Wasserrechtliche Erlaubnis – Brauchwasserbrunnen
Wenn Sie Grundwasser für Brauchwasserzwecke nutzen wollen, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis.
Beschreibung
Die Errichtung eines Brauchwasserbrunnen muss mindestens einen Monat vor Ausführung mit dem unter „Dokumente und Links“ zu findenden Formular „Bohranzeige Brunnen“ des Wasserwirtschaftsamtes München angezeigt werden.
Für die Entnahme von Grundwasser ist zusätzlich zu der Anzeige eine wasserrechtliche Erlaubnis notwendig. Diese muss rechtzeitig vor geplantem Beginn beantragt werden.
Benötigte Unterlagen
Siehe Merkblatt „Antragsunterlagen für Grundwasserentnahmen zu Brauchwasserzwecken“ des Wasserwirtschaftsamts München (zu finden unter „Dokumente und Links“)
Die Unterlagen werden zwingend digital und zusätzlich in Papier in dreifacher Ausfertigung benötigt.
Rechtliche Grundlagen
§§ 8, 10, 15, 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Artikel 15 und 30 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
Kontakt
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht
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Bayerstraße 28a
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