Die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE kann ab dem 17. Lebensjahr erteilt werden. Jugendliche dürfen dann bis zum 18. Lebensjahr mit einer eingetragenen Begleitperson fahren.
Sie haben einen Antrag abgegeben, müssen aber noch Unterlagen nachreichen, haben noch keine Nachricht erhalten oder haben noch Fragen zum weiteren Ablauf?
Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, Rettungsdienste und anderer Katastrophenschutz-Einheiten können eine Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge erhalten.
Die Karteikartenabschrift ist eine Bescheinigung über die Führerscheindaten (Fahrerlaubnis-Klasse), die bei der Münchner Fahrerlaubnisbehörde über Sie eingetragen sind.
Wenn Sie einen ausländischen Führerschein haben, dürfen Sie sechs Monate nach der ersten Anmeldung in Deutschland fahren. Danach müssen Sie Ihren Führerschein umschreiben.
Wer einen Dienstführerschein der Bundeswehr, Polizei oder des Bundesgrenzschutzes hat, kann diesen in einen (zivilen) Kartenführerschein umschreiben lassen.
Bei Änderung oder Eintragung von Auflagen und Beschränkungen sowie der Eintragung der Schlüsselzahl B96, B196, B197 im Führerschein müssen Sie einen Ersatzführerschein beantragen.
Wenn Ihnen der Führerschein entzogen wurde oder Sie den Führerschein freiwillig abgegeben haben, ist Ihre Fahrerlaubnis erloschen und muss neu beantragt werden.
Wenn Sie sich beim Führen eines Kraftfahrzeuges den Anforderungen des Straßenverkehrs nicht mehr gewachsen fühlen oder Sorge tragen, dass eine Person nicht mehr dem Straßenverkehr gewachsen ist, beraten wir Sie gerne.
Sie wurden zur Entziehung des Führerscheins bereits von der Fahrerlaubnisbehörde angehört und haben noch immer Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an uns.
Hier finden Sie Informationen, was es zu beachten gilt, wenn die Begutachtung der Fahreignung wegen des Missbrauchs von Betäubungs- und Arzneimitteln angeordnet wurde.
Hier finden Sie alle Informationen, was zu beachten ist, wenn die Begutachtung der Fahreignung nicht wegen des Missbrauchs Betäubungs- und Arzneimitteln angeordnet wurde.
Sie haben eine Verkehrsstraftat oder Ordnungswidrigkeit begangen und dafür wurden Ihnen Punkte in Flensburg eingetragen? Hier finden Sie alle Informationen.
Wenn Sie Ihre Eintragungen im Fahreignungsregister (Verkehrssünderkartei) einsehen möchten, können Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt gebührenfrei eine Auskunft erhalten.