Arbeitsbeginnanzeige Grundstücksentwässerung

Wenn Sie Arbeiten an Grundstücksentwässerungsanlagen vornehmen wollen, sind diese vor Baubeginn von der ausführenden Firma bei der Stadtentwässerung anzumelden.

Beschreibung

Die Anmeldung von Arbeiten ist erforderlich, damit die Außendienstmitarbeiter (Kontrollmeister) Kenntnis von einer Baumaßnahme erhalten. Mit der Anmeldung erfahren die ausführenden Firmen, welcher Kontrollmeister die Baustelle betreut und an wen sie sich wenden können, um eine Abnahme der von ihnen durchzuführenden Dichtigkeitsprüfung zu erhalten. Durch eine solche Abnahme wird dem Bauherrn zudem von einer unabhängigen Stelle bestätigt, dass die geprüften Leitungsabschnitte dicht sind.

Welche Arbeiten an welchen Anlagenteilen sind anzumelden? Grundsätzlich sind Arbeiten an genehmigungspflichtigen Anlagenteilen anzumelden:

  • Erdverlegte Leitungen und Schächte.
  • Leitungen in oder unter der Bodenplatte.
  • Leitungen unterhalb der Rückstauebene (i. d. R. die Straßenoberkante am Anschluss an den städtischen Kanal).
  • Einbau von Abwasserbehandlungsanlagen (etwa Abscheider).

Arbeiten, die anzumelden sind:

  • Neuerstellung, Änderung oder Sanierung.
  • Druckprüfungen/Dichtheitsnachweise, zu denen in Genehmigungsbescheiden oder in Anschreiben der Münchner Stadtentwässerung aufgefordert wurde.
  • Druckprüfungen bei gewerblich genutzten Anwesen.
  • Generalinspektionen von Abwasserbehandlungsanlagen.

Was ist beim Thema Niederschlagswasser zu beachten? Für Niederschlagswasser führende Leitungen mit Anschluss an die städtische Kanalisation gelten dieselben Vorgaben wie für Schmutzwasserleitungen (siehe oben). Es sind zudem unbedingt die Regeln im Umgang mit Niederschlagswasser zu beachten.

Bei Erstellung von Versickerungsanlagen sind folgende Dinge zu beachten:

  • Ist die Versickerung erlaubnispflichtig, so ist vor Arbeitsbeginn eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Versickerung einzuholen. Auflagen und Hinweise sind zu beachten.
  • Werden Flächen, von denen bisher Niederschlagswasser in den städtischen Kanal geleitet wurde, vom Kanal abgetrennt, so sind diese Arbeiten anzumelden, damit eine Neuberechnung (Reduzierung) der Niederschlagswassergebühren erfolgen kann. Zudem ist ein Grundriss einzureichen, auf dem die Versickerungsanlagen dargestellt und die abgetrennten Leitungen entsprechend gekennzeichnet sind.

Die Münchner Stadtentwässerung prüft zunächst, ob angemeldete Arbeiten zulässig sind. Erst die Rückmeldung durch die zuständige Teamleitung berechtigt zum Arbeitsbeginn.

Voraussetzungen

  • Arbeiten sind mindestens 24 Stunden vor Arbeitsbeginn anzumelden. Bei Aufgrabungen auf öffentlichem Grund ( Herstellung Anschlusskanal) ist vorab eine Wegerechtliche Sondernutzungserlaubnis einzuholen. Die Arbeitsanmeldung muss mindestens 5 Arbeitstage im Voraus erfolgen!
  • Zur Nutzung des Online-Formulars ist eine einmalige Registrierung bei unserer Abteilung Bauüberwachung erforderlich (Formular Registrierung PDF). Mit der Registrierung wird eine MSE-4-Firmennummer mitgeteilt, welche im Onlineformular anzugeben ist. Die Registrierung ist keine sogenannte Zulassung, es findet keine Prüfung der fachlichen Eignung statt. Sie dient lediglich dazu, den Prozess der Arbeitsbeginnanzeige dauerhaft zu vereinfachen.
  • Herstellung oder Änderung einer Entwässerungsanlage: Es müssen genehmigte Entwässerungspläne vorliegen.
  • Sanierung im Bestand: Wird Niederschlagswasser in den Kanal eingeleitet, ist zunächst zu prüfen, ob das Niederschlagswasser vom Kanal abgetrennt und auf dem Grundstück versickert (oder anderweitig genutzt) werden kann.
  • Herstellung von Versickerungsanlagen: Ist die Versickerung erlaubnispflichtig, so ist vor Arbeitsbeginn eine Wasserrechtliche Erlaubnis zur Versickerung einzuholen. Auflagen und Hinweise sind zu beachten.
  • Aufgrabungen im öffentlichen Grund: Erforderliche Genehmigungen wurden eingeholt. Ausführliche Informationen hier: Herstellung Anschlusskanal

Benötigte Unterlagen

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Rückmeldung in der Regel am selben, spätestens am nächsten Werktag.

