Abholung von Personenbeförderungsscheinen

Wenn Ihr Personenbeförderungsschein abholbereit ist, können Sie online einen Termin zur Abholung vereinbaren.

Beschreibung

Sollten Sie Ihren Personenbeförderungsschein nicht innerhalb eines Jahres abholen, wird der Antrag eingestellt. Eine erneute Antragstellung ist kostenpflichtig.

Voraussetzungen

Ihr Personenbeförderungsschein liegt zur Abholung bereit. In der Regel informieren wir Sie postalisch, sobald der Personenbeförderungsschein zur Abholung bereit liegt.

Benötigte Unterlagen

Die benötigten Unterlagen für die Abholung entnehmen Sie bitte unserem Schreiben.

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Eichstätter Straße 2
80686 München

Adresse

Garmischer Straße 19-21
81373 München

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