Bohranzeige Brunnen – Wärmepumpe/ Kühlanlage bis 50kW
Bohrungen zur Errichtung von Förder- und Schluckbrunnen für Grundwasserwärmepumpen oder Kühlanlagen sind rechtzeitig vor Beginn der Bohrarbeiten anzuzeigen.
Beschreibung
Bohrungen, in die quartäre Kiesschichten und außerhalb von Wasserschutzgebieten, müssen bei der zustädigen Behörde angezeigt werden. Im Stadtgebiet München ist das das Referat für Klima- und Umweltschutz.
Die Arbeiten können nach Ablauf einer Frist von einem Monat begonnen werden. Die Frist beginnt mit dem Eingang der vollständigen Anzeigeunterlagen. Voraussetzung ist, dass die zuständige Behörde die Bohrungen innerhalb dieses Monats nicht untersagt.
Wichtiger Hinweis
Bohrungen, die mehrere Meter in die tieferen tertiären Schichten(Ton, Schluff, Sand) gehen, benötigen neben der Bohranzeige auch eine wasserrechtliche Erlaubnis.
Für den Betrieb der Grundwasserwärmepumpe oder Kühlanlage wird eine zusätzliche wasserrechtliche Erlaubnis benötigt.
Benötigte Unterlagen
Die Unterlagen sind bevorzugt digital einzureichen.
- Ausgefülltes Anzeigeformular
- Übersichtslageplan M 1:25.000 mit Markierung des Standortes
- Detaillageplan M 1:5.000 oder M 1:1.000 mit Eintragung der Brunnenstandorte
Rechtliche Grundlagen
§ 49 Wasserhaushaltgesetz (WHG)
Art. 30 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
Kontakt
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht
Landeshauptstadt München
Internet
Post
Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht
Bayerstraße 28a
80335 München
Adresse
Bayerstraße 28a
80335 München