Tiere im Ausland und bei Reisen

Hier finden Sie alle nötigen Informationen zum Thema Tiere im Ausland und bei Reisen.

Information

Das Städtische Veterinäramt berät

Grundsätzlich ist es sehr zu empfehlen, rechtzeitig vor der geplanten Reise Kontakt zum Städtischen Veterinäramt aufzunehmen. Einige Länder stellen besondere Anforderungen (Laboruntersuchungen, Behandlungen), bei denen bestimmte Fristen oder Wartezeiten vorgeschrieben sind.

Telefon: 089/233-36313 oder E-Mail: veterinaeramt.kvr@muenchen.de

Veterinärrechtliches Gesundheitszeugnis

Viele Reisezielländer verlangen für die Einreise mit Haustier (Hunde, Katzen, Frettchen, Vögeln) ein veterinärrechtliches Gesundheitszeugnis. Bitte informieren Sie sich dazu frühzeitig und vereinbaren Sie online einen Termin beim Veterinäramt.
Gesundheitszeugnis

Weitere Informationen

Für des Reisen mit Heimtieren innerhalb der EU sind keine amtstierärztlichen Gesundheitszeugnisse nötig. Pflicht ist:

1. Kennzeichnung (Mikrochip, bis 2011 noch Tätowierung gültig)
2. EU-Heimtierausweis
3. gültiger Tollwutschutz

Einige EU-Länder haben zusätzliche Anforderungen wie z. B. generelle Leinenpflicht von Hunden, Einfuhrverbote für bestimmt Rassen oder auch hinsichtlich der Echinokokkose (siehe oben). Informationen darüber sind bei den jeweiligen Mitgliedstaaten zu erfragen.

Die EU-Heimtierausweise sind bei niedergelassenen Tierärzten erhältlich, die über eine entsprechende Ermächtigung verfügen. In der Landeshauptstadt München gilt eine Allgemeinverfügung, die alle im Stadtgebiet praktisch niedergelassenen Tierärzte dazu ermächtigt.

Für Drittländer gelten zusätzlich zu den Anforderungen für das Reisen mit Heimtieren innerhalb der EU deren eigene länderspezifisch unterschiedliche Bestimmungen, die für die Einreise erfüllt werden müssen. Diese Informationen können über das jeweilige Auswärtige Amt erfragt werden.

Notwendige amtstierärztliche Gesundheits- und Impfbescheinigungen sowie Transportzeugnisse werden vom Veterinäramt ausgestellt.
Die Öffnungszeiten sind dem unten angestellten Link zu entnehmen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Parteiverkehr an den Dienstagen nachmittags nur nach vorheriger Terminabsprache möglich ist (Anmeldung bis spätestens 12 Uhr an jedem Dienstag). Zu den sonstigen Öffnungszeiten ist eine Terminvereinbarung im Vorfeld grundsätzlich nicht erforderlich.
Es wird jedoch empfohlen, sich im Vorfeld zu erkundigen, welche Anforderungen für das Zeugnis erfüllt werden müssen.

Telefon: 089/233-36313 oder
veterinaeramt.kvr@muenchen.de

Die EU hat eine Liste von Drittländern erstellt, bei denen der Tollwut-Status bekannt ist und dem der EU entspricht. Bei der Wiedereinreise ihres Haustiers aus einem dieser gelisteten Drittländer in die EU gelten somit gleiche Regeln wie für innergemeinschaftliches Reisen.

Bei der Wiedereinreise aus einem nicht gelisteten Drittland in die EU gelten weitergehende Anforderungen:

  • so muss mindestens 30 Tage nach der Impfung über eine Blutprobe der Tollwut-Antikörper-Titer in einem zugelassenen Labor bestimmt werden.
  • diese Tollwut-Titerbestimmung ist vor der Abreise ins nicht gelistete Drittland durchzuführen und im Heimtierausweis zu dokumentieren.
  • die Titerbestimmung braucht nicht wiederholt werden, wenn das Tier regelmäßig entsprechend den Vorgaben des Impfstoffherstellers einer Wiederholungsimpfung unterzogen wird.

