Fahrzeuge (auch Anhänger) müssen zugelassen werden und ein amtliches Kennzeichen haben. Um ein Fahrzeug zuzulassen können Sie sich an die Zulassungsbehörde wenden.
Wenn Ihr Fahrzeug nach 2015 zugelassen wurde und Sie einen Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion haben, können Sie Ihr Fahrzeug online abmelden.
Eine Umschreibung des Fahrzeugs (auch Anhänger) ist notwendig, wenn Sie der neue Halter eines Fahrzeuges sind, das bereits in München zugelassen ist (Umschreibung innerhalb der Stadt).
Wenn Sie Eigentümer eines Fahrzeuges sind, das bisher in einem anderen Ort zugelassen ist oder Sie mit Fahrzeug nach München umziehen, dann müssen Sie Ihr Fahrzeug umschreiben.
Wenn ein Fahrzeug (auch Anhänger) abgemeldet war und nun wieder auf denselben Fahrzeughalter zugelassen werden soll, finden Sie hier alle Informationen.
Wenn sich in München die Adresse der Person oder der Firma ändert, auf die ein Fahrzeug zugelassen ist, müssen Sie das in den Fahrzeugpapieren eingetragen lassen.
Ein Internationaler Fahrzeugschein ist die Übersetzung des nationalen Fahrzeugscheins. Sie benötigen diesen, wenn Sie mit einem Fahrzeug vorübergehend außerhalb Europas fahren wollen.
Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung ist abgelaufen oder Sie haben ihre Kfz-Steuer nicht bezahlt? Dann müssen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung setzen.
Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil I verloren geht, müssen Sie eine neue bei der Zulassungsstelle beantragen, bei der das Fahrzeug zugelassen wurde.
Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil II verloren geht, müssen Sie eine neue bei der Zulassungsstelle beantragen, bei der das Fahrzeug zugelassen wurde.
Wenn sich der Name der Person oder die Firmenbezeichnung, auf die ein Fahrzeug zugelassen ist, ändert, muss dies in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden.
Wer sein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland überführen will, benötigt ein Ausfuhrkennzeichen. Dieses (internationale Zulassung) kann maximal für ein Jahr erteilt werden.
Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden, können ein Oldtimerkennzeichen erhalten, das hinter der Erkennungsnummer mit einem „H“ gekennzeichnet ist.
Kurzzeitkennzeichen sind nationale Kennzeichen, die nur für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands zulässig sind. Sie gelten maximal fünf Tage.
Oldtimerfahrzeuge, die abgemeldet sind, können ein rotes Dauerkennzeichen erhalten. Damit dürfen (bei begründetem Bedarf) bestimmte Fahrten durchgeführt werden.
Fahrzeuge, die nicht das ganze Jahr genutzt werden, können ein Saisonkennzeichen erhalten. Dazu kann ein Zeitraum festgelegt werden, für den die Zulassung jedes Jahr gelten soll.
Der gesamte Bereich innerhalb des Mittleren Rings ist eine Umweltzone. Diese darf nur mit gültiger grüner Plakette befahren. Der Mittlere Ring gehört nicht zur Umweltzone.
Wenn Sie ein (oder beide) Kennzeichenschild verloren haben oder gestohlen wurde, müssen Sie es bei der Zulassungsstelle melden, bei der Ihr Fahrzeug zugelassen ist.
Durch Auswahl von Reifen mit einer guten Geräuschklasse leisten Sie einen wirksamen Beitrag zur Lärmminderung. Vergleichen Sie beim Reifenkauf die Reifenlabel.