Liste gefährlicher Tiere

Hier finden Sie alle Informationen zum Thema gefährliche Tiere.

Gefährliche Tiere

Vorbemerkung:

Ein Tier wildlebender Art ist dann gefährlich im Sinne des Gesetzes, wenn es einer Tiergattung angehört, die erfahrungsgemäß Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erwarten lässt. Ob es im Einzelfall diese Eigenschaft noch besitzt, spielt keine Rolle (Leitsatz BayObLG Beschluss vom 12. November1985).

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz hat eine für gefährliche Tiere einer wild lebenden Art geltende Beispielliste erarbeitet. Diese Liste ist nach ministerieller Auskunft nicht als abschließend zu betrachten
Das Kreisverwaltungsreferat München hat daher in die nachfolgende Aufstellung weitere gefährliche Tierarten zur Klarstellung aufgenommen und damit die Beispielliste ergänzt und bereinigt:

Wichtiger Hinweis: Da die zoologische Nomenklatur ständigen Anpassungen und Veränderungen unterworfen ist, kann dies zu Art- und Gattungsnamensänderungen führen; für manche Arten und Gattungen sind auch mehrere Synonyme gebräuchlich. Im Regelfall sollten die eindeutigen wissenschaftlichen Namen der Tiere verwendet werden (Gattung/genus, gegebenenfalls Art/species oder Unterart/subspecies).

Anmerkung: Dieses Informationsblatt beinhaltet allgemeine Hinweise im Zusammenhang mit der Haltung von gefährlichen Tieren wildlebender Arten und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Jede Genehmigung oder Ablehnung einer Gefahrtierhaltung setzt eine Einzelfallprüfung der zuständigen Behörde voraus. Entscheidend ist stets die aktuelle Rechtslage. Irrtum vorbehalten. Stand: 01/2006v2 linnè_lang

Hinweis:
Weitere Informationen über Gifttiere erhalten Sie auch über die Toxikologische Abteilung der II. Med. Klinik der Technischen Universität München, Ismaninger Straße 22, 81675 München und über den Giftnotruf München – 089/19240.

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