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30 Ergebnisse für "Führerschein"

Umschreibung EU/EWR-Führerschein

Bei Führerscheinen aus einem EU oder EWR Staat (Island, Liechtenstein, Norwegen) ohne die Klassen C, C1, C1E, CE, D, D1, D1E und DE ist keine Umschreibung notwendig.

Führerschein mit 17

Jugendliche ab 17 Jahren können eine Fahrerlaubnis der Klassen B und BE erhalten und dürfen dann bis zum 18. Lebensjahr mit einer eingetragenen Begleitperson fahren.

Internationaler Führerschein (Papierführerschein)

Für viele Länder außerhalb der Europäischen Union benötigen Sie einen Internationalen Führerschein.

Internationaler Führerschein (EU-Kartenführerschein)

Für viele Länder außerhalb der Europäischen Union benötigen Sie einen Internationalen Führerschein.

Fahrerlaubnis – Erstantrag

Sie können Ihren Antrag für die erstmalige Fahrerlaubnis nur schriftlich stellen. Bitte nutzen Sie das Antragsformular.

Umschreibung eines ausländischen Führerscheins

Mit einem ausländischen Führerschein dürfen Sie sechs Monate nach der ersten Anmeldung in Deutschland fahren. Danach müssen Sie Ihren Führerschein umschreiben.

Entziehung des Führerscheins

Sie wurden zur Entziehung des Führerscheins bereits von der Fahrerlaubnisbehörde angehört und haben noch immer Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an uns.

Abholung von Führerscheinen

Sofern Ihr Führerschein abholbereit ist, können Sie online einen Termin zur Abholung vereinbaren.

Begutachtung der Fahreignung

Wenn die Begutachtung Ihrer Fahreignung angeordnet wurde und Sie hierzu Fragen haben, finden Sie hier alle Informationen.

Namensänderung im Führerschein

Nach einer Namensänderung empfehlen wir den Austausch des Führerscheins (besonders bei Reisen ins Ausland), er ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben.