Jugendfischereischein beantragen
Für einen Jugendfischereischein ist die Haftungsübernahme- und Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter (aller Personensorgeberechtigten) vorzulegen.
Der Schein erlaubt das Fischen in Bayern, allerdings nur in Begleitung eines Fischereiberechtigten mit gültigem Fischereischein. Die Gültigkeit/ Anerkennung eines bayerischen Jugendfischereischeines in einem anderen Bundesland muss dort erfragt werden. Ist der Jugendfischereischein in einem anderen Bundesland erteilt worden, dann gilt dieser grundsätzlich auch in Bayern. Nicht anerkannt werden dagegen Fischereischeine aus dem Ausland.
Um die Fischerei ausüben zu können, ist nicht nur der Fischereischein, sondern auch die Zustimmung des jeweiligen Fischereiberechtigten (Fischereierlaubnisschein) erforderlich.
Das Mindestalter: zehn Jahre.
Der Jugendfischereischein ist vom Ausstellungstag bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gültig.
Benötigte Unterlagen
- Antrag
- zwei aktuelle Passfotos etwa 35 x 45 Millimeter
- bei Ausstellung: Haftungsübernahme- und Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter (aller Personensorgeberechtigten) sowie deren Personalausweise (nur Kopie)
- Kinderreisepass oder Kinderausweis oder Geburtsurkunde (nur Kopie)
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit beträgt ungefähr zwei Wochen, nachdem uns alle Unterlagen vorliegen. Die Rechnung erhalten Sie im Anschluss.
Gebührenrahmen
Verwaltungsgebühr: 5 Euro
Zusätzlich ist noch eine Fischereiabgabe in folgender Höhe zu entrichten. Entscheidend für die Höhe der Gebühr ist das Lebensalter bei Zahlung.
10 - 14 Jahre: 10 Euro
15 Jahre: 7,50 Euro
16 Jahre: 5 Euro
17 Jahre: 2,50 Euro