Fahrzeug und Zulassung

Papiere, Kennzeichen, Umweltplakette: Die wichtigsten Informationen zum An- und Ummelden eines Fahrzeuges.

Aktuelle Meldungen

An-, Um- und Abmeldung von Fahrzeugen

  • Fabrikneues Fahrzeug anmelden

    Fahrzeuge (auch Anhänger) müssen zugelassen werden und ein amtliches Kennzeichen haben. Um ein Fahrzeug zuzulassen können Sie sich an die Zulassungsbehörde wenden.

  • Fahrzeug abmelden

    Wer sein Fahrzeug abmelden will, kann es für einen Zeitraum bis zu sieben Jahren außer Betrieb setzen.

  • Fahrzeug online abmelden (außer Betrieb setzen)

    Wenn Ihr Fahrzeug nach 2015 zugelassen wurde, können Sie Ihr Fahrzeug online abmelden.

  • Umschreibung Fahrzeug – innerhalb Münchens

    Eine Umschreibung des Fahrzeugs (auch Anhänger) ist notwendig, wenn Sie der neue Halter eines Fahrzeuges sind, das bereits in München zugelassen ist (Umschreibung innerhalb der Stadt).

  • Umschreibung Fahrzeug – von außerhalb nach München

    Wenn Sie Eigentümer eines Fahrzeuges sind, das bisher in einem anderen Ort zugelassen ist oder Sie mit Fahrzeug nach München umziehen, dann müssen Sie Ihr Fahrzeug umschreiben.

  • Fahrzeug wieder anmelden

    Wenn ein Fahrzeug (auch Anhänger) abgemeldet war und nun wieder auf denselben Fahrzeughalter zugelassen werden soll, finden Sie hier alle Informationen.

Papiere und Halterdaten

Kennzeichen und Plaketten für Fahrzeuge

  • Rotes Dauerkennzeichen für Oldtimer beantragen

    Oldtimerfahrzeuge, die abgemeldet sind, können ein rotes Dauerkennzeichen erhalten. Damit dürfen (bei begründetem Bedarf) bestimmte Fahrten durchgeführt werden.

  • Saisonkennzeichen beantragen

    Fahrzeuge, die nicht das ganze Jahr genutzt werden, können ein Saisonkennzeichen erhalten. Dazu kann ein Zeitraum festgelegt werden, für den die Zulassung jedes Jahr gelten soll.

  • Umweltplakette / Feinstaubplakette für Umweltzone beantragen

    Der gesamte Bereich innerhalb des Mittleren Rings ist eine Umweltzone. Diese darf nur mit gültiger grüner Plakette befahren. Der Mittlere Ring gehört nicht zur Umweltzone.

  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichenschilder

    Wenn Sie ein (oder beide) Kennzeichenschild verloren haben oder gestohlen wurde, müssen Sie es bei der Zulassungsstelle melden, bei der Ihr Fahrzeug zugelassen ist.

  • Wechselkennzeichen

    Sie können in München zwei Fahrzeuge mit einem Wechselkennzeichen zulassen.

  • Wunschkennzeichen

    Wer bestimmte Buchstaben oder Ziffern nach dem „M“ auf seinem Kennzeichenschild haben will, kann sich vorab ein Wunschkennzeichen reservieren.

Informationen und Ratgeber

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Kfz-Zulassung – Foto: Helmut Lechner

Aktuelles aus der Kfz-Zulassung

Hinweise für Händler und Zulassungsdienste, Kraftrad-Kennzeichen, Zulassung: Überblick über die aktuellen Informationen der Kfz-Zulassungsbehörde.

München e-mobil, Logo ab 01.01.2021

Förderprogramm Klimaneutrale Antriebe

In diesem Förderprogramm werden Lastenräder, Fahrradanhänger, Elektrofahrzeuge, Ladeinfrastruktur und Beratungsleistungen gefördert.

Fahrzeug und Zulassung

  • Diesel-Fahrverbot

    Informationen zur stufenweisen Einführung sowie zu Ausnahmen und Ausnahmegenehmigungen.

  • HyStarter: Wasserstoffstrategie München

    Die Landeshauptstadt München arbeitet gemeinsam mit einem Akteursnetzwerk an einer Wasserstoffstrategie für die Region.

  • Sicherheitsprüfung für Nutzkraftwagen

    Die Sicherheitsprüfung (SP) ist eine Sicht-, Wirkungs- und Funktionsprüfung bei Nutzkraftwagen (Fahrzeug-Klassen M, N und O sind betroffen).

  • Lärmarme Reifen

    Durch Auswahl von Reifen mit einer guten Geräuschklasse leisten Sie einen wirksamen Beitrag zur Lärmminderung. Vergleichen Sie beim Reifenkauf die Reifenlabel.

Servicetelefone

  • Servicetelefon Kfz & Fahrerlaubnis

    +49 89 233-96090

    Nicht erreichbar

  • Behördennummer 115

    Der Zentrale Telefonservice der Landeshauptstadt München beantwortet gerne Ihre Fragen.

    115

    Nicht erreichbar