Jagdschein beantragen
Mit einem Jahres- oder Tagesjagdschein dürfen Sie im Bundesgebiet jagen. Sie benötigen zusätzlich immer die Zustimmung des jeweiligen Revierinhabers.
Wenn ausländische Staatsangehörige einen Tages- oder Jahresjagdschein (Ausländer-Jagdschein) beantragen wollen, dann erhalten sie nähere Hinweise in einem gesonderten Merkblatt (siehe Formulare & Links)
Mit einem Jagdschein dürfen Sie im Bundesgebiet jagen und Jagdwaffen erwerben. Sie benötigen zusätzlich immer die Zustimmung des jeweiligen Revierinhabers.
Wer einen Jagdschein beantragt, muss dazu bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- bestandene Jagdprüfung (deutsche oder gleichgestellte Prüfung)
- Nachweis über eine Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und mindestens 50.000 Euro Sachschäden)
Jugendjagdschein:
Jugendliche ab 16 Jahren können einen Jugendjagdschein erhalten, wenn sie die Voraussetzungen für den Jagdschein erfüllen und zusätzlich eine schriftliche Haftungsübernahme- und Einverständniserklärung eines oder gegebenenfalls beider gesetzlichen Vertreter vorlegen.
Ein Jugendlicher darf nicht an Gesellschaftsjagden teilnehmen und ansonsten nur in Begleitung eines Erwachsenen mit Jagderfahrung (Erziehungsberechtigter oder schriftlich beauftragte Aufsichtsperson) jagen. Eine Waffenbesitzkarte kann erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres beantragt werden.
Hinweise zum Antrag:
Beim Erstantrag auf einen Jagdschein müssen Sie persönlich vorbeikommen. Bitte rufen Sie uns vorher an oder senden Sie ein E-Mail, damit wir vorab Ihre jagdrechtliche Zuverlässigkeit überprüfen können. Für die Verlängerung Ihres Jagdscheins können Sie auch einen Bevollmächtigten, der sich mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen können muss, mit einer Vertretungsvollmacht zu uns schicken.
Hinweise zur Abholung:
Sie müssen persönlich erscheinen, wenn Sie den Jagdschein abholen. Den Jugendjagdschein darf ein Minderjähriger selbst abholen, da er nur ausgestellt wird, wenn die Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters vorliegt.
Hinweise bei Verlust des Jagdscheins:
Wenn Sie Ihren Jagdschein verloren haben, müssen Sie uns dies unverzüglich melden. Ist der verlorene Jagdschein schon abgelaufen, müssen Sie einen neuen beantragen. Ist er noch gültig, können Sie eine Zweitschrift beantragen.
Ausländische Jagdscheine berechtigen in Deutschland weder zur Jagdausübung noch zum Erwerb von Jagdwaffen.
Mit einem Jahresjagdschein dürfen Sie Jagdwaffen erwerben.
Benötigte Unterlagen
Beim Erstantrag:
Prüfungszeugnis im Original und Kopie
2 Passfotos
Personalausweis/ Reisepass im Original und Kopie
Jagdhaftpflichtbestätigung der Versicherung im Original
Beim Jugendjagdschein:
Unterlagen wie beim Erstantrag (siehe oben)
Einverständnis- und Haftungserklärung (siehe Formulare & Links)
der gesetzlichen Vertreter (alle Personensorgeberechtigten)Ausweise der gesetzlichen Vertreter in Kopie
Bei Verlängerung:
- Personalausweis oder Reisepass in Kopie
- Original-Jagdschein
- Jagdhaftpflichtbestätigung der Versicherung im Original
- 2 Passfotos, sofern die Felder auf Ihrem jetzigen Jagdschein bereits voll sind
Für Kopien durch die Behörde fallen pro Seite 0,50 Euro Gebühren an.
Dauer & Kosten
Gebührenrahmen
(inklusive Jagdabgabe)
- Jahresjagdschein: 60 Euro
- Dreijahresjagdschein: 150 Euro
- Tagesjagdschein: 15 Euro
- Jahresjagdschein Jugendliche: 37,50 Euro