Reist ein Tier aus einem nicht gelisteten Drittland zum ersten Mal in die Europäische Union ein, so ist nach der Titerbestimmung (durchzuführen in einem zugelassenen Labor in dem jeweiligen Drittland) eine Wartefrist von drei Monaten einzuhalten, bevor das Tier eingeführt werden darf. Mit dem Durchführungsbeschluss der Kommission (2011/874/EU) wurden die Muster für die Veterinärzertifikate geändert. Ab dem 01.03.2012 müssen für die Einfuhr in die EU die neuen Muster verwendet werden. Die Entscheidungen 2004/595/EG und 2004/824/EG wurden aufgehoben. 

Seit dem 01.01.2012 gilt zusätzlich die Verordnung (EG) Nr. 1151/2011 zur Ergänzung der Verordnung (EG) Nr. 998/2003. Die Regelung betrifft Hunde, die in das Vereinigte Königreich, oder nach Irland, Finnland oder Malta einreisen. Geregelt sind zusätzliche Anforderungen bezüglich der Echinokokkose.

Weitere Informationen zum Reisen mit Tieren in das Vereinigte Königreich finden Sie auf den Seiten der Britischen Regierung.

Damit die Tollwutschutzimpfung im Rahmen des Reiseverkehrs als gültig anerkannt wird, müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  • Datum der Impfung muss im Heimtierausweis dokumentiert sein
  • Gültigkeitsdauer der Impfung muss im Heimtierausweis dokumentiert sein
  • Nach Abschluss des Impfprotokolls gemäß Hersteller müssen mindestens 21 Tage verstrichen sein
  • Der Zeitpunkt der Impfung darf nicht vor dem Zeitpunkt der Kennzeichnung mittels Mikrochip liegen

Die Dokumentation im Heimtierausweis erfolgt durch den ermächtigten Tierarzt.
Eine Auffrischungsimpfung ist als Erstimpfung anzusehen, wenn sie nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer einer vorangegangenen Impfung vorgenommen wurde.

Voraussetzungen für Reisen mit Tieren

Seit Oktober 2004 gelten in der EU weitgehend einheitliche Regeln für Haustiere auf Reisen. Hunde, Katzen und Frettchen müssen mit einem Mikrochip (ISO-Norm 11784 oder 11785) gekennzeichnet sein.

Außerdem muss für Hunde, Katzen und Frettchen ein neuer, einheitlich gestalteter EU-Heimtierausweis mitgeführt werden, aus dem die gültige Tollwutschutzimpfung hervorgeht.

Tiere, die diese Anforderungen nicht erfüllen, können gemäß Art. 14 der VO (EG) Nr. 998/2003 auf Kosten des Einführers in das Herkunftsland zurückgesendet oder für die bis zur Erfüllung der Gesundheitsanforderungen erforderlichen Zeit kostenpflichtig in amtlicher Quarantäne untergebracht werden. In Einzelfällen – bei Vorliegen eines entsprechenden Krankheitsverdachts – kann die Tötung angeordnet werden!

Es wird dringend empfohlen, rechtzeitig vor einer geplanten Reise mit dem Tier (Hund, Katze, Frettchen) ins Ausland zu überprüfen, ob die erforderliche Tollwutschutzimpfung die untenstehenden Anforderungen erfüllt.

Registrierungsstellen

Eine Kennzeichnung von Hunden und Katzen sollte auch bei entsprechenden Registrierungsstellen registriert werden.

Information

Informieren Sie sich beim jeweiligen Reiseland

Die aktuellsten Informationen finden Sie bei den zuständigen Stellen der jeweiligen Länder.

Informationen bezüglich Flugreisen mit Tieren (Flughafen München) sind an der Grenzkontrollstelle erhältlich.

  • Kreisverwaltungsreferat

    Hauptabteilung III
    Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
    Abteilung III/4 Veterinärwesen
    Städtisches Veterinäramt

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