Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Umweltzone
Der Bereich innerhalb des Mittleren Rings gilt als Umweltzone, die Sie nur mit grüner Plakette an Ihrem Fahrzeug befahren dürfen. Für Ausnahmegenehmigungen beachten Sie folgendes:
Der Verkauf einer Umwelt-/ Feinstaubplakette ist leider zur Zeit nicht möglich.
Voraussetzungen
Das Fahrzeug wurde auf Sie zugelassen
- mit gelber Plakette: vor dem 1. Oktober 2012
- mit roter Plakette: vor dem 1. Oktober 2010
- ohne Feinstaubplakette: vor dem 1. Oktober 2008
Sie haben den Nachweis, dass das Fahrzeug nicht mit einem Abgasreinigungssystem nachrüstbar ist. Bitte legen Sie die entsprechende Bescheinigung einer technischen Prüforganisation (zum Beispiel TÜV, KÜS oder DEKRA) vor.
Eine der folgenden Voraussetzungen trifft zu:
- Sie sind Anwohner oder Gewerbetreibender mit Firmensitz in der Umweltzone.
- Sie brauchen das Fahrzeug für Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern
- Sie brauchen das Fahrzeug für Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Dienstleistungen.
- Sie brauchen das Fahrzeug für Fahrten zur Wahrnehmung überwiegend und unaufschiebbarer Einzelinteressen.
Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigungen Teil 1 (Fahrzeugschein)
- vollständig ausgefüllter Antrag auf Ausnahmegenehmigung
- Wenn das Fahrzeug nicht auf Sie zugelassen ist: Bestätigung des Halters, dass Sie das Fahrzeug nutzen. Nutzungsüberlassung
- Bescheinigung über die Nichtnachrüstbarkeit
- Gewerbeanmeldung
- gegebenenfalls drei Auftragsbestätigungen oder Rechnungen (Kunden innerhalb der Umweltzone)
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
aufgrund der Vielzahl der Anträge vier bis sechs Wochen
Gebührenrahmen
Für Anwohner mit Wohnsitz in der Umweltzone:
- 12 Monate gültig: 75 Euro
- 6 Monate gültig: 50 Euro
- Für Gewerbetreibende mit Firmensitz in der Umweltzone:
- 12 Monate gültig: 150 Euro
- 6 Monate gültig: 90 Euro
- Übergangsgenehmigung bei sich verzögernder Nachrüstung oder Ersatzbeschaffung: 50 Euro
- Nachweiskarte auf Wunsch (für von der Kennzeichnungspflicht befreite): 30 Euro
Fahrten für lebensnotwendige Güter oder Dienstleistungen und Fahrten zur Wahrnehmung unaufschiebbarer Einzelinteressen:
- 1 Monat gültig: 60 Euro
- 3 Monate gültig: 90 Euro
- 6 Monate gültig: 150 Euro
- 9 Monate gültig: 180 Euro
- 12 Monate gültig: 200 Euro
Ermäßigte Gebühr für soziale Härtefälle, zum Beispiel für Fahrten zur ärztlichen Versorgung chronisch Kranker: 10 Euro
Schichtdienstleistende und Ehrenamtliche: 50 Euro
Sonderfälle:
- Rote Kennzeichen innerhalb der Umweltzone: 150 Euro
- Rote Kennzeichen außerhalb der Umweltzone: 200 Euro
- Kurzzeitkennzeichen (Nutzungsdauer fünf Tage): 50 Euro
- Fahrten zu einer Fachwerkstätte innerhalb der Umweltzone: 50 Euro
- Ausnahmegenehmigung für Übergangszeit bis zur Lieferung eines Neufahrzeuges: 50 Euro
- Ausnahme für einmaligen privaten Umzug: 50 Euro
- Zweitschrift: 15 Euro
Rechtliche Grundlagen
Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt München,§ 47 Abs. 5a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
EU-Richtlinie 96/62/EG
35 BImSchV (Kennzeichnungsverordnung)
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Ausnahmegenehmigung Umweltzone
Bitte beachten Sie die Corona-Bestimmungen
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Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Ausnahmegenehmigung Umweltzone
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Fax: +49 89 233-36107
Adresse
Eichstätter Straße 2
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