Waffenschein beantragen
Zum Führen von Schusswaffen, die nicht das entsprechende Prüfzeichen „PTB“ ausweisen, benötigen Sie einen Waffenschein.
Gültigkeit: Drei Jahre
Voraussetzungen
- Zuverlässigkeit: Die Zuverlässigkeit wird durch die Dienststelle überprüft.
- Sachkunde: Zum Nachweis der Sachkunde ist in der Regel eine Prüfung von einer staatlich anerkannten Sachkundekommission erforderlich.
- Bedürfnis: Ein Bedürfnis kann nur dann vorliegen, wenn Sie nachweislich mehr gefährdet sind als die Allgemeinheit.
Benötigte Unterlagen
- Sachkundenachweis
- Nachweis über Haftpflichtversicherung
- Bedürfnisnachweis
- gegebenenfalls Gewerbeanmeldung
- Antragsformular
Fragen & Antworten
Der Antrag ist grundsätzlich schriftlich auf dem Postweg mit den relevanten Unterlagen zu stellen, wenn Unterlagen im Original benötigt werden. Nur in begründeten Einzelfällen können auch Vorsprachetermine vereinbart werden