Wenn Sie auf öffentlichen Verkehrsflächen ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis. Diese wird durch den Führerschein nachgewiesen.
Jugendliche ab 17 Jahren können eine Fahrerlaubnis der Klassen B und BE erhalten und dürfen dann bis zum 18. Lebensjahr mit einer eingetragenen Begleitperson fahren.
Wenn Ihnen der Führerschein entzogen wurde oder Sie den Führerschein freiwillig abgegeben haben, ist Ihre Fahrerlaubnis erloschen und muss neu beantragt werden.
Bei Änderung oder Eintragung von Auflagen und Beschränkungen oder der Eintragung der Schlüsselzahl B96, B196, B197 brauchen Sie einen Ersatzführerschein.
Nach einer Namensänderung empfehlen wir den Austausch des Führerscheins (besonders bei Reisen ins Ausland), er ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben.
Die Karteikartenabschrift ist eine Bescheinigung über die Führerscheindaten (Fahrerlaubnis-Klasse), die bei der Fahrerlaubnisbehörde über Sie eingetragen sind.
Sie haben einen Antrag eingereicht, müssen diesen ändern,noch Unterlagen nachreichen, haben noch keine Nachricht erhalten oder haben noch Fragen zum weiteren Ablauf?
Wenn Sie Ihren deutschen Führerschein in einen ausländischen umgeschrieben haben und nun wieder in Deutschland wohnen, müssen Sie Ihren Führerschein zurücktauschen.
Mit einem ausländischen Führerschein dürfen Sie sechs Monate nach der ersten Anmeldung in Deutschland fahren. Danach müssen Sie Ihren Führerschein umschreiben.
Bei Führerscheinen aus einem EU oder EWR Staat (Island, Liechtenstein, Norwegen) ohne die Klassen C, C1, C1E, CE, D, D1, D1E und DE ist keine Umschreibung notwendig.
Sie haben eine Verkehrsstraftat oder Ordnungswidrigkeit begangen und dafür wurden Ihnen Punkte in Flensburg eingetragen? Hier finden Sie alle Informationen.
Sie wurden zur Entziehung des Führerscheins bereits von der Fahrerlaubnisbehörde angehört und haben noch immer Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an uns.
Wenn Sie sich sich den Anforderungen des Straßenverkehrs nicht mehr gewachsen fühlen oder sich um die Fahreignung einer anderen Person sorgen, beraten wir Sie gerne.
Wenn Sie Ihre Eintragungen im Fahreignungsregister (Verkehrssünderkartei) einsehen möchten, können Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt gebührenfrei eine Auskunft erhalten.