Anzeige für einen Gartenbrunnen

Wenn Sie einen Brunnen errichten wollen um mit dem Grundwasser ihren privaten Garten zu gießen, müssen Sie dies mindestens einen Monat vor Ausführung anzeigen.

Beschreibung

Werden die Arbeiten nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige mit vollständigen Unterlagen untersagt, darf mit dem Vorhaben entsprechend der eingereichten Planung begonnen werden.

Die Nutzung des Grundwassers über den erstellten Gartenbrunnen ist erlaubnisfrei.

Benötigte Unterlagen

Alle Unterlagen werden in 1-facher Ausfertigung per E-Mail benötigt.

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Anzeigeformular
  • Lageplan mit Eintragung des Brunnenstandortes (zum Beispiel aus BayernAtlas)

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Maximal vier Wochen

Rechtliche Grundlagen

§ 49 Wasserhaushaltgesetz (WHG)
Art. 30 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)

Landeshauptstadt München

Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht

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Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht

Bayerstraße 28a
80335 München

Adresse

Bayerstraße 28a
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