Tierarzneimittel
Hier finden Sie Informationen zum Thema Tierarzneitmittel und tierärztliche Hausapotheken.
Weitere Informationen
Das Städtische Veterinäramt ist in München zuständig für die arzneimittelrechtliche Überwachung von unter anderem tierärztlichen Hausapotheken, Apotheken der tierärztlichen Bildungsstätten, Tierhalter*innen von landwirtschaftlichen Nutztieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen und von Personen, die Arzneimittel berufs- oder gewerbsmäßig bei Tieren anwenden, ohne Tierarzt*ärztin zu sein (Tierheilpraktiker*innen, Klauenpfleger*innen, Schafscherer*innen).
Derzeit werden im Stadtgebiet München etwa 230 tierärztliche Hausapotheken betrieben, die grundsätzlich alle zwei Jahre überprüft werden. Diese tierärztlichen Hausapotheken verteilen sich in erster Linie auf Praxen niedergelassener Tierärzt*innen und auf wissenschaftliche Einrichtungen.
Anzeige einer tierärztlichen Hausapotheke
Der Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke fällt unter die Anzeigepflicht nach §79 Tierarzneimittelgesetz. Nutzen Sie dazu bitte nachfolgendes Formular, und schicken Sie es vor Inbetriebnahme der tierärztlichen Hausapotheke an das Städtische Veterinäramt.
Reichen Sie bitte zusammen mit der Anzeige eine Kopie der Approbationsurkunde, gegebenenfalls der Promotionsurkunde und Ihres Personalausweises ein.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).