Zulassung für Lebensmittelbetrieb
Eine Zulassung für einen Lebensmittelbetrieb erteilt die Regierung von Oberbayern.
Eine Zulassung für einen Lebensmittelbetrieb erteilt die Regierung von Oberbayern. In der Vorbereitung unterstützen die Amtstierärzte und Amtstierärztinnen des Städtischen Veterinäramtes in ihrer Funktion als Sachverständige die zur Zulassung anstehenden Lebensmittelbetriebe.
Benötigte Unterlagen
Gemeinsam mit dem Zulassungsantrag müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Kopie der Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- Nachweis der Zuverlässigkeit (zum Beispiel Führungszeugnis oder Gewerbezentralregisterauszug)
- Betriebsspiegel, Großbetriebe zusätzlich Organigramm
- Betriebspläne (Material- und Personalfluss)
Rechtliche Grundlagen
Die Regierung von Oberbayern erteilt die Zulassungen gemäß der VO (EG) Nr. 853/2004.
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Veterinärwesen
Städtisches Veterinäramt
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