungtiere wirken oft verlassen, werden aber von den Eltern noch
versorgt.

Bitten Sie bei verletzten Tieren einen Tierarzt oder eine Tierärztin um Hilfe.
Zu beachten ist dabei: Wildtiere sind im Sinne des Gesetzes herrenlose Tiere. Sie unterliegen dem Jagdrecht oder dem Naturschutzrecht. Bei den unter Naturschutz stehenden Arten ist es zulässig, kranke und verletzte „Findlinge“ zur Pflege aufzunehmen, wenn sie danach wieder umgehend in die Natur entlassen werden.

Ähnliche Artikel

  • Artenschutz

    Der Artenschutz reguliert den Zugriff, Besitz und Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen.

  • Tierschutz

    Es ist die Aufgabe von Amtstierärzt*innen, die Gesundheit von Tieren zu schützen. In bestimmten Fällen braucht man eine Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz.