Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Umweltzone

Wer ein Diesel-Fahrzeug bis Euro 5 hat, braucht unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung, um in die neue Umweltzone fahren zu dürfen.

Anwohner*innen der Umweltzone, Lieferverkehr, Schwerbehinderte mit einem Schwerbehinderten-Parkausweis sowie bestimmte weitere Personengruppen dürfen im Jahr 2023 ohne Einzelausnahmegenehmigung in die Umweltzone fahren.

Wer keine Einzelausnahme benötigt

Achtung: Für Schichtdienstleistende sowie Sozial- und Pflegedienste gilt vorübergehend eine Sonderregelung. Weitere Informationen finden Sie unter „Fragen & Antworten“.

Anfragen

Ihre Fragen zum Thema Befahren der Umweltzone mit einem Diesel-Fahrzeug oder zur Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone können Sie stellen an:

Telefon: 089-233 96090
E-Mail: ausnahmeumweltzone.kvr@muenchen.de

Voraussetzungen

Das Dieselfahrverbot wird in drei Stufen ab dem 1. Februar 2023 eingeführt und beschränkt zunächst  Diesel-Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 4/IV und schlechter die Zufahrt in die um den Mittleren Ring erweiterte Umweltzone. Zum 1. Oktober 2023 wird in Stufe zwei diese Zufahrtsbeschränkung auf Diesel-Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 5/V ausgeweitet. Für diese ersten beiden Stufen besteht eine generelle Ausnahme für Anwohner*innen und den Lieferverkehr mittels Beschilderung. Ab dem 1. April 2024 entfallen diese Ausnahmen mittels Beschilderung.

Ausführliche Informationen zu den drei Stufen erhalten Sie unter „Fragen & Antworten“.

Benötigte Unterlagen

  • Sie bekommen nach Antragseingang eine Bescheinigung zugesandt, mit der Sie vorerst in die Umweltzone fahren dürfen. Diese ist gut lesbar hinter die Windschutzscheibe zu legen.
  • Sie können Ihren Antrag, sowie die weiteren Nachweise auf dem Postweg bei uns einreichen.
  • In Kürze steht Ihnen auch die Möglichkeit eines Online-Antrages zur Verfügung.
  • Eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig.
  • Nach positiver Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungsbescheid mit Karte, die sichtbar im Fahrzeug mitzuführen ist.
  • Erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht, wird Ihnen eine schriftliche Benachrichtigung zugesandt.

Antrag Ausnahmegenehmigung Umweltzone (PDF)

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit für den Antrag hängt vom Antragsaufkommen ab.

Zahlungsarten

Sie erhalten mit der Genehmigungskarte die Zahlungsinformationen.

Gebührenrahmen

25 Euro

Ermäßigte Gebühr in Härtefällen (zum Beispiel Sozialhilfebezug oder Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze) 10 Euro

Rechtliche Grundlagen

§ 1 Abs. 2 der 35. BImSchV (35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) in Verbindung mit § 40 Abs. 1 BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz)

Datenschutz

Mit Ihrer Unterschrift unter den Antrag für die Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone bestätigen Sie, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben.

Welche Daten erhoben, wie verwendet und gespeichert werden, können Sie unserem Merkblatt zur DSGVO entnehmen.

Infoblatt Datenschutz Umweltzone München (PDF)

Fragen & Antworten

Zur Verfahrensvereinfachung hat der Stadtrat am 1. Februar 2023 beschlossen, dass Schichtdienstleistende oder Personen, die aufgrund ihrer Arbeitszeiten (Dienstbeginn vor 6 Uhr beziehungsweise Dienstende nach 24 Uhr) nicht in zumutbarer Weise innerhalb der Umweltzone den Öffentlichen Nahverkehr nutzen können, sowie Sozial- und Pflegedienste keine Einzelgenehmigung beantragen müssen, sondern unter bestimmten Voraussetzungen unter eine allgemeine Ausnahmeregelung fallen sollen. Diese Ausnahmeregelung (Allgemeinverfügung) wird zurzeit erarbeitet.

Bis zum Inkrafttreten der Allgemeinverfügung weisen Sie bitte Ihre Zugehörigkeit zur Gruppe der Schicht- und Pflegedienstleistenden durch geeignete Unterlagen nach. Dazu führen Sie Nachweise (wie zum Beispiel Arbeitgeberbescheinigungen, Dienst- und Parkausweise) mit sich und legen diese während eines Parkvorgangs gut sichtbar im Auto aus.

Alternativ können Sie auch eine bis zum 30. April 2023 befristete Bescheinigung herunterladen (PDF), mit welcher Sie Ihre Berechtigung zur Einfahrt in die Umweltzone glaubhaft machen können. Auf diese Weise können Sie verhindern, dass im Rahmen einer Kontrolle mangels Kenntlichmachung Ihrer Einfahrtsberechtigung ein Bußgeldverfahren gegen Sie eingeleitet wird.

Bitte beachten Sie, dass die Berechtigung zur Gruppe der Schichtdienstleistenden nur dann gilt, wenn Ihr Dienstbeginn vor 6 Uhr oder Ihr Dienstende nach 24 Uhr liegt.  

Diese Bescheinigung gilt nur bis zum 30. April 2023.

Spätestens ab dem 1. Mai 2023 wird voraussichtlich eine neue Allgemeinverfügung in Kraft getreten sein. Diese wird gegebenenfalls weitere Kriterien für die Ausnahmeregelung und deren Nachweis festlegen.

Sobald die Details zur geplanten allgemeinen Ausnahmeregelung feststehen, spätestens jedoch zum 30. April 2023, informieren wir Sie an dieser Stelle über die dann geltenden Vorschriften zur Einfahrtsberechtigung.

Sind Sie Anwohner*in, schwerbehindert mit einem Schwerbehinderten-Parkausweis, Lieferverkehr oder fallen bereits unter die allgemein geregelten Ausnahmen (siehe Link: "Wer keine Einzelausnahme benötigt"), brauchen Sie keinen Antrag stellen.

Alle anderen Personen können unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Einzelausnahmegenehmigung stellen.

Für den Antrag brauchen Sie:

  1. für Fahrten im überwiegend öffentlichen Interesse, zum Beispiel zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern und Dienstleistungen:
    Als sozialer und pflegerischer Hilfedienst benötigen Sie die Gewerbeanmeldung und den Pflegeauftrag.
    Alle Einsatz-, Hilfs- und Versorgungsfahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs benötigen eine Auftragsbestätigung.
  2. für Fahrten zur Wahrnehmung von überwiegend und unaufschiebbaren Einzelinteressen:
    Die Ausnahme im Einzelinteresse wird nicht erteilt, wenn dem Antragsteller/ der Antragstellerin in einem zumutbaren Zeitraum ein anderes Fahrzeug, welches vom Verbot nicht erfasst wird, zur Verfügung steht. 
  • zum Erhalt und zur Reparatur betriebsnotwendiger technischer Anlagen, falls nicht als Handwerker*in gemäß Allgemeinverfügung bereits ausgenommen:
    • Nachweise
  • Spezialfahrzeuge, Zugmaschinen von Schaustellern, als Arbeitsstätten genutzte Fahrzeuge mit festen Auf-/ Ein-bauten, Schwerlasttransporter:
    • Gewerbeanmeldung oder
    • Reisegewerbekarte
    • Auftrag oder
    • Teilnahmebestätigung
  • Fahrzeuge zur gewerblichen Beförderung von Schwerbehinderten:
    • Gewerbeanmeldung
    • Auftragsbestätigung
  • notwendige regelmäßige Arztbesuche, beispielsweise Patienten, die nicht auf den ÖPNV ausweichen können:
    • ärztliches Attest
  • Fahrten von Schichtdienstleistenden und weiteren Personen zur Ausübung ihrer Berufstätigkeit, die aufgrund ihrer Arbeitszeiten nicht auf den ÖPNV ausweichen können:
    • Arbeitgeberbestätigung über die Arbeitszeiten
  • private Härtefälle:
    • Fahrten in einem kurzen Zeitraum oder zu seltenen Sonderfällen (beispielsweise Umzug):
      • schriftliche Begründung und Nachweise (beispielsweise neuer Mietvertrag)
    • Fahrten aus besonderem Anlass zur familiären Betreuung von Kindern unter 8 Jahren (ausgeschlossen sind regelmäßige Fahrten zu: Krippe, Kita, Schule, Freizeitgestaltung = "Elterntaxi"):
      • schriftliche Begründung
    • Privatfahrten zur Pflege von Angehörigen:
      • Nachweis der Pflegestufe (mindestens Pflegestufe 1)
  • sonstige Ausnahmen:
    • im überwiegenden und unaufschiebbaren Einzelinteresse, insbesondere Personen, die aus sonstigen Gründen auf Fahrten in die Umweltzone angewiesen sind, jedoch aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse (beispielsweise Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenzen oder Bezug von Sozialleistungen) kein alternatives Fahrzeug anschaffen können:
      • den Sozialhilfebescheid oder
      • einen Gehaltsnachweis
      • schriftliche Begründung, warum die Fahrten in die Umweltzone notwendig sind

Sind Sie Anwohner*in, schwerbehindert mit einem Schwerbehinderten-Parkausweis, Lieferverkehr oder fallen bereits unter die allgemein geregelten Ausnahmen (siehe Link: "Wer keine Einzelausnahme benötigt"), brauchen Sie keinen Antrag stellen.

Alle anderen Personen können einen Antrag auf Einzelausnahmegenehmigung stellen.

Für den Antrag brauchen Sie:

  1. für Fahrten im überwiegend öffentlichen Interesse, zum Beispiel zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern und Dienstleistungen:
    Als sozialer und pflegerischer Hilfedienst benötigen Sie die Gewerbeanmeldung und den Pflegeauftrag.
    Alle Einsatz-, Hilfs- und Versorgungsfahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs benötigen eine Auftragsbestätigung.
     
  2. für Fahrten zur Wahrnehmung von überwiegend und unaufschiebbaren Einzelinteressen:
    Die Ausnahme im Einzelinteresse wird nicht erteilt, wenn dem Antragsteller/ der Antragstellerin in einem zumutbaren Zeitraum ein anderes Fahrzeug, welches vom Verbot nicht erfasst wird, zur Verfügung steht. 
  • zum Erhalt und zur Reparatur betriebsnotwendiger technischer Anlagen, falls nicht als Handerwerker*in gemäß Allgemeinverfügung bereits ausgenommen:
    • Nachweise
  • Spezialfahrzeuge, Zugmaschinen von Schaustellern, als Arbeitsstätten genutzte Fahrzeuge mit festen Auf-/ Einbauten, Schwerlasttransporter:
    • Gewerbeanmeldung oder
    • Reisegewerbekarte
    • Auftrag oder
    • Teilnahmebestätigung
  • Fahrzeuge zur gewerblichen Beförderung von Schwerbehinderten:
    • Gewerbeanmeldung
    • Auftragsbestätigung
  • notwendige regelmäßige Arztbesuche, beispielsweise Patienten, die nicht auf den ÖPNV ausweichen können:
    • ärztliches Attest
  • Fahrten von Schichtdienstleistenden und weiteren Personen zur Ausübung ihrer Berufstätigkeit, die aufgrund ihrer Arbeitszeit nicht auf den ÖPNV ausweichen können:
    • Arbeitgeberbestätigung über die Arbeitszeiten
  • private Härtefälle:
    • Fahrten in einem kurzen Zeitraum oder zu seltenen Sonderfällen (beispielsweise Umzug):
      • schriftliche Begründung und Nachweise (beispielsweise neuer Mietvertrag)
    • Fahrten aus besonderem Anlass zur familiären Betreuung von Kindern unter 8 Jahren (ausgeschlossen sind regelmäßige Fahrten zu: Krippe, Kita, Schule, Freizeitgestaltung = "Elterntaxi"):
      • schriftliche Begründung
    • Privatfahrten zur Pflege von Angehörigen:
      • Nachweis der Pflegestufe (mindestens Pflegestufe 1)
  • sonstige Ausnahmen:
    • im überwiegenden und unaufschiebbaren Einzelinteresse, insbesondere Personen, die aus sonstigen Gründen auf Fahrten in die Umweltzone angewiesen sind, jedoch aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse (beispielsweise Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenzen oder Bezug von Sozialleistungen) kein alternatives Fahrzeug anschaffen können:
      • den Sozialhilfebescheid oder
      • einen Gehaltsnachweis
      • schriftliche Begründung, warum die Fahrten in die Umweltzone notwendig sind

