Mit einem Jahres- oder Tagesjagdschein dürfen Sie im Bundesgebiet jagen. Sie benötigen zusätzlich immer die Zustimmung des jeweiligen Revierinhabers.
Wenn ausländische Staatsangehörige einen Tages- oder Jahresjagdschein (Ausländer-Jagdschein) beantragen wollen, dann erhalten sie nähere Hinweise in einem gesonderten Merkblatt (siehe Formulare & Links)
Zahlreiche Wildtierarten leben in der Stadt. Da sich Menschen und Wildtiere den Lebensraum teilen müssen, kann es zu Problemen kommen. Weitere Informationen dazu hier.
Wer in Bayern angeln möchte, braucht einen Fischereischein. Voraussetzung ist die fischereirechtliche Zuverlässigkeit und das Bestehen der staatlichen Fischerprüfung.
Für einen Jugendfischereischein ist die Haftungsübernahme- und Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter (aller Personensorgeberechtigten) vorzulegen.
Wenn Sie Schusswaffen kaufen und besitzen wollen, müssen Sie eine Waffenbesitzkarte beantragen. Von der Pflicht ausgenommen sind bestimmte Waffen mit Prüfzeichen.
Zum Führen von Gas-, Schreckschuss- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit, brauchen Sie einen Kleinen Waffenschein. Wer so eine Waffe ohne Waffenschein führt, macht sich strafbar.
Wenn Sie bei Reisen in der EU Waffen mitnehmen wollen, zum Beispiel bei Jagdreisen oder für Wettbewerbe, brauchen Sie einen europäischen Feuerwaffenpass.
Sie brauchen eine Erlaubnis zum Erwerb, Aufbewahren, Verwenden, Überlassen, Verbringen, Transportieren und Vernichten von explosionsgefährlichen Stoffen.