Jagdschein beantragen

Mit einem Jahres- oder Tagesjagdschein dürfen Sie im Bundesgebiet jagen. Sie benötigen zusätzlich immer die Zustimmung des jeweiligen Revierinhabers.

Beschreibung

Antrag
Beim Erstantrag auf einen Jagdschein müssen Sie persönlich vorbeikommen. Bitte rufen Sie uns vorher an oder senden Sie ein E-Mail, damit wir vorab Ihre jagdrechtliche Zuverlässigkeit überprüfen können.

Für die Verlängerung Ihres Jagdscheins können Sie auch einen Bevollmächtigten, der sich mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen können muss, mit einer Vertretungsvollmacht zu uns schicken.

Abholung
Sie müssen persönlich erscheinen, wenn Sie den Jagdschein abholen. Den Jugendjagdschein darf ein Minderjähriger selbst abholen, da er nur ausgestellt wird, wenn die Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters vorliegt.

Verlust des Jagdscheins
Wenn Sie Ihren Jagdschein verloren haben, müssen Sie uns dies unverzüglich melden. Ist der verlorene Jagdschein schon abgelaufen, müssen Sie einen neuen beantragen. Ist er noch gültig, können Sie eine Zweitschrift beantragen.

Mit einem Jahresjagdschein dürfen Sie Jagdwaffen erwerben.

Voraussetzungen

Mit einem Jagdschein dürfen Sie im Bundesgebiet jagen und Jagdwaffen erwerben. Sie benötigen zusätzlich immer die Zustimmung des jeweiligen Revierinhabers. Wer einen Jagdschein beantragt, muss dazu bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung
  • bestandene Jagdprüfung (deutsche oder gleichgestellte Prüfung)
  • Nachweis über eine Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und mindestens 50.000 Euro Sachschäden)

Jugendjagdschein
Jugendliche ab 16 Jahren können einen Jugendjagdschein erhalten, wenn sie die Voraussetzungen für den Jagdschein erfüllen und zusätzlich eine schriftliche Haftungsübernahme- und Einverständniserklärung eines oder gegebenenfalls beider gesetzlichen Vertreter vorlegen.

Ein Jugendlicher darf nicht an Gesellschaftsjagden teilnehmen und ansonsten nur in Begleitung eines Erwachsenen mit Jagderfahrung (Erziehungsberechtigter oder schriftlich beauftragte Aufsichtsperson) jagen. Eine Waffenbesitzkarte kann erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres beantragt werden.

Benötigte Unterlagen

Erstantrag

  • Prüfungszeugnis im Original und Kopie

  • 2 Passfotos

  • Personalausweis/ Reisepass im Original und Kopie

  • Jagdhaftpflichtbestätigung der Versicherung im Original

Jugendjagdschein

Verlängerung

  • Personalausweis oder Reisepass in Kopie
  • Original-Jagdschein
  • Jagdhaftpflichtbestätigung der Versicherung im Original
  • 2 Passfotos, sofern die Felder auf Ihrem jetzigen Jagdschein bereits voll sind

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

Alle Gebühren sind inklusive Jagdabgabe.

  • Jahresjagdschein: 60 Euro
  • Dreijahresjagdschein: 150 Euro
  • Tagesjagdschein: 15 Euro
  • Jahresjagdschein Jugendliche: 37,50 Euro
  • Für Kopien durch die Behörde fallen pro Seite 0,50 Euro Gebühren an.

Fragen & Antworten

Ausländische Jagdscheine berechtigen in Deutschland weder zur Jagdausübung noch zum Erwerb von Jagdwaffen.

Alle Informationen zum Tages- oder Jahresjagdschein für ausländische Staatsangehörige (Ausländerjagdschein).

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