Arbeiten an der Grundstücksentwässerungsanlage

Arbeiten an der Grundstücksentwässerungsanlage müssen in der Regel bei der Münchner Stadtentwässerung angemeldet werden.

Was ist zu beachten?

Arbeiten an der Grundstücksentwässerungsanlage
© Münchner Stadtentwässerung
Arbeiten an der Grundstücksentwässerungsanlage

Arbeiten sind anzumelden
Die Anmeldung von Arbeiten ist erforderlich, damit die Außendienstmitarbeiter (Kontrollmeister) Kenntnis von einer Baumaßnahme erhalten. Mit der Anmeldung erfahren die ausführenden Firmen, welcher Kontrollmeister die Baustelle betreut und an wen sie sich wenden können, um eine Abnahme der von ihnen durchzuführenden Dichtigkeitsprüfung zu erhalten. Durch eine solche Abnahme wird dem Bauherrn zudem von einer unabhängigen Stelle bestätigt, dass die geprüften Leitungsabschnitte dicht sind.

Welche Arbeiten an welchen Anlagenteilen sind anzumelden?
Grundsätzlich sind Arbeiten an genehmigungspflichtigen Anlagenteilen anzumelden:

  • Erdverlegte Leitungen und Schächte.
  • Leitungen in oder unter der Bodenplatte.
  • Leitungen unterhalb der Rückstauebene (i. d. R. die Straßenoberkante am Anschluss an den städtischen Kanal).
  • Einbau von Abwasserbehandlungsanlagen (etwa Abscheider).

Arbeiten, die anzumelden sind:

  • Neuerstellung, Änderung oder Sanierung.
  • Druckprüfungen/Dichtheitsnachweise (Link zu weiterführenden Informationen siehe unten), zu denen in Genehmigungsbescheiden oder in Anschreiben der Münchner Stadtentwässerung aufgefordert wurde.
  • Druckprüfungen (Link zu weiterführenden Informationen siehe unten) bei gewerblich genutzten Anwesen.
  • Generalinspektionen von Abwasserbehandlungsanlagen.

Was ist mit Niederschlagswasser?
Für Niederschlagswasser führende Leitungen mit Anschluss an die städtische Kanalisation gelten dieselben Vorgaben wie für Schmutzwasserleitungen (siehe oben). Es sind zudem unbedingt die Regeln im Umgang mit Niederschlagswasser zu beachten (Link zu weiterführenden Informationen siehe unten).

Bei Erstellung von Versickerungsanlagen sind folgende Dinge zu beachten:

  • Ist die Versickerung erlaubnispflichtig, so ist vor Arbeitsbeginn eine Wasserrechtliche Erlaubnis zur Versickerung einzuholen (Link zu weiterführenden Informationen siehe unten). Auflagen und Hinweise sind zu beachten.
  • Werden Flächen, von denen bisher Niederschlagswasser in den städtischen Kanal geleitet wurde, vom Kanal abgetrennt, so sind diese Arbeiten anzumelden, damit eine Neuberechnung (Reduzierung) der Niederschlagswassergebühren erfolgen kann. Zudem ist ein Grundriss einzureichen, auf dem die Versickerungsanlagen dargestellt und die abgetrennten Leitungen entsprechend gekennzeichnet sind.

Wer darf Arbeiten durchführen?
Arbeiten an Grundstücksentwässerungsanlagen darf jeder durchführen, der die nötige Fachkenntnis und Ausrüstung zum Verlegen bzw. Sanieren von Entwässerungsleitungen besitzt. Eine sogenannte Zulassung von Firmen ist im Bereich der Landeshauptstadt München ist nicht erforderlich. Entsprechend gibt es auch keine Liste mit zugelassenen Firmen.

Bei Generalinspektionen ist der Fachkundenachweis vorzulegen.

Hinweise zum Finden einer Firma (Link zu weiterführenden Informationen siehe unten)

Wie können Arbeiten angemeldet werden?

Die Anmeldung der Arbeiten erfolgt in der Regel durch die ausführende Firma. Die Anmeldung kann auf unserer Dienststelle zu Parteiverkehrszeiten (Montag bis Freitag, jeweils 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr) erfolgen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Anzeige über unser

Onlineformular Arbeitsbeginnanzeige

Zur Nutzung des Formulars ist eine einmalige Registrierung bei unserer Abteilung Bauüberwachung erforderlich (Formular Registrierung PDF) . Mit der Registrierung wird eine MSE-4-Firmennummer mitgeteilt, welche im Onlineformular anzugeben ist.

Hinweis: Die Registrierung ist keine sogenannte Zulassung, es findet keine Prüfung der fachlichen Eignung statt. Sie dient lediglich dazu, den Prozess der Anmeldung dauerhaft zu vereinfachen.

Wichtig:

  • Arbeiten sind mindestens 24 Stunden vor Arbeitsbeginn anzumelden.
  • Bei Aufgrabungen auf öffentlichem Grund (Herstellung Anschlusskanal) (Link zu weiterführenden Informationen siehe unten) ist vorab eine Wegerechtliche Sondernutzungserlaubnis einzuholen. Die Arbeitsanmeldung muss mindestens 5 Arbeitstage im Voraus erfolgen!
  • Bei Neubau und Änderung der Entwässerungsanlage ist vor Anmeldung und Arbeitsbeginn eine Entwässerungsplangenehmigung einzuholen (Link zu weiterführenden Informationen siehe unten).

Ist ein Einstieg in den öffentlichen Kanal erforderlich, so ist vorab eine Erlaubnis einzuholen: (Link zu weiterführenden Informationen siehe unten)

Umfassende Informationen zu Planung und Bau von Grundstücksentwässerungsanlagen finden sie in unserem Leitfaden: PDF

Bauwasserhaltung

Im Zuge eines Bauvorhabens kann es zu Eingriffen in das Grundwasser kommen, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist.

Zuständig ist hier das Referat für Klima und Umwelt: https://stadt.muenchen.de/service/info/wasserrechtliche-erlaubnis-bauvorhaben-im-grundwasser/1072696/

In der Regel ist abgepumptes Grundwasser zu versickern.

Ist eine Versickerung nicht möglich und Grundwasser muss temporär in den städtischen Kanal eingeleitet werden, erfolgt die Abstimmung über das Gebührenbüro der Münchner Stadtentwässerung: gebuehrenbuero.mse@muenchen.de

Dienststelle/Kontakt

Münchner Stadtentwässerung
MSE-423 Bauüberwachung
Friedenstr. 40
81671 München

Zuständigkeiten PDF

Team Ost: ost.42.mse@muenchen.de
Team Süd: sued.42.mse@muenchen.de
Team West: west.42.mse@muenchen.de

Tel: (089) 233-96996

Parteiverkehrszeiten: Montag – Freitag 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

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