Jagdschein beantragen

Mit einem Jahres- oder Tagesjagdschein dürfen Sie im Bundesgebiet jagen. Sie benötigen zusätzlich immer die Zustimmung des jeweiligen Revierinhabers.

Wenn ausländische Staatsangehörige einen Tages- oder Jahresjagdschein (Ausländer-Jagdschein) beantragen wollen, dann erhalten sie nähere Hinweise in einem gesonderten Merkblatt (siehe Formulare & Links)

Mit einem Jagdschein dürfen Sie im Bundesgebiet jagen und Jagdwaffen erwerben. Sie benötigen zusätzlich immer die Zustimmung des jeweiligen Revierinhabers.
Wer einen Jagdschein beantragt, muss dazu bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung
  • bestandene Jagdprüfung (deutsche oder gleichgestellte Prüfung)
  • Nachweis über eine Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und mindestens 50.000 Euro Sachschäden)

Jugendjagdschein:
Jugendliche ab 16 Jahren können einen Jugendjagdschein erhalten, wenn sie die Voraussetzungen für den Jagdschein erfüllen und zusätzlich eine schriftliche Haftungsübernahme- und Einverständniserklärung eines oder gegebenenfalls beider gesetzlichen Vertreter vorlegen.

Ein Jugendlicher darf nicht an Gesellschaftsjagden teilnehmen und ansonsten nur in Begleitung eines Erwachsenen mit Jagderfahrung (Erziehungsberechtigter oder schriftlich beauftragte Aufsichtsperson) jagen. Eine Waffenbesitzkarte kann erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres beantragt werden.

Hinweise zum Antrag:
Beim Erstantrag auf einen Jagdschein müssen Sie persönlich vorbeikommen. Bitte rufen Sie uns vorher an oder senden Sie ein E-Mail, damit wir vorab Ihre jagdrechtliche Zuverlässigkeit überprüfen können. Für die Verlängerung Ihres Jagdscheins können Sie auch einen Bevollmächtigten, der sich mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen können muss, mit einer Vertretungsvollmacht zu uns schicken.

Hinweise zur Abholung:
Sie müssen persönlich erscheinen, wenn Sie den Jagdschein abholen. Den Jugendjagdschein darf ein Minderjähriger selbst abholen, da er nur ausgestellt wird, wenn die Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters vorliegt.

Hinweise bei Verlust des Jagdscheins:
Wenn Sie Ihren Jagdschein verloren haben, müssen Sie uns dies unverzüglich melden. Ist der verlorene Jagdschein schon abgelaufen, müssen Sie einen neuen beantragen. Ist er noch gültig, können Sie eine Zweitschrift beantragen.

Ausländische Jagdscheine berechtigen in Deutschland weder zur Jagdausübung noch zum Erwerb von Jagdwaffen.

Mit einem Jahresjagdschein dürfen Sie Jagdwaffen erwerben.

Benötigte Unterlagen

Beim Erstantrag:

  • Prüfungszeugnis im Original und Kopie

  • 2 Passfotos

  • Personalausweis/ Reisepass im Original und Kopie

  • Jagdhaftpflichtbestätigung der Versicherung im Original

Beim Jugendjagdschein:

  • Unterlagen wie beim Erstantrag (siehe oben)

  • Einverständnis- und Haftungserklärung (siehe Formulare & Links)
    der gesetzlichen Vertreter (alle Personensorgeberechtigten)

  • Ausweise der gesetzlichen Vertreter in Kopie

Bei Verlängerung:

  • Personalausweis oder Reisepass in Kopie
  • Original-Jagdschein
  • Jagdhaftpflichtbestätigung der Versicherung im Original
  • 2 Passfotos, sofern die Felder auf Ihrem jetzigen Jagdschein bereits voll sind

Für Kopien durch die Behörde fallen pro Seite 0,50 Euro Gebühren an.

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

(inklusive Jagdabgabe)

  • Jahresjagdschein: 60 Euro
  • Dreijahresjagdschein: 150 Euro
  • Tagesjagdschein: 15 Euro
  • Jahresjagdschein Jugendliche: 37,50 Euro

Ähnliche Leistungen

Fischereiaufseher - Bestätigung von Fischeraufsehern

Wir können auf Antrag von Fischereiberechtigten, Fischereipächtern oder Fischereigenossenschaften einen Fischereiaufseher bestätigen.

Fischerprüfung

Sie können zur Fischerprüfung zugelassen werden, wenn Sie vorher an einem anerkannten Vorbereitungslehrgang nach Ausbildungsplan teilgenommen haben.

Munition besitzen und erwerben

Für den Erwerb und den Besitz von Munition brauchen Sie eine Erlaubnis. Eine Erwerbserlaubnis gilt gleichzeitig auch als Erlaubnis zum Besitz.

Europäischen Feuerwaffenpass beantragen

Wenn Sie bei Reisen in der EU Waffen mitnehmen wollen, zum Beispiel bei Jagdreisen oder für Wettbewerbe, brauchen Sie einen europäischen Feuerwaffenpass.

Waffenschein beantragen

Zum Führen von Schusswaffen, die nicht das entsprechende Prüfzeichen „PTB“ ausweisen, benötigen Sie einen Waffenschein.

Sprengstoffrechtliche Erlaubnis beantragen und verlängern

Sie brauchen eine Erlaubnis zum Erwerb, Aufbewahren, Verwenden, Überlassen, Verbringen, Transportieren und Vernichten von explosionsgefährlichen Stoffen.

Fischereischein beantragen

Wer in Bayern angeln möchte, braucht einen Fischereischein. Voraussetzung ist die fischereirechtliche Zuverlässigkeit und das Bestehen der staatlichen Fischerprüfung.

Waffenbesitzkarte beantragen

Wenn Sie Schusswaffen kaufen und besitzen wollen, müssen Sie eine Waffenbesitzkarte beantragen. Von der Pflicht ausgenommen sind bestimmte Waffen mit Prüfzeichen.

Jugendfischereischein beantragen

Für einen Jugendfischereischein ist die Haftungsübernahme- und Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter (aller Personensorgeberechtigten) vorzulegen.

Kleinen Waffenschein beantragen

Zum Führen von Gas-, Schreckschuss- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit, brauchen Sie einen Kleinen Waffenschein. Wer so eine Waffe ohne Waffenschein führt, macht sich strafbar.