Jagd, Fischerei, Waffen

Sie jagen, fischen oder schießen in Ihrer Freizeit? So beantragen Sie die notwendigen Genehmigungen.

Jagd

  • Jagdschein beantragen

    Mit einem Jahres- oder Tagesjagdschein dürfen Sie im Bundesgebiet jagen. Sie benötigen zusätzlich immer die Zustimmung des jeweiligen Revierinhabers.

    Wenn ausländische Staatsangehörige einen Tages- oder Jahresjagdschein (Ausländer-Jagdschein) beantragen wollen, dann erhalten sie nähere Hinweise in einem gesonderten Merkblatt (siehe Formulare & Links)

  • Wildtiere und Jagd in der Stadt

    Zahlreiche Wildtierarten leben in der Stadt. Da sich Menschen und Wildtiere den Lebensraum teilen müssen, kann es zu Problemen kommen. Weitere Informationen dazu hier.

Fischerei

  • Fischerprüfung

    Sie können zur Fischerprüfung zugelassen werden, wenn Sie vorher an einem anerkannten Vorbereitungslehrgang nach Ausbildungsplan teilgenommen haben.

  • Fischereischein beantragen

    Wer in Bayern angeln möchte, braucht einen Fischereischein. Voraussetzung ist die fischereirechtliche Zuverlässigkeit und das Bestehen der staatlichen Fischerprüfung.

  • Jugendfischereischein beantragen

    Für einen Jugendfischereischein ist die Haftungsübernahme- und Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter (aller Personensorgeberechtigten) vorzulegen.

  • Fischereiaufseher - Bestätigung von Fischeraufsehern

    Wir können auf Antrag von Fischereiberechtigten, Fischereipächtern oder Fischereigenossenschaften einen Fischereiaufseher bestätigen.

Waffen und Waffenbesitz

  • Waffenschein beantragen

    Zum Führen von Schusswaffen, die nicht das entsprechende Prüfzeichen „PTB“ ausweisen, benötigen Sie einen Waffenschein.

  • Waffenbesitzkarte beantragen

    Wenn Sie Schusswaffen kaufen und besitzen wollen, müssen Sie eine Waffenbesitzkarte beantragen. Von der Pflicht ausgenommen sind bestimmte Waffen mit Prüfzeichen.

  • Munition besitzen und erwerben

    Für den Erwerb und den Besitz von Munition brauchen Sie eine Erlaubnis. Eine Erwerbserlaubnis gilt gleichzeitig auch als Erlaubnis zum Besitz.

  • Kleinen Waffenschein beantragen

    Zum Führen von Gas-, Schreckschuss- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit, brauchen Sie einen Kleinen Waffenschein. Wer so eine Waffe ohne Waffenschein führt, macht sich strafbar.

  • Europäischen Feuerwaffenpass beantragen

    Wenn Sie bei Reisen in der EU Waffen mitnehmen wollen, zum Beispiel bei Jagdreisen oder für Wettbewerbe, brauchen Sie einen europäischen Feuerwaffenpass.

Sprengstoff

Kontakt

  • Kreisverwaltungsreferat

    Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
    Waffen, Jagd, Fischerei

  • Behördennummer 115

    Der Zentrale Telefonservice der Landeshauptstadt München beantwortet gerne Ihre Fragen.

    115

    Erreichbar

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