Luftreinhalteplan München

Im Luftreinhalteplan werden geeignete Maßnahmen festgelegt, um die Luftqualität in München so zu verbessern, dass die Grenzwerte eingehalten werden.

Luftreinhalteplan München

Mit Änderung des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes (BayImSchG) ging zum 1. Juni 2021 die Zuständigkeit für die Aufstellung von Luftreinhalteplänen gemäß Paragraf 47 BImSchG auf die Landeshauptstadt München (LHM) über. Aufgrund der seit 2010 anhaltenden Stickstoffdioxid-Grenzwertüberschreitung - maßgeblich auf Streckenabschnitten des Mittleren Rings - besteht für die LHM die Pflicht, den Luftreinhalteplan weiter fortzuschreiben.

Achte Fortschreibung des Luftreinhalteplans München

Im Jahr 2022 erarbeitete die LHM zusammen mit gutachterlicher Unterstützung im Rahmen des Entwurfs der achten Fortschreibung des Luftreinhalteplans Maßnahmen, die zur schnellstmöglichen Einhaltung des Stickstoffdioxid-Jahresmittelgrenzwertes führen.

Am 26. Oktober 2022 beschloss der Stadtrat in seiner Vollversammlungen den Entwurf der achten Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Landeshauptstadt München. Infolgedessen wurde von 27. Oktober 2022 bis einschließlich 12. Dezember 2022 die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Paragraf 47 Absatz 5 BImSchG durchgeführt.

Nach Würdigung aller bis zum 12. Dezember 2022 im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Einwände hat der Stadtrat in seiner Vollversammlung vom 21. Dezember 2022 die Inkraftsetzung der achten Fortschreibung des Luftreinhalteplans München final beschlossen.

Durch Inkraftsetzung der achten Fortschreibung und Umsetzung der Maßnahmen können voraussichtlich die drohenden Strafzahlungen seitens des EuGHs in Höhe von bis zu einer Million Euro pro Tag vermieden werden. Außerdem können die, durch die Zuständigkeitsübertragung vom Freistaat geerbten, Klageverfahren des Verkehrsclubs Deutschland e.V. (VCD) und der Umwelthilfe Deutschland e.V. (DUH) über einen außergerichtlichen Vergleich niedergelegt werden.

Weitere Informationen zu den Maßnahmen sowie Antworten auf eventuelle Fragen finden Sie in der Kurzübersicht zum Diesel-Fahrverbot unter nachfolgenden Links.

Die bisherigen Fortschreibungen für den Luftreinhalteplan München

Die Europäische Union hat mit der Richtlinie 2008/50/EG „über Luftqualität und saubere Luft für Europa“ die Grundlage für die Vereinheitlichung europäischer Luftqualitätsstandards geschaffen. Dort finden sich einheitliche Kriterien zur Beurteilung der Luftqualität, insbesondere Grenzwerte für verschiedene Komponenten der Luftschadstoffbelastung. So kann die Luftqualität in Portugal mit der in Griechenland oder in Deutschland verglichen werden.

Die relevantesten Schadstoffe in Zusammenhang mit Luftreinhalteplänen sind Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2). Die Richtlinie ist in den Mitgliedsstaaten in nationales Recht überführt worden. In Deutschland findet sie sich in der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (39. BImSchV).

Ziel ist die Einhaltung der Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt.

Der Luftreinhalteplan beinhaltet Maßnahmen, um die Einhaltung der Grenzwerte ab dem jeweiligen Stichtag auf Dauer sicherzustellen. Die Zuständigkeit in Deutschland liegt bei den Bundesländern, wobei der Freistaat Bayern mit der Änderung des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes (BayImSchG) zum 1. Juni 2021 die Zuständigkeit zur Aufstellung von Luftreinhalteplänen gemäß Paragraf 47 BImSchG auf kreisfreie Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohner*innen übertrug.

Der Münchner Luftreinhalteplan wurde entsprechend von der Regierung von Oberbayern unter Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) und der Landeshauptstadt München erstellt und am 28. Dezember 2004 vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) in Kraft gesetzt. Da es trotz der durchgeführten Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität weiterhin zu Überschreitungen von Grenzwerten kam, musste der Luftreinhalteplan fortgeschrieben werden.

In der ersten Fortschreibung ist unter anderem das LKW-Transit-Verbot festgelegt.

Die zweite Fortschreibung beinhaltet die Einführung der Umweltzone in München, die mit der vierten Fortschreibung verschärft wurde. Seit dem 1. Oktober 2012 dürfen in den Bereichen innerhalb des Mittleren Rings nur noch Fahrzeuge mit der grünen Feinstaubplakette einfahren.

