Fahrerlaubnis und Führerschein

Antrag, Änderung oder Verlust der Fahrerlaubnis: Alles, was Sie zum Thema Führerschein wissen müssen.

Erteilung und Erweiterung der Fahrerlaubnis

  • Fahrerlaubnis – Erstantrag

    Sie können Ihren Antrag für die erstmalige Fahrerlaubnis nur schriftlich stellen. Bitte nutzen Sie das Antragsformular.

  • Führerschein mit 17

    Jugendliche ab 17 Jahren können eine Fahrerlaubnis der Klassen B und BE erhalten und dürfen dann bis zum 18. Lebensjahr mit einer eingetragenen Begleitperson fahren.

  • Fahrerlaubnis – Erweiterung

    Wer bereits eine Führerschein hat und eine Prüfung für zusätzliche Klassen ablegen will, kann eine Erweiterung seiner Fahrerlaubnis beantragen.

  • Fahrerlaubnis – Neuantrag nach Entzug oder Verzicht

    Wenn Ihnen der Führerschein entzogen wurde oder Sie den Führerschein freiwillig abgegeben haben, ist Ihre Fahrerlaubnis erloschen und muss neu beantragt werden.

Ersatzführerschein und Umtausch

Pflichtumtausch von Führerscheinen

Infos, Zeitpläne, Ablauf

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Bearbeitungsstand und Abholung

Internationaler Führerschein

Ausländische Führerscheine

Verstöße und Entzug

  • Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten

    Sie haben eine Verkehrsstraftat oder Ordnungswidrigkeit begangen und dafür wurden Ihnen Punkte in Flensburg eingetragen? Hier finden Sie alle Informationen.

  • Verkehrsverstöße in der Probezeit

    Sie haben ein Verkehrsverstoß begangen und haben einen Führerschein auf Probe? Hier finden Sie alles, was es zu beachten gilt!

  • Entziehung des Führerscheins

    Sie wurden zur Entziehung des Führerscheins bereits von der Fahrerlaubnisbehörde angehört und haben noch immer Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an uns.

Fahreignung

  • Beratung zur Fahreignung

    Wenn Sie sich sich den Anforderungen des Straßenverkehrs nicht mehr gewachsen fühlen oder sich um die Fahreignung einer anderen Person sorgen, beraten wir Sie gerne.

  • Auskunft aus dem Fahreignungsregister

    Wenn Sie Ihre Eintragungen im Fahreignungsregister (Verkehrssünderkartei) einsehen möchten, können Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt gebührenfrei eine Auskunft erhalten.

  • Begutachtung der Fahreignung

    Wenn die Begutachtung Ihrer Fahreignung angeordnet wurde und Sie hierzu Fragen haben, finden Sie hier alle Informationen.

Kontakt

  • Servicetelefon Kfz & Fahrerlaubnis

  • Behördennummer 115

    Der Zentrale Telefonservice der Landeshauptstadt München beantwortet gerne Ihre Fragen.

    115

    Erreichbar

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