Gilt für Diesel-Fahrzeuge mit Abgasnormen Euro 0 bis Euro 5/ Euro V.

Die generelle Ausnahmeregelung für die Anwohner*innen und den Lieferverkehr sowie einige weitere Ausnahmen gemäß der Allgemeinverfügung entfallen.

Ausnahmen für das Befahren der erweiterten Umweltzone sollen hierbei ausschließlich

  • gemäß Anhang 3 der 35. BImSchV,
  • durch eine Allgemeinverfügung mit Ausnahmen für bestimmte Fahrzeuge beziehungsweise Fahrtzwecke
  • durch kostenpflichtige Einzelausnahmen auf Basis des
    § 1 Abs. 2 der 35. BImSchV

verfügt beziehungsweise geregelt werden. 

Weitere Einzelheiten finden Sie in der 2. Jahreshälfte 2023 an dieser Stelle.

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Ausnahmegenehmigung Umweltzone

Information

Bitte beachten Sie die Corona-Bestimmungen

Telefon

Fax

Internet

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Ausnahmegenehmigung Umweltzone

Eichstätter Straße 2
80686 München

Adresse

Eichstätter Straße 2
80686 München

Öffnungszeiten

Nur nach Terminvereinbarung

Barrierefreiheit & Anfahrt

Anfahrt mit MVV

Ähnliche Leistungen

Rotes Dauerkennzeichen für Oldtimer beantragen

Oldtimerfahrzeuge, die abgemeldet sind, können ein rotes Dauerkennzeichen erhalten. Damit dürfen (bei begründetem Bedarf) bestimmte Fahrten durchgeführt werden.

Umweltplakette / Feinstaubplakette für Umweltzone beantragen

Der gesamte Bereich innerhalb des Mittleren Rings ist eine Umweltzone. Diese darf nur mit gültiger grüner Plakette befahren. Der Mittlere Ring gehört nicht zur Umweltzone.

Saisonkennzeichen beantragen

Fahrzeuge, die nicht das ganze Jahr genutzt werden, können ein Saisonkennzeichen erhalten. Dazu kann ein Zeitraum festgelegt werden, für den die Zulassung jedes Jahr gelten soll.

Kennzeichen für Elektrofahrzeuge (E-Kennzeichen)

Für bestimmte Elektrofahrzeuge können Sie ein sogenanntes E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge beantragen.

Kurzzeitkennzeichen beantragen

Kurzzeitkennzeichen sind nationale Kennzeichen, die nur für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands zulässig sind. Sie gelten maximal fünf Tage.

Wunschkennzeichen

Wer bestimmte Buchstaben oder Ziffern nach dem „M“ auf seinem Kennzeichenschild haben will, kann sich vorab ein Wunschkennzeichen reservieren.

Verlust oder Diebstahl der Kennzeichenschilder

Wenn Sie ein (oder beide) Kennzeichenschild verloren haben oder gestohlen wurde, müssen Sie es bei der Zulassungsstelle melden, bei der Ihr Fahrzeug zugelassen ist.

Rotes Dauerkennzeichen für Handel, Werkstätten und Hersteller beantragen

Kfz-Händler, Werkstätten und Hersteller können für die eigene betriebliche Verwendung rote Dauerkennzeichen erhalten.

Wechselkennzeichen

Sie können in München zwei Fahrzeuge mit einem Wechselkennzeichen zulassen.

Historisches Kennzeichen für Oldtimer beantragen

Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden, können ein Oldtimerkennzeichen erhalten, das hinter der Erkennungsnummer mit einem „H“ gekennzeichnet ist.