Ziel der dritten Fortschreibung des Luftreinhalteplans, die erst nach der vierten Fortschreibung in Kraft gesetzt worden ist, war die Beteiligung der Umlandgemeinden im Sinne einer „Kooperation für gute Luft“.

Mit der fünften Fortschreibung wurden Schadstoffminderungsmaßnahmen an den Schwerpunkten „Landshuter Allee“ (Tempolimit) und an der „A 96“ (Verkehrsbeeinflussung) eingeführt.

Mit der sechsten Fortschreibung des Luftreinhalteplans wurden Maßnahmen zur Minderung der Emissionen des Straßenverkehrs festgelegt, wie zum Beispiel die Förderung der Elektromobilität.

In der siebten Fortschreibung hat die Regierung von Oberbayern 115 Maßnahmen der Landeshauptstadt München übernommen, die Teil des bereits 2018 entwickelten und beschlossenen städtischen Masterplans zur Luftreinhaltung sind beziehungsweise im Frühjahr 2019 im Lichte der Stickstoffdioxid-Messungen im Jahr 2018 zusätzlich von der Stadt beschlossen wurden. Dies sind zum Beispiel die Zuflussdosierung entlang der Prinzregentenstraße, der Einsatz der E-Busse auf den mit Stickstoffdioxid hoch belasteten Straßenabschnitten, etc..

Luftreinhalteplan

Die sechste Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Landeshauptstadt München ist am 8. Dezember 2015 in Kraft gesetzt worden.

Sechste Fortschreibung des Luftreinhalteplans

Sechste Fortschreibung des Luftreinhalteplans Anlage 1

Sechste Fortschreibung des Luftreinhalteplans Anlage 2

 

Die fünfte Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Landeshauptstadt München ist am 20. Mai 2014 in Kraft gesetzt worden.

Fünfte Fortschreibung Luftreinhalteplan

Fünfte Fortschreibung Luftreinhalteplan Anlage 1

Fünfte Fortschreibung Luftreinhalteplan Anlage 2

Fünfte Fortschreibung Luftreinhalteplan Anlage 3

Mit der vierten Fortschreibung des Luftreinhalteplans wurden unter anderem weitere Stufen der Umweltzone eingeführt: Im gesamten Bereich des Mittleren Rings dürfen seit 1. Oktober 2012 nur noch Fahrzeuge mit einer gültigen grünen Plakette fahren.

Das betrifft PKW, Busse, Wohnmobile und LKW. Der Mittlere Ring selbst gehört nicht zur Umweltzone.

Vierte Fortschreibung Luftreinhalteplan

Ergänzende Infos zur vierten Fortschreibung des Luftreinhalteplans

Am 12. April 2012 hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit die dritte Fortschreibung des Luftreinhalteplans für München in Kraft gesetzt.

Sie beinhaltet unter dem Motto „Kooperation für gute Luft“ die Einbeziehung des Münchner Umlandes mit dem Ziel, eine flächendeckende Verbesserung der regionalen Luftqualität zu erreichen.

Dritte Fortschreibung des Luftreinhalteplans

In der zweiten Fortschreibung des Luftreinhalteplans wurde die Münchner Umweltzone eingeführt.

 

 

Wegen der in den Folgejahren erneut aufgetretenen Überschreitungen des PM10-Feinstaub-Tagesgrenzwertes und des Stickstoffdioxid-Jahresgrenzwertes (einschließlich Toleranzmarge) musste der Lufteinhalte-/Aktionsplan fortgeschrieben werden.

Neu aufgenommen in den Luftreinhalteplan wurde das Münchner Konzept zur Umleitung des Lkw-Durchgangsverkehrs ab 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht auf die Autobahnumfahrung A 99. Das Lkw-Umleitungs- und Sperrkonzept trat am 01. Februar 2008 in Kraft.

Erste Fortschreibung Luftreinhalteplan

Dokumente/Merkblätter aus den Fortschreibungen des Luftreinhalteplans

Michael Nagy / LHM

Luftreinhalte-Aktionsplan, München Oktober 2007 der Regierung von Oberbayern.

Staubemissionen, die durch Tätigkeiten im Zusammenhang mit Baustellen entstehen können, sind sowohl durch Maßnahmen nach dem Stand der Technik zur Staubbegrenzung bei den eingesetzten Maschinen und Arbeitsprozessen als auch durch organisatorische Maßnahmen bei Betriebsabläufen so weit als möglich zu begrenzen.

Merkblatt zur Staubminderung bei Baustellen

Passivsammler

Freiwillige Immissionsmessungen

Seit 2018 betreibt die LHM ein zusätzliches freiwilliges Immissionsmessnetz für Stickstoffdioxid.
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