Gebührenrahmen

Für die Bauüberwachung fallen keine Kosten an.

Kosten können entstehen für:

  • Wegerechtliche Sondernutzungserlaubnis
  • Arbeiten zur Herstellung eines Einlasses am städtischen Kanal
  • Arbeiten zum Verschluss von Anschlusskanälen

Fragen & Antworten

Bei Generalinspektionen ist der Fachkundenachweis vorzulegen. Ansonsten gilt: Arbeiten an Grundstücksentwässerungsanlagen darf jeder durchführen, der die nötige Fachkenntnis und Ausrüstung zum Verlegen bzw. Sanieren von Entwässerungsleitungen besitzt. Eine sogenannte Zulassung von Firmen ist im Bereich der Landeshauptstadt München ist nicht erforderlich. Entsprechend gibt es auch keine Liste mit zugelassenen Firmen.

Infos auf unserer Webseite: Firmen für Planung, Bau und Sanierung finden

Bei unserer Planverwaltung und -auskunft können Sie Bestandspläne einsehen und Kopien in Auftrag geben.

Im Zuge eines Bauvorhabens kann es zu Eingriffen in das Grundwasser kommen, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Zuständig ist hier das Referat für Klima und Umwelt.

In der Regel ist abgepumptes Grundwasser zu versickern. Ist eine Versickerung nicht möglich und Grundwasser muss temporär in den städtischen Kanal eingeleitet werden, erfolgt die Abstimmung über das Gebührenbüro der Münchner Stadtentwässerung: gebuehrenbuero.mse@muenchen.de

Für Sanitärcontainer kann ein temporärer Kanalanschluss beantragt werden.

Der dauerhafte oder auch nur temporäre Verschluss (Baugrubensicherung) von Kanalanschlüssen erfolgt durch die Münchner Stadtentwässerung. Weitere Informationen hier: Verschluss von Kanalanschlüssen.

Ist ein Einstieg in den öffentlichen Kanal erforderlich, so ist vorab eine Erlaubnis einzuholen: Einstieg in den städtischen Kanal

Rechtliche Grundlagen

Ähnliche Leistungen

Genehmigung Abwasser aus Fassadenreinigung

Für die Einleitung von Abwasser aus der Oberflächenreinigung (z.B. Fassaden, Tiefgaragen) in die städtische Kanalisation ist eine Einleitgenehmigung erforderlich.

Grundstücksentwässerung digitale Plankopie

Wenn Sie eine Kopie des Entwässerungsplans ihrer Grundstücksentwässerungsanlage benötigen, können Sie hier einen Antrag stellen.

Genehmigung Grundstücksentwässerung

Wenn Sie eine Grundstücksentwässerungsanlage neu erstellen oder ändern wollen, sind vorab Entwässerungspläne zur Genehmigung einzureichen.

Temporäre Kanalanschlüsse

Wenn Sie Baustelleneinrichtungen oder Veranstaltungen (Straßenfeste, etc.) planen, können Sie temporäre Kanalanschlüsse für Sanitärcontainer anfordern.

Erlaubnis Niederschlagswasserversickerung

Wenn Sie Niederschlagswasser gezielt versickern möchten, muss unter bestimmten Vorrausetzungen eine wasserrechtliche Erlaubnis eingeholt werden.

Auskunft zu Kanalanschlussmöglichkeiten

Wenn Sie Auskunft zu Anschlussmöglichkeiten von Grundstücksentwässerungsanlagen am städtischen Kanal benötigen, können Sie diese hier anfordern.

Planeinsicht Grundstücksentwässerung

Wenn Sie eine Änderung an Ihrer Grundstücksentwässerung vornehmen wollen, können Sie eine Planeinsicht anfordern.

Gießwasserabzug für Gartenbewässerung

Wenn Sie größere Mengen Gießwasser für Ihren Garten nicht in das städtische Kanalnetz einleiten, können Sie eine Ermäßigung für die Entwässerungsgebühr beantragen.

Verschluss von Kanalanschlüssen

Kanalanschlüsse können auf Antrag dauerhaft oder vorübergehend zur Sicherung von Kanal und Baugrube während Baumaßnahmen verschlossen werden.

Genehmigung Amalgamabscheider

Betreiben Sie eine Zahnarztpraxis, so dürfen keine als gefährlich eingestuften Flüssigkeiten oder Stoffe in die städtische Entwässerungseinrichtung geleitet werden.