Munition besitzen und erwerben

Für den Erwerb und den Besitz von Munition brauchen Sie eine Erlaubnis. Eine Erwerbserlaubnis gilt gleichzeitig auch als Erlaubnis zum Besitz.

Für den Erwerb und den Besitz von Munition brauchen Sie eine Erlaubnis. Eine Erwerbserlaubnis gilt gleichzeitig auch als Erlaubnis zum Besitz.

Alle relevanten Unterlagen, die bei Antragstellung beizubringen sind, sind jeweils im Original und in einer gefertigten Kopie vorzulegen. Müssen die Kopien durch die Behörde angefertigt werden, wird pro Kopie eine Gebühr von 0,50 Euro erhoben.

Benötigte Unterlagen

  • Antragsformular
  • Bedürfnisnachweis
Alle zusätzlich zum Antragsformular benötigten Unterlagen sind jeweils im Original und in einer gefertigten Kopie vorzulegen. Müssen die Kopien durch die Behörde angefertigt werden, wird pro Kopie eine Gebühr von 0,50 Euro erhoben.

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