Fahrerlaubnis – Neuantrag nach Entzug oder Verzicht

Wenn Ihnen der Führerschein entzogen wurde oder Sie den Führerschein freiwillig abgegeben haben, ist Ihre Fahrerlaubnis erloschen und muss neu beantragt werden.

Beschreibung

Antragsfristen:
Etwa sechs Monate bevor Ihre Sperrfrist abläuft, sollten Sie den Antrag auf Neuerteilung des Führerscheins stellen.

Gültigkeitsdauer von Nachweisen:
- ärztliche Bescheinigung oder Gutachten: ein Jahr
- Sehtestbescheinigung oder augenärztliches Gutachten: zwei Jahre
- Erste Hilfe: keine Beschränkung

Neuer EU-Führerschein:
Zum 19. Januar 2013 wurde ein neuer EU-Führerschein eingeführt. Einen Link zu den wichtigsten Informationen und zu einer Übersicht der neuen Fahrerlaubnisklassen finden Sie unter Formulare & Links.

Die Entscheidung, ob und unter welchen Voraussetzung Sie den Führerschein neu erwerben können, hängt von den Umständen im Einzelfall ab. Dazu prüfen wir sorgfältig alle Auskünfte (zum Beispiel Führungszeugnis) und die gerichtlichen Entscheidungen.

Sie können die Neuerteilung Ihrer Fahrerlaubnis nur noch schriftlich beantragen. Dazu müssen Sie das Antragsformular „Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entziehung oder Verzicht" vollständig ausfüllen, unterschreiben und mit den geforderten Unterlagen an uns senden.

Voraussetzungen

Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.

Benötigte Unterlagen

Bei allen Fahrerlaubnis-Klassen:

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular „Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entziehung oder Verzicht". Das Formular können Sie unter „Formulare und Links“ herunterladen. Bitte legen Sie die geforderten Unterlagen dem Antrag bei.
  • Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
  • biometrisches Passfoto
  • Kopie der Gerichtsentscheidung über den Entzug der Fahrerlaubnis (Datum der Rechtskraft muss ersichtlich sein)

Bei den Klassen A, A2, A1, AM, B, BE, L, T:

  • Sehtestbescheinigung eines Augenarztes oder Augenoptikers
  • Nachweis über eine Ausbildung in "Erster Hilfe" (nicht erforderlich, wenn der Nachweis schon bei einem früheren Führerscheinverfahren vorgelegt wurde). Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahmebescheinigung für Sofortmaßnahmen am Unfallort nicht ausreicht.

Bei den C-Klassen:

  • Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Betriebs-/Arbeitsmediziner (Formblatt zum Download erhältlich)
  • Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung (Formblatt zum Download erhältlich)
  • Nachweis über Ausbildung in „Erster Hilfe“ (nicht erforderlich, wenn der Nachweis schon bei einem früheren Führerscheinverfahren vorgelegt wurde)

Bei den D-Klassen:

  • Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Betriebs-/Arbeitsmediziner (Formblatt zum Download erhältlich)
  • Bescheinigung über eine Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung wahlweise durch eine amtlich anerkannte Untersuchungsstelle für Fahreignung oder durch einen Betriebs-/Arbeitsmediziner
  • Nachweis über Ausbildung in „Erster Hilfe“ (nicht erforderlich, wenn der Nachweis schon bei einem früheren Führerscheinverfahren vorgelegt wurde)

Hinweis zur Gültigkeitsdauer von Nachweisen:

Bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr:
  • ärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung
  • Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung durch eine amtlich anerkannte Untersuchungsstelle für Fahreignung oder durch einen Betriebs-/Arbeitsmediziner
Bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre:
  • Sehtest eines Augenarztes oder Augenoptikers
  • Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Betriebs-/Arbeitsmediziner
Ohne zeitliche Begrenzung:
  • Ausbildung in „Erster Hilfe“

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Etwa sechs Monate bevor die Sperrfrist abläuft, sollten Sie den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen.

Gebührenrahmen

279,70 Euro

Zahlungsarten

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Garmischer Straße 19-21
81373 München

Fax: +49 89 233-68757

Adresse

Garmischer Straße 19-21
81373 München

Kontaktieren Sie uns schriftlich oder über unser Kontaktformular

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Vorhanden:Behindertenparkplätze

Ähnliche Leistungen

Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl

Wenn Ihr deutscher Führerschein verloren oder gestohlen wurde, können Sie nur online oder schriftlich einen Ersatzführerschein beantragen.

Verkehrsverstöße in der Probezeit

Sie haben ein Verkehrsverstoß begangen und haben einen Führerschein auf Probe? Hier finden Sie alles, was es zu beachten gilt!

Auskunft aus dem Fahreignungsregister

Wenn Sie Ihre Eintragungen im Fahreignungsregister (Verkehrssünderkartei) einsehen möchten, können Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt gebührenfrei eine Auskunft erhalten.

Beratung zur Fahreignung

Wenn Sie sich sich den Anforderungen des Straßenverkehrs nicht mehr gewachsen fühlen oder sich um die Fahreignung einer anderen Person sorgen, beraten wir Sie gerne.

Begutachtung der Fahreignung

Wenn die Begutachtung Ihrer Fahreignung angeordnet wurde und Sie hierzu Fragen haben, finden Sie hier alle Informationen.

Entziehung des Führerscheins

Sie wurden zur Entziehung des Führerscheins bereits von der Fahrerlaubnisbehörde angehört und haben noch immer Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an uns.

Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten

Sie haben eine Verkehrsstraftat oder Ordnungswidrigkeit begangen und dafür wurden Ihnen Punkte in Flensburg eingetragen? Hier finden Sie alle Informationen.