Personenbeförderungsschein – Verlust oder Diebstahl
Wenn Ihr Führerschein zur Fahrgastbeförderung verloren oder gestohlen wurde, kann auf Antrag ein Ersatzführerschein ausgestellt werden.
Voraussetzungen
- Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
- Es liegt Ihre persönliche eidesstattliche Versicherung über den Verlust oder Diebstahl vor, oder eine Diebstahlsanzeige bei einer deutschen Polizeidienststelle.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Passfoto
- Führerschein für die allgemeine Fahrerlaubnis im Original
- Falls der abhanden gekommene Führerschein zur Fahrgastbeförderung nicht von der Stadt München ausgestellt wurde, ist zusätzlich eine Karteikartenabschrift der auswärtigen Führerscheinstelle, die den Führerschein ausgestellt hat, notwendig.
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Gebührenrahmen
Eidesstattliche Versicherung (bei Abnahme durch die Fahrerlaubnisbehörde): 30,70 Euro
Rechtliche Grundlagen
Straßenverkehrsgesetz
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Bitte beachten Sie die Corona-Bestimmungen
Termin vereinbaren
Telefon
Internet
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Garmischer Straße 19-21
81373 München
Fax: 089 233-68757
Adresse
Garmischer Straße 19-21
81373 München
Öffnungszeiten
Nur nach Terminvereinbarung