Wasserrechtliche Erlaubnis – Erdwärmesonde/ Erdwärmekollektor

Für den Bau einer Erdwärmeanlage (Sonde, Kollektor, Körbe oder ähnliches) mit Grundwasserberührung ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Beschreibung

Erdwärmesonden sind in der Regel nur im Münchner Süden sinnvoll, da hier die quartären Kiesschichten sehr mächtig sind. Die maximal möglichen Bohrtiefen liegen dabei in Solln, Forstenried, Harlaching, Perlach und Trudering bei etwa 30 bis 35 Meter.

Erdwärmekollektoren und -körbe haben in der Regel einen großen Flächenbedarf. Kollektorfläche in etwa die doppelte Wohnfläche beziehungsweise fünf bis sieben Körbe mit je zehn Quadratmetern Fläche für etwa 12 Kilowatt Heizbedarf).

Es ist immer eine baubegleitende Bauabnahme erforderlich!

In Wasserschutzgebieten sind Erdwärmeanlagen nicht zulässig!

Es dürfen nur quartäre Kiesschichten erschlossen werden!

Benötigte Unterlagen

Bei Vorhaben bis einschließlich 50 Kilowatt Leistung, der Nutzung von oberflächennahem Grundwasser und außerhalb von Wasserschutzgebieten und im Altlastenkataster eingetragener Flächen:

  • formloses Antragsschreiben
  • Gutachten eines privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft mit Tätigkeitsgebiet Erdwärmesonden beziehungsweise "thermische Nutzung – geschlossene Systeme" (in Papier in dreifacher Ausfertigung und zusätzlich digital).

Bei allen anderen Vorhaben:
Alle Unterlagen werden in Papier in dreifacher Ausfertigung und zusätzlich digital benötigt.

Angaben anhand des Formblattes und

  • Antragsformular
  • Erläuterung des Vorhabens:
    • Art der Erdwärmenutzung (Sonde/ Kollektor)
    • Zweck des Vorhabens (Betriebsweise/ Wärmeträgermedium)
    • Bauzeichnung und Anzahl der Sonden, Flächenbedarf der Kollektoren
    • Material und Größe der Sonden/ Kollektoren
    • verwendetes Arbeits-/ Kältemittel mit Nachweis der Unbedenklichkeit der Soleflüssigkeit (maximal Wassergefährdungsklasse 1), Sicherheitseinrichtungen, Leitungsführung
  • Auswirkung des Vorhabens
    Vorgesehene Abdichtung beziehungsweise Verlegung (bei Verpressen von Sonden mit Fertigmischungen: Unbedenklichkeitserklärung des Herstellers)
  • Übersichtslageplan (M= 1:25.000) mit Markierung des Standorts
  • Lageplan (Detaillageplan M= 1:5.000 oder M = 1:1.000) mit Eintragung der Bohrpunkte beziehungsweise Schleifen
  • Schichtenverzeichnis und Ausbauplan
    • Schichtenverzeichnis nach DIN 4022
    • zeichnerische Darstellung der Bohrprofile nach DIN 4023
    • maßstabgerechte Ausbaupläne der Bohrungen
  • Hydrogeologische Angaben (Grundwasserverhältnisse)
    • den höchsten Grundwasserstand in Metern über Normalnull (NN)
    • den mittleren Grundwasserstand in Metern über Normalnull (NN)
    • Lage des Grundwasserstauers
  • Weitere Angaben
    Bescheinigung nach DVGW 120 beziehungsweise "Gütesiegel für Erdwärmesonden“

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Bis zu drei Monaten, bei komplexen Fällen auch länger.

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

§§ 8 bis 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Artikel 15 beziehungsweise Artikel 70 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)

Landeshauptstadt München

Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht

Bayerstraße 28a
80335 München

Adresse

Bayerstraße 28a
80335 München

Barrierefreiheit

  • Nicht vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze

Alle Bürgerbüros (4. Stock) sind barrierefrei zugänglich.

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