Verkaufsstand, ambulanter Handel für Obst, Blumen, Maroni, gebrannte Nüsse

Wer im Straßenhandel Obst, Gemüse, Südfrüchte, Blumen, Maroni oder gebrannte Nüsse verkaufen will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis für den Standplatz.

Beschreibung

Wer im Straßenhandel Obst, Gemüse, Südfrüchte, Blumen, Maroni oder gebrannte Nüsse verkaufen will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis für den Standplatz.
Die wichtigsten Voraussetzungen:

  • Der Standplatz ist geeignet (zum Beispiel muss auf dem Gehweg eine Breite von mindestens 1,60 Meter frei bleiben).
  • Sie bieten an Ihrem Stand keine anderen Waren an.
  • die Tätigkeit am Verkaufsstand ist Ihre wesentliche Existenzgrundlage (ausgenommen bei Maroni, Nüssen, Mandeln).
  • Sie führen den Verkauf persönlich durch (oder mit Verkaufshilfen).
  • Grundsätzlich sind Sie verpflichtet die Verkaufseinrichtung täglich nach Verkaufsende vom öffentlichen Grund zu entfernen.
  • Auf Antrag kann geprüft werden, ob der Verkaufswagen außerhalb der Öffnungszeiten am Standplatz stehen bleiben darf. Dies gilt nicht für Turnusstandplätze und Standplätze, die sich im Gebiet der Altstadt-Fußgängerbereiche-Satzung befinden. Hierfür entsteht eine zusätzliche Pauschal-Gebühr.

An der Entscheidung über die Standplätze sind auch der jeweils zuständige Bezirksausschuss und der Landesverband der Marktkaufleute und Schausteller beteiligt.

Für die Verkaufsstände von Obst, Gemüse und Südfrüchten gibt es ein sogenanntes Turnussystem, bei dem der Standplatz wöchentlich gewechselt werden muss. Es gibt 27 Standplätze im Bereich der Münchner Innenstadt, die im wöchentlichen Wechsel an die berechtigten Antragsteller vergeben werden. Berechtigt sind die ersten 27 Gewerbetreibenden auf der Liste aller Antragsteller. Diese bilden eine sogenannte Turnusgemeinschaft. Wenn jemand ausscheidet, kann die nächste Person nachrücken. Die Wartezeit beträgt mehrere Jahre.

Wer sich als Nachfolger für einen bereits vorhandenen, festen Verkaufsplatz bewerben will, kann sich beim Landesverband der Marktkaufleute und Schausteller in eine Vormerkliste aufnehmen lassen (gilt nicht für das Turnussystem).

Benötigte Unterlagen

Für einen festen Standplatz:

  • Antrag an den Bayerischen Landesverband der Marktkaufleute und Schausteller (Formular ist dort erhältlich)
  • Reisegewerbekarte (in Kopie)
  • maßstabsgetreuer Plan


Für die Liste der Turnusgemeinschaft:

  • Antrag an die Bezirksinspektion Mitte (Formular ist dort erhältlich)

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Bis zu acht Wochen, wenn ein Beschluss des Bezirksausschusses notwendig ist.

Gebührenrahmen

Obst , Gemüse, Südfrüchte mit Verkaufswagen:

7 bis 14 Euro (je nach Straße) pro Monat für jeden angefangen Quadratmeter (feste Plätze)
13 Euro pro Monat für jeden angefangenen Quadratmeter (Turnusplätze)
zusätzlich monatliche Pauschal-Gebühr bei genehmigtem Nicht-Abzug 15 Euro bis 50 Euro
zusätzlich pro Erlaubnis ab 30 Euro Verwaltungsgebühr

Blumenhandel mit Verkaufswagen
(variiert je nach Standplatz im Stadtgebiet):

6 bis 14 Euro pro Monat für jeden angefangenen Quadratmeter
zusätzlich pro Erlaubnis ab 30 Euro Verwaltungsgebühr

Zusätzlich für eine Flächenerweiterung anlässlich Valentinstag, Muttertag, Ostern und
Allerheiligen nebst Vortag; für jeden angefangenen weiteren Quadratmeter  50 Cent bis 4 Euro
zusätzlich monatliche Pauschal-Gebühr bei genehmigtem Nicht-Abzug 15 bis 50 Euro

Maroni, Nüsse, Mandeln
(variiert je nach Standplatz im Stadtgebiet):

Zwischen 15 und 40  Euro pro angefangenem Quadratmeter für die Saison
zusätzlich pro Erlaubnis ab 30 Euro Verwaltungsgebühr

Die Saison umfasst den Zeiraum ab dem Montag vor der Wiesneröffnung bis zum ersten Samstag im April.
 

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

Bayerisches Straßen- und Wegegesetz
Sondernutzungsrichtlinien Landeshauptstadt München
Sondernutzungsgebührensatzung

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