Bürgerservice-Suche
30 Ergebnisse für "Gebuehr"
Zahlungen und Mahnungen
Wenn Sie Fragen zum Zahlungsverkehr mit der Landeshauptstadt München - Stadtkasse - haben, geben wir Ihnen gerne telefonisch, persönlich oder schriftlich Auskunft.
Stundung oder Ratenzahlung von fälligen Zahlungen
Bei Zahlungsschwierigkeiten können Sie unter gewissen Umständen für städtische Forderungen eine Aufschiebung Ihrer Zahlung oder eine Zahlung in Raten beantragen.
Gebührenermäßigung für städtische Kitas
Wenn Ihr Kind in eine städtische Kindertageseinrichtung geht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ermäßigung der Kita-Gebühren beantragen.
Bußgeld
Bei Verstößen gegen Vorschriften aus den Bereichen Gewerbe oder Sicherheit und Ordnung wird die Bußgeldstelle informiert und prüft ob ein Verfahren eingeleitet wird.
Munition besitzen und erwerben
Für den Erwerb und den Besitz von Munition brauchen Sie eine Erlaubnis. Eine Erwerbserlaubnis gilt gleichzeitig auch als Erlaubnis zum Besitz.
Verkaufsstand für Obst, Blumen, Maroni, Nüsse
Wer im Straßenhandel Obst, Gemüse, Südfrüchte, Blumen, Maroni oder gebrannte Nüsse verkaufen will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis für den Standplatz.
Reisepass
Wer außerhalb der Europäischen Union verreisen möchte, braucht einen Reisepass.
Fahrerkarte
Wer ein Fahrzeug mit digitalem Tachographen für den gewerblichen Transport von Personen oder Gütern fährt, muss im Besitz einer Fahrerkarte sein.
Grabnutzungsrecht verlängern
Wenn Sie ein Grabnutzungsrechts verlängern wollen, fallen Gebühren an.
Bebauungsplan
Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne stehen Ihnen ab dem Jahr 1963 in einem Kartendienst als pdf-Dateien zur Verfügung.
Lebensmittelkontrolle
Die Lebensmittelüberwachung des Kreisverwaltungsreferats kontrolliert Betriebe im Stadtgebiet München, die Lebensmittel herstellen, lagern und verkaufen.
Fahrzeug abmelden
Wer sein Fahrzeug abmelden will, kann es für einen Zeitraum bis zu sieben Jahren außer Betrieb setzen.
Zweitpass, weitere Reisepässe
In der Regel dürfen Sie nur einen gültigen deutschen Pass besitzen. Für eine Ausnahme (Zweitpass, mehrere Pässe) müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.
Parkausweis – Hauptbahnhofviertel
Wer im Hauptbahnhofviertel wohnt und nicht über eine private Abstellmöglichkeit für sein Fahrzeug verfügt, kann einen Parkausweis beantragen.
Bewohnerparkausweis
Wer in einem Parklizenzgebiet wohnt und keine private Abstellmöglichkeit für sein Fahrzeug hat, kann einen Parkausweis beantragen.
Parkausweis für gewerbliche Anlieger
Wer in einem Parklizenzgebiet als selbständige*r Freiberufler*in bzw. mit einem Gewerbe niedergelassen ist, kann einen Parkausweis beantragen.
Parkausweis für Handelsvertretungen
Handelsvertreter*innen, die zur Präsentation bei Kund*innen schwere Gegenstände transportieren müssen, können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken beantragen.
Parkausweis – Altstadt
Wer innerhalb des Altstadtrings wohnt und nicht über eine private Abstellmöglichkeit für sein Fahrzeug verfügt, kann einen Parkausweis beantragen.
Parkausweis für Handwerksbetriebe
Wenn Handwerksbetriebe für ihre Tätigkeit ein Fahrzeug zum Transport oder als Werkstattwagen benötigen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken beantragen.
Parkausweis für Soziale Dienste
Personen und Organisationen, die pflegebedürftige Menschen betreuen, können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken beantragen.
Führerschein mit 17
Jugendliche ab 17 Jahren können eine Fahrerlaubnis der Klassen B und BE erhalten und dürfen dann bis zum 18. Lebensjahr mit einer eingetragenen Begleitperson fahren.
Spielgeräteverleih
Privatpersonen, Schulen, Kindergärten, Vereine, gemeinnützige Institutionen und Firmen können beim Referat für Bildung und Sport Spielgeräte und Spielzeug ausleihen.
Verwarnungs- und Bußgeldverfahren Straßenverkehr
Die Verkehrsüberwachung überwacht das Einhalten der Vorschriften beim Parken und das Einhalten der Geschwindigkeit in Tempo-30-Zonen.