Bohrungen und Arbeiten im Grundwasser

Arbeiten, die so tief in den Boden eindringen, dass man auf Grundwasser treffen könnte, sind spätestens einen Monat vor dem geplantem Arbeitsbeginn zu melden.

Beschreibung

Bohrungen, die nur die quartären Kiese erschließen und nicht im Wasserschutzgebiet liegen, dürfen einen Monat nach Eingang der Anzeige mit vollständigen Unterlagen begonnen werden, sofern die Arbeiten innerhalb dieser Frist nicht untersagt wurden.​

Maßgeblich für die Anzeigepflicht ist der Grundwasserhöchststand.

Wird unbeabsichtigt Grundwasser erschlossen, ist dies dem Referat für Klima- und Umweltschutz (Sachgebiet Wasserrecht) unverzüglich anzuzeigen.

Zu den lediglich anzeigepflichtigen Bohrungen, die nur die quartären Kiese erschließen und nicht im Wasserschutzgebiet liegen, gehören beispielsweise:

  • nicht ausgebaute Bohrungen wie Erkundungsbohrungen und Baugrundsondierungen
  • Grundwassermessstellen
  • Brunnen für die thermische Nutzung des Grundwassers mittels einer Wärmepumpe oder Kühlanlage
  • Errichtung einer Erdwärmesonde​
  • Errichtung eines Brunnens zur Gartenbewässerung

Bohrungen durch Grundwasser schützende Schichten (Ton, Sand, Schluff), durch mehrere Grundwasserstockwerke oder in unter Druck stehendes Wasser benötigen eine wasserrechtliche Erlaubnis. Die hierfür erforderlichen Unterlagen finden Sie im unter "Dokumente und Links" verlinkten PDF "Beschreibung erforderlicher Antragsunterlagen für Bohrungen, Brunnen, Grundwassermessstellen im tieferen Grundwasser".

Benötigte Unterlagen

Die Unterlagen sind bevorzugt digital einzureichen.

  • Ausgefülltes Anzeigeformular
  • Übersichtslageplan M 1:25.000 mit Markierung des Standortes
  • Detaillageplan M 1:5.000 oder M 1:1.000 mit Eintragung des Vorhabens
  • Erwartetes Schichtenprofil des Untergrunds (bei Grundwassermessstellen mit schematischem Ausbauplan)

Dauer und Kosten

Bearbeitungszeit

Maximal ein Monat

Rechtliche Grundlagen

§ 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Artikel 30 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)

Kontakt

Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht
Landeshauptstadt München

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht

Bayerstraße 28a
80335 München

Adresse

Bayerstraße 28a
80335 München

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