Münchner Umweltzone
Informationen und Übersicht über das Gebiet der Umweltzone der Landeshauptstadt München.

Umweltzone im Stadtgebiet München
In München zählt der gesamte Bereich innerhalb des Mittleren Rings zur Umweltzone. Der Mittlere Ring selbst gehört nicht dazu. Seit Oktober 2012 darf die Umweltzone nur noch mit gültiger grüner Feinstaubplakette befahren werden. Das betrifft alle Autos, Busse, Wohnmobile und Lkw. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld von 100 Euro.
Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren tragen maßgeblich zur Luftverschmutzung bei. Ihre Abgase enthalten Schadstoffe wie (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2). Die ultrafeinen Partikel des Feinstaubs können in die Lunge vordringen und über die Lungenbläschen bis in die Blutbahn gelangen. Mögliche Folgen sind Erkrankungen der Atemwege und des Herzkreislaufsystems.
Die Umweltplakette für München kann online
oder auch bei den Prüfstellen der DEKRA, TÜV, GÜS oder AU-Werkstätten erworben werden. Die Kosten betragen je nach Bezug zwischen 5 und 15 Euro. Für die Ausstellung benötigen Sie einen gültigen Fahrzeugschein, mit dessen Hilfe die Emissionsschlüsselnummer ermittelt werden kann.
In der Regel erhalten die meisten Benzinfahrzeuge mit geregeltem Katalysator und Dieselfahrzeuge mit Rußpartikelfilter eine grüne Plakette.
Zur Überwachung der Luftqualität wurden Messstationen eingerichtet, an denen unter anderem die Feinstaub- und Stickstoffdioxidwerte gemessen werden. Betrieben werden die Münchner Messstationen vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU). Zum Schutz der menschlichen Gesundheit ist am 1. Januar 2005 der Tagesgrenzwert für Feinstaub in Kraft getreten. Er beträgt 50 µg/m³. Dieser Tagesmittelgrenzwert darf nicht öfter als 35 Mal im Kalenderjahr überschritten werden. Zudem gilt seit dem 1. Januar 2010 für Stickstoffdioxid der 1-Stunden-Grenzwert von 200 µg/m³, der nicht öfter als 18 Mal im Kalenderjahr überschritten werden darf. Der Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid beträgt 40 µg/m³. Diese und weitere Grenzwerte sind in der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung festgelegt.
In der Landeshauptstadt gibt es folgende Messstationen:
- Landshuter Allee
- Stachus
- Lothstraße
- Johanneskirchen
- Allach (dort wird kein Feinstaub gemessen)
Die aktuellen Messergebnisse
werden vom Bayrischen Landesamt für Umwelt LfU im Internet veröffentlicht.