Münchner Gebiete mit Gartenstadtcharakter
Die Landeshauptstadt München möchte die Gartenstädte in ihrem städtebaulichen Charakter schützen, muss dort aber auch angemessene Entwicklungen ermöglichen.
Was macht die Gartenstadt-Gebiete so besonders?
Rund 20 Prozent des Münchner Stadtgebiets entfallen auf Gebiete mit Gartenstadtcharakter. Diese kleinteilige, locker bebaute und sehr grüne Siedlungstypologie zeichnet sich durch einen wertvollen Baumbestand, zusammenhängende private Freiflächen und begrünte Vorgärten aus. Die Münchner Gartenstädte sind über Jahrzehnte gewachsen und prägen das Stadtbild maßgeblich.
Wieso verändern sich die Gartenstädte?
Das Siedlungsbild verändert sich, da viele Erben in zweiter oder dritter Generation ihre Grundstücke veräußern oder selbst ihr Baurecht ausschöpfen möchten. So entsteht auf den für heutige Verhältnisse großen Grundstücken anstelle des früher typischen Einfamilienhauses ein Mehrfamilienhaus oder ein weiteres Haus im rückwärtigen Garten. In der Folge werden auch aufgrund des höheren Stellplatzbedarfes Vorgärten versiegelt. Knapper Wohnraum und die zu erzielenden hohen Preise für Baugrund regen die Bau- und Nachverdichtungstätigkeit an. Diskussionen über die Identität und Lebensqualität in diesen Gebieten sind die Folge.
Wie geht die Stadt mit diesen Gebieten um?
Die Landeshauptstadt München möchte die Gartenstädte in ihrem städtebaulichen Charakter schützen, muss dort aber auch angemessene, qualitätsvolle Entwicklungen ermöglichen. 2015 hat der Stadtrat einen umfassenden Maßnahmenkatalog auf den Weg gebracht, um die bauliche Entwicklung dort zu steuern. Um künftige Bauvorhaben einheitlich prüfen und beurteilen zu können, kommen unterschiedliche Instrumente zum Einsatz:
- a) Rahmenplanungen
Für sechs Gebiete in Pasing, Harlaching, Trudering, Großhadern, Ramersdorf und Laim hat die Stadt in enger Zusammenarbeit mit örtlichen Bürgerinitiativen und den Bezirksausschüssen Rahmenplanungen erstellt. Sie enthalten städtebauliche und freiraumplanerische Ziele und beziehen auch historische Aspekte ein. Die Ergebnisse sind vielfältig und variieren von Gebiet zu Gebiet stark. Weitere Rahmenplanungen sollen folgen. Das Instrument wird bei Baugenehmigungsverfahren herangezogen und dient auch zur Kommunikation der Qualitäten der jeweiligen Gartenstadt. - b) Blockweise Betrachtung
Die blockweise Betrachtung ist ein Konzept zur einheitlichen Prüfung und Dokumentation im Baugenehmigungsverfahren. Sie wird in der Lokalbaukommission seit Ende 2017 für ausgewählte Gartenstadtbereiche angewendet: Zum einen werden bestehende Baurechtspotentiale klar benannt und verdeutlicht; zum anderen wird die bauliche Entwicklung sensibel gesteuert, die Grenzen einer möglichen Nachverdichtung werden nachvollziehbar aufgezeigt. Ziel ist es, rückwärtige Grün- und Freiflächen möglichst frei zu halten und eine hochwertige Durchgrünung des Baublocks zu garantieren. Um Eigentümer*innen, Planer*innen und Investor*innen eine Hilfestellung zu geben, wurden Leitlinien entwickelt. - c) Gestalterhaltungssatzungen
Für den Schutz von prägenden und herausgehobenen Stadtquartieren wird im Einzelfall der Erlass von Gestalterhaltungssatzungen nach Baugesetzbuch geprüft. Diese machen aber nur bei sehr einheitlich gestalteten Siedlungsbereichen Sinn und können bestehendes Baurecht nicht einschränken. - d) Bebauungspläne
In einzelnen, besonders schützenswerten Gartenstadt-Bereichen können zur Steuerung der baulichen Entwicklung Bebauungspläne aufgestellt werden. Beispiele hierfür sind der Bebauungsplan Nr. 1857 Hartmannshof oder Nr. 2141 Zuccalistraße.